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Bundesrat und Bundestag bringen Reform durch den Vermittlungsausschuss

Die Reform des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes (StVG) ist in Stein gemeißelt: Nach langem Ringen haben beide Verfas­sungs­organe grünes Licht für die Einigungs­vor­schläge des Vermitt­lungs­aus­schusses erteilt. Die Novelle zielt darauf ab, den Städten und Gemeinden mehr Spielraum zu geben, um beispiels­weise Busspuren einzu­richten und Tempo 30 durch­setzen zu können. Aber wird mit der Reform auch das Auto ausgebremst?

Ampel ändert Straßenverkehrsgesetz: Wird es bald mehr 30er-Zonen geben?
Rolf G Wackenberg / shutterstock.com

Mehr Flexi­bi­lität bei Tempo 30 und Klimaschutz

Die Zustimmung des Bundes­rates zu der Geset­zes­reform stand noch aus, da die Länder den ursprüng­lichen Änderungsplan im November 2023 abgelehnt hatten. Kritiker des Gesetzes sahen Sicher­heits­aspekte in dem Reform­vor­haben zu wenig berücksichtigt.

Die Kommunen sollen durch das neue StVG bei Verkehrs­maß­nahmen nun auch Klima- und Umwelt­schutz, Gesund­heits­aspekte und Stadt­ent­wicklung stärker berück­sich­tigen dürfen. Verkehrs­fluss und Sicherheit müssen aber dennoch gewähr­leistet sein und nicht im Wider­spruch zu der größeren Handlungs­freiheit der Kommunen stehen.

So sollen die bisher nur schwer überwind­baren bürokra­ti­schen Hürden bei der Einrichtung von Bus- und Fahrrad­straßen abgebaut werden. Auch die Einrichtung von Tempo-30-Strecken auf stark frequen­tierten Schul­wegen oder in der Nähe von Spiel­plätzen soll künftig einfacher werden. Verschiedene Inter­es­sen­ver­bände fordern seit langem eine Anpassung der Straßen­ver­kehrs­ge­setze. Die einfa­chere Schaffung von Anwoh­ner­park­zonen ist in der Novelle ebenfalls vorgesehen.

Bundes­ver­kehrs­mi­nister Wissing (FDP): „Bürokratie vermeiden“

Dr. Volker Wissing von der FDP zeigt sich als feder­füh­render Minister mit dem Abschluss der Verhand­lungen zufrieden: „Wir haben nun eine Einigung, die den Inter­essen der Länder und des Bundes gerecht wird. Mit der Geset­zes­än­derung wollen wir das Straßen­ver­kehrs­gesetz den Bedürf­nissen einer modernen Verkehrs­planung anpassen, indem neue Ziele aufge­nommen werden. Wir vermeiden damit Bürokratie und erweitern die Gestal­tungs­mög­lich­keiten der Kommunen, ohne die Inter­essen der Sicherheit und Leich­tigkeit des Verkehrs zu vernachlässigen.“

ZDK-Hauptgeschäftsführer Scheel: „Mitein­ander bleibt auf der Strecke“

Dr. Kurt Christian Scheel, Leiter des Zentral­ver­bands Deutsches Kraft­fahr­zeug­ge­werbe, ist dagegen auch nach den erfolg­reichen Verhand­lungen im Vermitt­lungs­aus­schuss kein Fan des neuen Straßen­ver­kehrs­ge­setzes. Er sieht die Belange von mittel­stän­di­schen Betrieben zu wenig berück­sichtigt, deren Mitar­beiter ein hohes Maß an Mobilität im Straßen­verkehr für ihre Arbeit benötigten. Die Reform sei „absolut am Lebens­alltag der Bevöl­kerung vorbeigedacht“.

Deutsche Umwelt­hilfe: „Eine vertane Chance"

Für die Deutsche Umwelt­hilfe ist die Reform des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes keine Erfolgs­story. Es handele sich vielmehr um eine verpasste Gelegenheit, die Mobili­täts­wende konse­quent anzugehen: „Nach monate­langem Warten hat sich an der Reform des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes faktisch nichts geändert […]. Ein echter Paradig­men­wechsel hin zu Klima­schutz und lebens­werten Städten bleibt aus: Weder steht im Gesetz die Vision Zero noch werden gesetz­liche Grund­lagen für die digitale Parkraum­kon­trolle sowie eine soziale Staffelung der Parkge­bühren geschaffen. Die von uns gefor­derte Regel­ge­schwin­digkeit von Tempo 30 innerorts fehlt.“

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Quellen: spiegel.de, adac.de, mdr.de