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Worauf bei trüben Aussichten im Straßen­verkehr zu achten ist

Schaut man derzeit aus dem Fenster, ist die Sicht vielerorts getrübt. Und auch der Blick auf die Wetter-App verspricht keine Besserung – ein nebliger Schleier verharrt über vielen Teilen Deutsch­lands. Das mag vielleicht eine mystische Atmosphäre erzeugen, ist aber aus Sicht von Autofahrern mit Einschrän­kungen verbunden. Denn bewegt man sich bei einge­schränkter Sicht durch den Straßen­verkehr, sind gewisse Vorsichts­maß­nahmen sowie die richtige Beleuchtung unabdinglich.

Autofahren bei Nebel: So behalten Sie den Durchblick
Smiltena / shutterstock.com

Tempo drosseln

Ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter – bei Nebel sollte der erste Impuls des Verkehrs­teil­nehmers sein, das Tempo zu reduzieren und die Abstände zu anderen Verkehrs­teil­nehmern zu vergrößern. So verlangt es auch die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) in Paragraf 3:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. […] Beträgt die Sicht­weite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwin­digkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der überseh­baren Strecke gehalten werden kann.“

Aber auch bei etwas besseren Sicht­ver­hält­nissen sollte eine moderate Geschwin­digkeit einge­halten werden. Versi­cherer wie die HUK-Coburg empfehlen, bei Sicht­weiten unter 100 Metern nicht schneller als 80 km/h zu fahren.

Abstand vergrößern

Mindestens genauso wichtig ist das Einhalten eines großzü­gigen Sicher­heits­ab­stands. Denn wer im Nebel unbekümmert dicht auffährt, hat kaum eine Chance, wenn der Vordermann plötzlich bremsen muss oder gar auf ein Hindernis auffährt.

Als allge­meine Richt­linie empfiehlt der ADAC, dass der Abstand in Metern der Geschwin­digkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen sollte. Das bedeutet, wer bei Nebel mit 60 km/h fährt, sollte einen Mindest­ab­stand von 60 Metern einhalten.

Abblend­licht einschalten

Neben der Geschwin­digkeit ist bei schlechtem Wetter auch die richtige Beleuchtung entscheidend für eine sichere Fahrt. Paragraf 17 Absatz 3 StVO richtet sich diesbe­züglich eine deutliche Anweisung an alle Autofahrer:

„Bei erheb­licher Sicht­be­hin­derung durch Nebel, Schneefall oder Regen muss auch am Tag mit Abblend­licht gefahren werden.“

Bei Sicht­be­hin­derung ist das Einschalten des Abblend­lichts demnach obliga­to­risch. Laut ADAC haben sich folgende Richt­werte in der Recht­spre­chung etabliert:

  • Auf Autobahnen bei Sicht­weiten unter 150 Meter
  • Auf anderen Straßen außerhalb geschlos­sener Ortschaften bei Sicht­weiten unter 100 Meter
  • Innerorts, wenn die Sicht weniger als ca. 60 Meter beträgt

Bei Bedarf: Nebel­leuchten verwenden

Die Entscheidung über die Verwendung von Nebel­schein­werfern oder Nebel­schluss­leuchten liegt dagegen im Ermessen des Fahrzeug­führers. Auch ihr Einsatz ist in Paragraf 17 StVO geregelt. Diese haben den Vorteil, dass sie das Licht flach auf die Fahrbahn streuen und so die Sicht verbessern. Im Gegensatz zum Fernlicht, das bei Nebel die Sicht verschlechtert.

Ist auch eine Nebel­schluss­leuchte an Bord, kann auch diese als Wegweiser im Nebel einge­schaltet werden. Erlaubt ist die Verwendung aber nur, wenn die Sicht­weite aufgrund der feuchten Luft weniger als 50 Meter beträgt.

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Quellen: www1.wdr.de, adac.de, gesetze-im-internet.de