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Es darf geblitzt werden: Auch ohne Messdatenspeicherung

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Selten hat ein Blitzer-Thema derart polari­siert. Nachdem der Verfas­sungs­ge­richtshof des Saarlandes im vergan­genen Juli entschieden hatte, dass Messungen ohne Daten­spei­cherung nicht verwertbar sind, wurden betroffene Blitzer im Saarland sowie in weiteren Bundes­länder aus dem Verkehr gezogen. Nun ist laut Infor­ma­tionen des NDR ein geblitzter Autofahrer in Nieder­sachsen bis vor das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Oldenburg gezogen. Ohne Erfolg, denn der Senat für Bußgeld­sachen entschied, dass Messungen auch ohne Daten­spei­cherung juris­tisch verwertbar sind.

„Hier macht jedes Bundesland, was es will. Das ist kein gutes Signal“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka GmbH, über dessen Online-Service www.geblitzt.de Bußgeld­vor­würfe aus dem deutschen Straßen­verkehr geprüft werden können. „Es muss endlich eine einheit­liche Recht­spre­chung her, damit die Autofahrer nicht mehr länger im Dunkeln tappen. Wir können nur empfehlen, in solchen Fällen unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen“, so Ginhold weiter.

Zumal selbst das saarlän­dische Innen­mi­nis­terium bereits zurück­ge­rudert ist und erst kürzlich die von fehlender Daten­spei­cherung betrof­fenen Blitzer Leivtec XV3 und Poliscan wieder in Betrieb genommen haben. Lediglich der TraffiStar S 350 von der Firma Jenoptik ist weiterhin nicht im Einsatz. Auch in Berlin und Brandenburg blitzt man nach anfäng­licher Skepsis wieder mit den umstrit­tenen Modellen oder hat sich letztlich doch gegen deren Abschaltung entschieden.

„Dass sich die Richter am OLG Oldenburg auf die Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs in Bezug auf die Anerkennung von Messungen via Laser­pis­tolen ohne Daten­spei­cherung berufen, verwundert noch mehr“, stellt Ginhold fest. „Schließlich werden im sächsi­schen Pirna die Messungen, die mit der Laser­pistole LTI TruSpeed durch­ge­führt werden, immer noch in Zweifel gezogen. Solche Wider­sprüche sollten in der Recht­spre­chung keinen Platz finden.“

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit der Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.