Was eine Rechtsschutzversicherung für Autofahrer leisten kann
Im Straßenverkehr sind Unfälle leider keine Seltenheit. Neben Gefahr für Leib und Leben können auch die Folgekosten heftig sein. Wer vorab eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist klar im Vorteil. Gleiches gilt für die juristische Auseinandersetzung im Zuge der Rückabwicklung des Kaufs eines defekten Neu- oder Gebrauchtwagens. Auch Verkehrsteilnehmern, denen ein Bußgeldverfahren droht, steht ein erweiterter Rechtsschutz gut zu Gesicht.
Passiver Rechtsschutz der Kfz-Versicherung
Wer aus beruflichen Gründen häufig auf Geschäftsreise ist oder jeden Tag zur Arbeit pendelt, sollte umfassend abgesichert sein. Ist doch das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, deutlich höher als bei Gelegenheitsfahrern. Wie aber läuft das Prozedere nach einem Crash im Straßenverkehr versicherungstechnisch ab?
Wenn man selbst den Unfall verursacht hat, springt die eigene Kfz-Versicherung ein und kommt für Fahrzeug- und Personenschäden auf. Der passive Rechtsschutz der Kfz-Versicherung dient aber auch als Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die von der Gegenseite möglicherweise zu Unrecht erhoben werden.
Mit dem Verkehrsrechtsschutz den Anwalt zahlen
Ist die Schuldfrage hingegen ungeklärt und der Fall geht vor Gericht, greift die Kfz-Versicherung nicht. Gleiches gilt, wenn man als Geschädigter Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen will. In diesen Fällen tritt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auf den Plan, indem der Versicherer die Anwalts- und Prozesskosten sowie die Aufwendungen für notwendige Gutachten übernimmt. Der Betroffene muss dann nicht in Vorleistung gehen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein Freibrief für vogelfreies Verhalten im Straßenverkehr. Während fahrlässiges Handeln in der Regel abgedeckt ist, springt der Rechtsschutz bei vorsätzlichen Verstößen nicht ein. Sollte sich zum Beispiel herausstellen, dass eine zunächst fahrlässig eingestufte Trunkenheitsfahrt oder ein schwerwiegender Geschwindigkeitsverstoß im Nachhinein vom Gericht als vorsätzliche Tat abgeurteilt wird, kann die Rechtsschutzversicherung bereits gezahlte Anwalts- und Verfahrenskosten zurückverlangen.
Ist man auch als Fußgänger und Radfahrer mitversichert?
Mit der Unterzeichnung einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist man – abhängig von den Konditionen des gewählten Versicherers – oftmals auch als Fußgänger, Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer (bis 25 km/h) abgesichert. Motorradfahrer hingegen müssen sich eigens versichern oder, wenn der Schutz auch beim Autofahren gelten soll, eine Police abschließen, die sowohl Pkw als auch Motorräder umfasst. Dafür sind dann aber auch E-Roller der Kategorie Kleinkrafträder inklusive.
Was kostet ein Verkehrsrechtsschutz?
Die Kosten einer Verkehrsrechtsschutzversicherung variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang sowie nach der Anzahl und dem Alter der versicherten Personen und Fahrzeuge. Auch das Risikoprofil des Fahrers – wie seine Unfallhistorie – wird bei der Festlegung der Prämienhöhe berücksichtigt. Abhängig von diesen Faktoren, muss man ungefähr mit 5 bis 50 Euro pro Monat rechnen.
Wer bereits eine private Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann den Verkehrsrechtsschutz auch als Tarifpaket hinzubuchen und so unter Umständen die Kosten geringer halten. Autofahrer, die häufig im Ausland unterwegs sind, sollten auch über einen Rechtsschutz infolge von Auseinandersetzungen im internationalen Straßenverkehr nachdenken. In vielen Policen ist der Schutz der Versicherer im europäischen Raum – manchmal auch darüber hinaus – bereits inklusive.
Deckungssumme festlegen
Darüber hinaus spielen bei den Kosten auch die Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung eine wichtige Rolle. Mit der Deckungssumme wird die maximale Übernahme der Kosten durch die Versicherung festgelegt. Empfohlen wird in der Regel eine Summe von mindestens 300.000 bis 500.000 Euro.
Möglich sind aber auch Deckungen von Schäden in Millionenhöhe. Das kann sinnvoll sein, wenn man etwa als Lkw-Fahrer teure Güter geladen hat oder ein besonders hochpreisiges Auto fährt. Wichtig ist dabei: Je höher die vereinbarte Summe, desto höher fällt auch der monatliche Beitrag aus.
Die Frage nach der Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung hingegen macht den Eigenanteil aus, den man im Versicherungsfall zu zahlen hat. Im Austausch dafür fallen die Beiträge entsprechend geringer aus. In welcher Höhe man sich an einem Schadenfall selbst beteiligen will, muss individuell entschieden werden. Ein gängiger Eigenanteil beläuft sich auf rund 150 bis 200 Euro.
Unabhängig von dem gewählten Betrag, arbeiten Versicherer häufig mit einem Belohnungssystem: Während die Inanspruchnahme der Versicherung die monatliche Prämie erhöhen kann, führt eine mehrjährige Schadenfreiheit zur Senkung des Beitrags oder eben auch der Selbstbeteiligung.
Kündigungsrisiko bei häufiger Inanspruchnahme
Auch die Laufzeit des Vertrages und die Kündigungsmodalitäten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. So legt das Versicherungsunternehmen häufig schriftlich fest, dass es den Vertrag schon bei einer geringen Anzahl von Versicherungsfällen pro Jahr aus wirtschaftlichen Gründen kündigen kann.
Auch hier ist jedoch Versicherer nicht gleich Versicherer. Eine Anbietergegenüberstellung auf einschlägigen Vergleichsportalen ist daher ratsam, damit der Kunde die für seine Bedürfnisse besten Konditionen herausfiltern kann.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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