Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt, Apotheker oder einfach Geblitzt.de
Nicht nur Alkohol oder andere berauschende Substanzen beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit und verringern dadurch die Fahrsicherheit. Auch viele Medikamente können die Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, erheblich einschränken. Welche das sind, was bei der Kombination von Medikamenten, Alkohol und Straßenverkehr zu beachten ist und welche Strafen bei Verstößen drohen, können Sie hier nachlesen.
23 Prozent der Deutschen nehmen regelmäßig Medikamente
Laut einer vom ADAC zitierten Forsa-Umfrage nehmen 23 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland regelmäßig mindestens drei oder mehr Medikamente ein. Dabei sollte man den Einfluss dieser Stoffe auf Wahrnehmung, Koordination und Risikoeinschätzung nicht unterschätzen.
Dies gilt sowohl für verschreibungspflichtige als auch für frei verkäufliche Arzneimittel. Beide können Nebenwirkungen zur Folge haben, die sich negativ auf die Fahreigenschaft des Fahrzeugführers auswirken. Zudem können viele Medikamente eine nicht zu vernachlässigende Menge an Alkohol enthalten, die bei einer Verkehrskontrolle problematisch sein können.
Typische Mittel, die sich auf die Fahrtauglichkeit auswirken
Hier eine Liste mit typischen Pharmaprodukten, die einen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben können. Es ist grundsätzlich anzuraten, die Einnahme solcher Mittel mit dem behandelnden Arzt abzusprechen, damit man weiterhin sicher ein Kfz führen kann:
- Einschlaf- und Beruhigungsmittel
- Anästhetika
- Psychotrope Medikamente
- Antihistaminika
- Schmerztabletten
- Erkältungsmedikamente
- Augentropfen
- Medikamente gegen Bluthochdruck oder Diabetes
Es gilt das Prinzip Eigenverantwortung
Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit: Jeder Verkehrsteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, fit genug zur Teilnahme am Straßenverkehr zu sein. Fahrzeugführer müssen vor dem Losfahren eigenständig einschätzen können, ob sie ein Auto, Motorrad oder andere Kraftfahrzeuge sicher steuern können. Das gilt besonders dann, wenn man Medikamente ohne ärztliche Absprache einnimmt.
Verursacht man beispielsweise einen Unfall und werden im Körper Beruhigungsmittel nachgewiesen, kann dies gravierende Folgen haben. Die Versicherung kann die Zahlung ganz oder teilweise verweigern und es drohen strafrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Nebenwirkung ist nicht gleich Nebenwirkung
Nebenwirkungen zeigen sich bei jedem Menschen auf ganz individuelle Art und Weise. Wie stark die Beeinträchtigung durch solche Begleiterscheinungen wirklich ist, hängt unter anderem von Faktoren wie Alter, Geschlecht oder Körperbau ab.
Aber auch die Dauer und Regelmäßigkeit der Einnahme sind entscheidend sowie die Frage, ob der Patient sich an die ärztlich verschriebenen Dosierungen beziehungsweise die Vorgaben im Beipackzettel hält. Auch Wechselwirkungen mit anderen Substanzen sollten bei der Beurteilung der eigenen Fahrtauglichkeit bedacht werden.
Medis und Wein, lass es sein
Dies gilt auch für Bier und Wein, denn Alkoholische Getränke können die Wirkungsweise und den Abbau von medizinischen Präparaten verstärken beziehungsweise hemmen. Im schlimmsten Fall geht dies mit einem Kontrollverlust einher, der sich im Straßenverkehr fatal auswirken kann, wenn die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit des Fahrers betroffen ist.
Vor der Einnahme von Medikamenten sollte daher genau geprüft werden, ob sie sich mit Alkohol kombinieren lassen. Das lässt sich in der Regel mit einem Blick auf den Beipackzettel feststellen. Am besten ist es jedoch, bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten ganz auf Alkohol zu verzichten.
Im Zweifel den Arzt fragen
Muss man besonders starke Schmerzmittel einnehmen, ist die Sache etwas komplizierter. Denn stark wirksame Mittel wie Morphine oder Opioide können Ausfallerscheinungen verursachen, besonders zu Beginn einer Therapie.
In diesem Zustand ist es fahrlässig, sich ans Steuer zu setzen, man ist dann in der Regel fahruntüchtig. Insbesondere wenn man jedoch Müdigkeit oder Benommenheit spürt, sollte man aufhören zu fahren und den Arzt aufsuchen.
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Quelle: adac.de