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Die Schwe­riner Staats­an­walt­schaft ermittelt gegen Bußgeldstelle

bild bussgeldstelle im visier der staatsanwaltschaft 01

In Nordwest­meck­lenburg soll die Bußgeld­stelle vorsätzlich Daten aus Geschwin­dig­keits­mes­sungen manipu­liert haben. Seit August letzten Jahres ermittelt deshalb die Schwe­riner Staats­an­walt­schaft. Das berichtet der Online-Auftritt der Ostsee Zeitung am heutigen Dienstag, den 14.05.2019. Derartige Verfeh­lungen seitens der Behörden sind kein Einzelfall. Mehrfach machte die Berliner CODUKA GmbH bereits auf im großen Stil zu Unrecht erlassene Bußgeld­be­scheide aufmerksam. Das Legal-Tech-Unternehmen bietet über www.geblitzt.de die Möglichkeit, Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen. Die Kosten der Prüfung werden entweder von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­cherung oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernommen.

Im aktuellen Fall aus Mecklenburg-Vorpommern dürfte für die meisten Betrof­fenen jede Hilfe zu spät kommen. Zumindest dann, wenn die Bußgeld­be­scheide inzwi­schen rechts­kräftig geworden sind. 17 Verkehrs­teil­nehmer wehrten sich mit Hilfe eines Anwalts – prompt wurden die Verfahren einge­stellt. Was aber legt die Staats­an­walt­schaft der Behörde konkret zur Last? Angeblich hätten Mitar­beiter der Bußgeld­be­hörde über einen längeren Zeitraum Daten gefälscht, um so fehler­hafte Messungen zu vertu­schen. Sogar nachdem das Gericht die falschen Daten nach Bekannt­werden der ersten Fälle einkas­sierte, habe man weiter mit diesen hantiert. Die Dunkel­ziffer der Betrof­fenen könnte sehr groß sein.

„Wenn hier beweisbar absichtlich Daten manipu­liert wurden, hätten wir erneut einen handfesten Skandal, der auf das Fehlver­halten von Behör­den­mit­ar­beitern zurück­zu­führen ist“, findet Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA. „Bereits letztes Jahr wurde ein Urteil gegen einen Rathaus­mit­ar­beiter aus Kassel gefällt, der jegliche behörd­liche Kontroll­funktion in der Zusam­men­arbeit mit einem Dienst­leister für Geschwin­dig­keits­mes­sungen vermissen ließ.“

Zudem wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Bedeutung zu dem in Kürze erwar­teten Urteil des saarlän­di­schen Verfas­sungs­ge­richts in Bezug auf die Speicherung von Messdaten deutlich. Dazu Ginhold: „Hier kamen die Ungenau­ig­keiten nur ans Tages­licht, weil die Origi­nal­daten abgespei­chert und einsehbar waren. Das zeigt die immense Bedeutung einer überprüf­baren Beweis­kette. Generell können wir nur jedem Autofahrer raten, bei Bußgeld­vor­würfen innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzu­legen. Wer dafür unseren Service Geblitzt.de nutzt, bekommt schnelle Unter­stützung und die Kosten der Prüfung werden entweder von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­cherung oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernommen.“

Um Betrof­fenen helfen zu können, arbeitet die CODUKA eng zusammen mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.