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Muster­kauf­vertrag, Check-up, Ummeldung und Probefahrt

Augen auf beim Fahrzeugkauf! Nicht in allen Fällen verläuft der Wechsel von einem Fahrzeug­halter zu einem anderen reibungslos. Gerade unter Privat­per­sonen sollte nichts Wesent­liches vergessen oder ausge­lassen werden. Zu den wichtigsten Punkten auf der Besitzerwechsel-Checkliste gehören neben einem schrift­lichen Kaufvertrag auch eine Probe­fahrt, die Ummeldung vor der Übergabe sowie eine unabhängige Prüfung des Gebrauchtwagens.

Kaufvertrag - Gebrauchtwagen
Skryp­nykov Dmytro / shutterstock.com

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Den Alten checken lassen

Es ist ungemein hilfreich für beide Vertrags­par­teien, den Alt-Pkw von unabhän­giger Stelle überprüfen zu lassen. Sowohl TÜV als auch DEKRA und der ADAC bieten einen solchen Gebraucht­wa­gen­check an. So lässt sich verhindern, dass das Fahrzeug gravie­rende Mängel aufweist, die man erst nach dem Kauf bemerkt.

Mit Gütesiegel bei der DEKRA

Lässt man ein Kfz bei der DEKRA prüfen, erhält man nach erfolg­reichem Abschluss sogar ein Gütesiegel. Es werden sowohl Technik als auch Karos­serie und Bordcom­puter gecheckt. Voraus­setzung für die Erteilung des Siegel-Zertifikats ist jedoch das Bestehen der Prüfung in allen drei Bereichen, wofür die Prüfge­sell­schaft den höchsten Preis berechnet.

Die DEKRA verfügt über ein dichtes Netz von Nieder­las­sungen und Außen­stellen in ganz Deutschland. Nicht nur in den großen Städten, sondern auch in einigen kleineren Orten gibt es Filialen.

Für Mitglieder kostenlos beim ADAC

Für die Prüfung von Wagen aus zweiter Hand koope­riert der ADAC mit zahlreichen Werkstätten in Deutschland. Das Verfahren berück­sichtigt rund 120 Punkte am Fahrzeug, die auch in einem detail­lierten Protokoll nachvoll­zogen werden können. Praktisch, wenn man die Mängel mit vertrau­ens­wür­digem Nachweis in die Preis­ver­handlung mitnehmen möchte.

Das Testen der Funktion von Bremsen, Stoßdämpfern und der Beleuchtung ist für Mitglieder sogar kostenlos, die auch für den gründ­li­cheren Check-up einen Rabatt erhalten können. Auf der Website des ADAC lassen sich passende Werkstätten in der Nähe per Umkreis­suche ausfindig machen.

TÜV: Check-up in zwei Himmelsrichtungen

In Deutschland gibt es insgesamt sechs unter­schied­liche TÜV-Organisationen. Diese arbeiten aufgrund der regio­nalen Unter­schiede eigen­ständig. TÜV Nord und TÜV Süd bieten jeweils einen Gebraucht­wa­gen­check an.

Beim TÜV Nord schlägt ein Rundum-Check mit 89 Euro zu Buche. Hier werden alle relevanten Teile des Fahrzeuges untersucht.

Der TÜV Süd hingegen offeriert etwas mehr Auswahl­mög­lich­keiten. Für den Basis-Check-up stellt der „Technische Überwa­chungs­verein“ 29,50 Euro in Rechnung, der mit weiteren optio­nalen Paketen noch den eigenen Bedürf­nissen angepasst werden kann.

Muster­ver­träge gibt's im Netz

Im Internet kursieren sowohl für Käufer als auch Verkäufer von Gebraucht­fahr­zeugen diverse Muster­kauf­ver­träge im PDF-Format, die in der Regel kostenlos herun­ter­ge­laden werden können.

Von den bereits genannten Prüfdienst­leistern stellen sowohl der ADAC als auch der TÜV entspre­chende Dokumente zur Verfügung, die über gängige Suchma­schinen schnell auffindbar sind. Aber auch die Gebraucht­wa­gen­börse mobile.de oder das Vergleichs­portal check24.de stellen entspre­chende Muster­ver­träge bereit.

Die Verkäufer-Brille

Welche Infor­ma­tionen sind beim privaten Besit­zer­wechsel für Verkäufer noch essen­ziell? An erster Stelle stehen der vollständige Name und die genaue Anschrift, die der Verkäufer in beide Vertrags­aus­fer­ti­gungen einträgt. Dabei sollten die Daten in jedem Fall mit dem Perso­nal­ausweis des Abnehmers verglichen werden.

Das ist auch bei der Veräu­ße­rungs­an­zeige wichtig, mit der Zulas­sungs­stelle und Versi­cherung nach Abschluss des Kaufver­trages über den Halter­wechsel infor­miert werden.

Es ist ratsam, sich bei einem Privat­verkauf auf die restlose Zahlung des vollen Kaufpreises zu verstän­digen. Bei höheren Summen kann es zudem angebracht sein, die Echtheit des Geldes bei einer Bank prüfen zu lassen. Erst nachdem diese Schritte abgeschlossen sind, sollte die Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil II (Fahrzeug­brief) übergeben werden.

Die Käufer-Brille

Für den Käufer ist zunächst die Prüfung aller Eintra­gungen in den Fahrzeug­pa­pieren angezeigt. Auch nach der CoC-Bescheinigung sollte er sich beim Verkäufer erkun­digen. Wird der Vertrag mit einem Vertreter des Verkäufers geschlossen, so muss dieser eine schrift­liche Vollmacht und einen Perso­nal­ausweis oder Reisepass vorlegen. So kann der Käufer sich die Kontakt­daten für den Fall der Fälle aufschreiben.

Haftpflicht- und Kasko­ver­si­cherung gehen mit dem Kauf auf den Käufer über. Daher ist auch das Prüfen der Versi­che­rungs­be­din­gungen und der Abdeckung sinnvoll. Reicht der Versi­che­rungs­schutz aus Sicht des Käufers nicht aus, kann ab einem Monat nach Erwerb des Fahrzeuges die bisherige Versi­cherung gekündigt und ein neuer Kontrakt abgeschlossen werden.

Der Kaufvertrag sollte in jedem Fall schriftlich festge­halten werden. Außerdem ist es ratsam, die Sonder­aus­stattung darin aufzu­nehmen. Dies kann auch in Form eines Zusatz­blattes erfolgen, wenn die Zubehör­liste sehr lang ist.

Kratzer nachträglich entdeckt?

Oft beinhalten die Kaufver­träge auch einen sogenannten Sachmän­gel­haf­tungs­aus­schluss. Mit dem langen Wort ist eine Klausel gemeint, mit der sich der Verkäufer vor Ansprüchen bei Mängeln schützen kann, die der Käufer erst nach abgeschlos­senem Fahrzeugdeal entdeckt.

Verkäufer sind dazu verpflichtet, alle bekannten Mängel ohne Auffor­derung zu nennen. Es handelt sich aber nur um eine Erklärung nach bester Absicht. Für die Korrektheit der Angaben haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, es handelt sich um das arglistige Verschweigen eines Mangels.

Nach maximal drei Tagen ummelden

Spätestens drei Tage nach Abschluss des Eigen­tü­mer­wechsels muss das Auto dann umgemeldet werden. Das ist in der Regel Aufgabe des Käufers. Um sicher­zu­gehen, dass der Pkw wirklich abgemeldet ist, sollte man den Kaufvertrag und die Veräu­ße­rungs­an­zeige an die Zulas­sungs­stelle senden.

Es ist auch möglich, das Fahrzeug vor dem Verkauf abzumelden. Dann muss aller­dings ein Kurzzeit­kenn­zeichen beantragt werden.

Vor der Probe­fahrt: „Lappen­check“

Die erste Frage vor einer Probe­fahrt richtet sich an den Käufer. Dieser muss volljährig und im Besitz eines Führer­scheins sein. Idealer­weise ist das Fahrzeug während der Testfahrt vollkaskoversichert.

In jedem Fall ist es ratsam, sich vor dem Beginn der Probe-Spritztour über die Abdeckung des Versi­che­rungs­schutzes zu infor­mieren. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet der Probe­fahrer für einen von ihm verur­sachten Schaden in vollem Umfang.

Sehr üblich ist auch das Aushän­digen des Perso­nal­aus­weises als Pfand, sofern der Kaufin­ter­essent seine erste Testfahrt allein durch­führen will. Ähnlich wie bei der Mietwa­gen­ab­holung sollte der Gebraucht-Pkw vorher aber genau­estens auf Beschä­di­gungen unter­sucht werden. Auch für Probe­fahrten lassen sich im Netz diverse Check­listen kostenlos downloaden, mit denen man einen guten Überblick über die wichtigsten zu prüfenden Fahrzeug­teile erhält.

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