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Grund­sätzlich ist das Parken an öffent­lichen Straßen nicht tabu – solange dort kein ausge­wie­senes Parkverbot besteht. Doch das kommt schneller, als man denkt. Wird zum Beispiel tags darauf ein tempo­räres Park- oder Halte­verbot einge­richtet, hat der betroffene Fahrer das Nachsehen und muss unter Umständen die Abschlepp­kosten und ein Bußgeld zahlen. Wie man einen „nachträg­lichen“ Parkverstoß vermeiden kann, erfahren Sie hier.

Die 3-Tage-Regel / Parken
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Ursachen für zeitver­setztes Parkverbot

Dass ein eigentlich parkfreund­licher Bereich über Nacht eine Parkver­botszone wird, kann mehrere Gründe haben. Dazu gehören Baumaß­nahmen an der Straße oder an angren­zenden Gebäuden, die Verlegung von einer Bushal­te­stelle, die Straßen­rei­nigung mit einer Kehrma­schine oder auch der Antrag auf ein Parkverbot bei der Behörde durch einen Anwohner.

Die 72-Stunden-Frist

Damit jedoch dem Autofahrer ausrei­chend Zeit bleibt, das Fahrzeug zu entfernen, gewährt der Gesetz­geber eine Frist von 72 Stunden. Das bedeutet, die zuständige Behörde muss die Parkver­bots­schilder mindestens drei Tage vor dem Geltungs­zeitraum aufstellen. Wer danach noch nicht umgeparkt hat, muss damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird. Bitte auch beachten: Die Frist kann abhängig vom Wohnort des Betrof­fenen variieren.

Gebot der Rücksichtnahme

Eine Pflicht, den Fahrer schriftlich oder telefo­nisch über das sich anbah­nende Parkverbot in Kenntnis zu setzen, besteht hingegen nicht. Auch die Anfechtung der Bußgeld­vor­würfe ist in diesen Fällen wenig erfolg­ver­spre­chend. So stellten die Richter des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts (BVerwG) in einem Urteil (3 C 25.16) im Mai 2018 fest: „Das Vertrauen in die Möglichkeit des dauer­haften Parkens eines Fahrzeugs an einer konkreten Stelle im öffent­lichen Verkehrsraum ist wegen der im Straßen­verkehr erfor­der­lichen gegen­sei­tigen Rücksicht­nahme (§ 1 Abs. 1 StVO) von vornherein beschränkt.“

Maßnahmen zur Knöllchen-Abwehr

Verkehrs­teil­nehmer, die ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum am Straßenrand parken wollen, sollten demnach alle drei Tage kontrol­lieren, ob inzwi­schen ein entspre­chendes Hinweis­schild angebracht worden ist. Auch kann man sich bei der Stadt darüber infor­mieren, ob bestimmte temporäre Halte- und Parkverbote in Planung sind.

Wer sein Auto dringend über einen längeren Zeitraum hinweg abstellen muss, aber keinen eigenen Parkplatz hat, muss auf die Suche nach Alter­na­tiven gehen. Wird man im Familien- und Bekann­ten­kreis nicht fündig, muss man wohl oder übel Geld in die Hand für eine Stell­platz­miete nehmen.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

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Quelle: msn.com