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Tempo­warner, Black­boxes und Alkohol-Wegfahrsperren

Das Auto fährt und liest mit: Wer nach dem 7. Juli 2024 einen neuen Pkw kaufen möchte, muss sich auf einige Änderungen einstellen. Denn an diesem Stichtag treten eine Reihe von EU-Vorschriften für Neufahr­zeuge in Kraft, die die Sicherheit im Straßen­verkehr erhöhen sollen. Laut Melanie Leier, Fachan­wältin für Verkehrs­recht und Partner­an­wältin von Geblitzt.de, kommen auf Autofahrer neue Pflichten in Sachen intel­li­genter Tempo­warner, Alkohol-Wegfahrsperre und Blackbox zu.

Ab 7. Juli: Mehr Pflicht-Assistenzsysteme für Neuwagen
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Smarte Tempo­warner

Das Intel­ligent Speed Assist System (ISA) wurde entwi­ckelt, um zu verhindern, dass ein Fahrzeug eine festge­legte Geschwin­dig­keits­grenze überschreitet. Alle neu zugelas­senen Fahrzeuge müssen ab dem 7. Juli in der EU mit einem solchen „Tempo­wächter“ ausge­stattet sein.

Das System zeigt nicht nur die aktuellen Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen an. Es warnt die Autofahrer auch mit optischen und akusti­schen Signalen, wenn sie zu fix unterwegs sind: „In bestimmten Situa­tionen kann das System auch automa­tisch die Geschwin­digkeit verringern, wobei der Fahrer jederzeit die Kontrolle behält und das System übersteuern kann“, erklärt Rechts­an­wältin Melanie Leier.

Intel­li­gente Helfer­leine fürs Auto

Neben dem Geschwin­dig­keits­warner werden auch andere intel­li­gente Assis­tenz­systeme in Neufahr­zeugen vorge­schrieben. Dazu gehören zum Beispiel Notbrems­as­sis­tenten, die in der Lage sind, in Gefah­ren­si­tua­tionen automa­tisch eine Vollbremsung einzuleiten.

Müdig­keits­warner hingegen sollen das Fahrver­halten überwachen und bei Anzeichen von Erschöpfung Warnsi­gnale ertönen lassen. So lassen sich beispiels­weise schwere Unfälle aufgrund von Sekun­den­schlaf verhindern.

Das ist auch bei sogenannten Spurhal­te­as­sis­tenten der Fall: Sie können schlimme Unfälle verhüten, indem sie bei ungewolltem Verlassen der Fahrbahn eingreifen und gegen­lenken. Rückfahr­as­sis­tenten sollen zudem dabei helfen, das Rangieren und Einparken sicherer und einfacher zu machen.

Es gibt zudem einen Mecha­nismus, der das dauer­hafte Umgehen der Assis­tenten verhindern soll: „Diese Assis­tenz­systeme können grund­sätzlich nicht dauerhaft abgeschaltet werden. Sie sind bei jedem Neustart des Autos wieder aktiviert und können immer nur für die einzelne Fahrt deakti­viert werden“, weiß Melanie Leier.

Alkohol-Zündschlosssperren

Bei den sogenannten Alkolocks wird eine Wegfahr­fahr­sperre mit einer Atemal­ko­hol­messung kombi­niert. Ziel dieser Geräte ist es, durch eine Zündsperre das Fahren unter Alkohol­ein­fluss zu verhindern. Vor Antritt der Fahrt muss in ein Messgerät gepustet werden. Ist der Promil­lewert zu hoch, verweigert das Fahrzeug das Starten des Motors.

„Ab Juli müssen Hersteller eine Schnitt­stelle in ihre Wägen einbauen, über die ein solches Alkolock-System nachge­rüstet werden kann. Die Maßnahme wird wahrscheinlich insbe­sondere in Carsharing-Fahrzeugen zur Anwendung kommen. Es ist bisher nicht vorge­sehen, dass jeder Autofahrer vor der Fahrt einen Alkoholtest durch­führen muss“, stellt Verkehrs­rechts­expertin Melanie Leier klar.

Black­boxes – das Auto liest mit

Früher war die Blackbox vor allem von Flugzeug­ab­stürzen bekannt. Der Flugschreiber kann als Aufzeich­nungs­gerät mit Peilsender Aufschluss über den Unfall­hergang und das Verhalten der Besatzung geben. Ab dem 7. Juli wird auch jeder Neuwagen einen solchen „stillen Zeugen“ mit an Bord haben: Pkw müssen dann ab Werk mit Black­boxes, auch Event Data Recorder (EDR) genannt, ausge­stattet sein. Wie im Flieger werden bei einem Unfall relevante Daten wie Geschwin­digkeit, Brems­vor­gänge und Airbag-Auslösungen aufge­zeichnet, um den Hergang besser nachvoll­ziehen zu können.

„Der Zugriff auf diese Daten ist grund­sätzlich nur mit Zustimmung des Fahrers möglich, es sei denn, es liegt eine gericht­liche Anordnung vor“, erklärt Melanie Leier. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbes­serung der Unfall­analyse und damit die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

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