Anwalt klärt über Unterschiede zwischen Landwirten und Klima-Klebern auf
Zehntausende Traktoren rollen diese Woche durch Deutschland, um mit Protestaktionen an Autobahnen, Supermärkten und zentralen Plätzen Aufmerksamkeit für die Forderungen der Landwirte zu schaffen. Aber was unterscheidet sie eigentlich von Klimaaktivisten wie der „Letzten Generation“, die auch mit Straßenblockaden protestiert haben? Ein Anwalt erklärt den Unterschied.
Legalität unterscheidet Bauern-Blockaden von Klima-Blockaden
Sowohl die Aktionen der „Letzten Generation“ als auch die Blockaden der Bauern haben Auswirkungen auf Verkehr und Alltag der Menschen: Städte wurden von Autobahnen abgeschnitten, Schulkinder und Beschäftigte kamen nicht zum Unterricht beziehungsweise zur Arbeit.
Kritische Stimmen könnten hier einen Doppelstandard monieren: Während die Blockaden der Klimaaktivisten in der Regel zügig durch die Polizei aufgelöst werden, lasse man die Bauern, die auch blockieren, gewähren. Gelten folglich andere Regeln, wenn Demonstrierende mit einem Trekker auf der Straße stehen und sich nicht daran festkleben?
„Behörden müssen Verbote prüfen“
Laut Anwalt Dr. Alexander Betz gebe es zunächst keinen rechtlich relevanten Unterschied bei der Form des Protestes. Wie kommt es dann, dass die Bauern-Blockaden seltener aufgelöst werden als die der Klima-Kleber?
Ausschlaggebend sei, ob die Demonstration angemeldet und genehmigt worden ist. Ist dies der Fall, dürften Protestierende auch die Straße blockieren. Betz zufolge könne man überall demonstrieren, auch auf einer Autobahnauffahrt: „Die Behörden müssen prüfen, ob es verboten wird.“
„Die Landwirte haben eine andere Lobby, als die Klimaaktivisten“
Der Unterschied bestehe daher in der Legalität der Proteste. Die Klima-Protestler verzichten bewusst darauf, ihre Versammlungen anzumelden. Ziel der Aktionen sei es, Chaos zu stiften. Daher würden diese von der Polizei als Nötigung betrachtet und Aktivisten können legal von der Straße entfernt werden.
Zudem seien die Umweltaktivisten nicht so gut organisiert und vernetzt wie die Landwirte mit ihren Bauernverbänden. Die Aktionen der Verbände wurden weitreichend genehmigt und in Absprache mit der Polizei geplant: „Die Landwirte haben eine andere Lobby, als die Klimaaktivisten – so zumindest mein Eindruck. Wenn der örtliche Bauernverband kommt, hat das schon ein anderes Gewicht, als wenn das drei Klimakleber sind.“
„Bummelfahrten“ bewegen sich in rechtlicher Grauzone
Auch wenn laut Betz die Behörden „möglicherweise mit zweierlei Maß“ messen, stehe den Bauernprotesten aus rechtlicher Sicht nichts im Wege. Lediglich die sogenannten „Bummelfahrten“, das heißt Traktorkolonnen, die den Verkehr absichtlich durch langsames Fahren verzögern, könnten als Nötigung aufgefasst werden.
Es handele sich auch nicht um durch das deutsche Recht gestattete „Spontanversammlungen“, da sie nicht aus dem Affekt entstehen. Landwirte, die eine stundenlange Fahrt in Kauf nehmen, um sich zu treffen, können ihren Protest nicht als spontane Aktion rechtfertigen. Das gelte auch für die Aktionen der „Letzten Generation“, die sich an Kreuzungen auf die Straße kleben.
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Quelle: fr.de