Worauf bei trüben Aussichten im Straßenverkehr zu achten ist
Schaut man derzeit aus dem Fenster, ist die Sicht vielerorts getrübt. Und auch der Blick auf die Wetter-App verspricht keine Besserung – ein nebliger Schleier verharrt über vielen Teilen Deutschlands. Das mag vielleicht eine mystische Atmosphäre erzeugen, ist aber aus Sicht von Autofahrern mit Einschränkungen verbunden. Denn bewegt man sich bei eingeschränkter Sicht durch den Straßenverkehr, sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen sowie die richtige Beleuchtung unabdinglich.
Tempo drosseln
Ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter – bei Nebel sollte der erste Impuls des Verkehrsteilnehmers sein, das Tempo zu reduzieren und die Abstände zu anderen Verkehrsteilnehmern zu vergrößern. So verlangt es auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 3:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. […] Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“
Aber auch bei etwas besseren Sichtverhältnissen sollte eine moderate Geschwindigkeit eingehalten werden. Versicherer wie die HUK-Coburg empfehlen, bei Sichtweiten unter 100 Metern nicht schneller als 80 km/h zu fahren.
Abstand vergrößern
Mindestens genauso wichtig ist das Einhalten eines großzügigen Sicherheitsabstands. Denn wer im Nebel unbekümmert dicht auffährt, hat kaum eine Chance, wenn der Vordermann plötzlich bremsen muss oder gar auf ein Hindernis auffährt.
Als allgemeine Richtlinie empfiehlt der ADAC, dass der Abstand in Metern der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen sollte. Das bedeutet, wer bei Nebel mit 60 km/h fährt, sollte einen Mindestabstand von 60 Metern einhalten.
Abblendlicht einschalten
Neben der Geschwindigkeit ist bei schlechtem Wetter auch die richtige Beleuchtung entscheidend für eine sichere Fahrt. Paragraf 17 Absatz 3 StVO richtet sich diesbezüglich eine deutliche Anweisung an alle Autofahrer:
„Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen muss auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden.“
Bei Sichtbehinderung ist das Einschalten des Abblendlichts demnach obligatorisch. Laut ADAC haben sich folgende Richtwerte in der Rechtsprechung etabliert:
- Auf Autobahnen bei Sichtweiten unter 150 Meter
- Auf anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften bei Sichtweiten unter 100 Meter
- Innerorts, wenn die Sicht weniger als ca. 60 Meter beträgt
Bei Bedarf: Nebelleuchten verwenden
Die Entscheidung über die Verwendung von Nebelscheinwerfern oder Nebelschlussleuchten liegt dagegen im Ermessen des Fahrzeugführers. Auch ihr Einsatz ist in Paragraf 17 StVO geregelt. Diese haben den Vorteil, dass sie das Licht flach auf die Fahrbahn streuen und so die Sicht verbessern. Im Gegensatz zum Fernlicht, das bei Nebel die Sicht verschlechtert.
Ist auch eine Nebelschlussleuchte an Bord, kann auch diese als Wegweiser im Nebel eingeschaltet werden. Erlaubt ist die Verwendung aber nur, wenn die Sichtweite aufgrund der feuchten Luft weniger als 50 Meter beträgt.
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Quellen: www1.wdr.de, adac.de, gesetze-im-internet.de