Wenn das Kraftfahrzeug zum Voyeur wird
Moderne Autos haben verschiedene Komfort- und Sicherheitssysteme. Doch damit die funktionieren, benötigen sie eine große Menge an sensiblen Daten. Diese müssen erfasst und auch gespeichert werden. Den Fahrzeugführern ist das in der Regel nicht bewusst. Der ADAC bemängelt Probleme beim Datenschutz und den fehlenden rechtlichen Rahmen.
Computer auf vier Rädern
Fahrzeuge sind viel mehr als nur ein Fortbewegungsmittel – sie entwickeln sich immer mehr zu regelrechten „Computern auf vier Rädern“. Die Digitalisierung soll unter anderem die Verkehrssicherheit erhöhen. Die ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh beschreibt im Gespräch mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ein solches Beispiel: „Wenn ein Fahrzeug erkennt, wenn ein Fahrer nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug zu steuern und dann das System einsteigt, dann hat das natürlich große Vorteile.“ Im schlimmsten Fall werden dadurch schwerwiegende Unfälle vermieden.
Verkehrssicherheit kontra Datenschutz
Damit solche Systeme funktionieren, verwendet der Bordcomputer aktuelle Fahrzeug-Daten, um die Geschwindigkeit oder den Abstand zu anderen Kraftfahrzeugen zu ermitteln. Dazu gehören beispielsweise GPS-Daten. Allerdings können diese auch an sogenannte „Verkehrsleitsysteme“ weitergeleitet werden. Das dient dann nicht mehr der Unfallverhütung, sondern der Steuerung des Verkehrsflusses.
Will man Prognosen für Staus erstellen und Autofahrer in Echtzeit umleiten, müssen diese Daten übermittelt und vermutlich auch gespeichert werden. Außerdem sind die erhobenen Informationen für Fahrzeughersteller interessant. Um welche Daten es sich handelt, ist laut ADAC nur wenigen Autofahrern bekannt.
Keine Transparenz bei der Datensammlung
Insbesondere ein Aspekt der Datenverarbeitung gibt Experten Grund zur Sorge: Es gebe nämlich nicht genügend Transparenz darüber, welche Informationen genau erfasst und mit wem diese geteilt werden. Das führt zu zahlreichen Fragen: Was passiert mit den Daten? Sind diese wirklich sicherheitsrelevant und damit auch notwendig? Wird mit den Informationen datenkonform umgegangen oder werden sie ohne Wissen oder womöglich Erlaubnis der Autofahrer Dritten zur Verfügung gestellt?
Werkstätten, Versicherer und Ladekartenanbieter zeigen nämlich ein großes Interesse an den personenbezogenen Daten. Zudem besteht auch die Gefahr, dass Ermittlungsbehörden widerrechtlich an gespeicherte Informationen kommen, um Straftaten aufzuklären.
Welche Daten werden überhaupt gesammelt?
Viele Verkehrsteilnehmer sind sich nicht darüber im Klaren, wie groß der tatsächliche Umfang der Datensammlung in ihrem Fahrzeug ist. So kann man beispielsweise anhand der Lenkrad-, Sitz- und Spiegelposition ein detailreiches Bild über den Fahrer und seine Umgebung erstellen.
Laut einer Untersuchung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs „werden ständig Daten erfasst, die Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung, die Anzahl der Fahrer oder sogar den Fahrstil erlauben“.
Hinzu kommt, dass auch die Gesundheitsdaten, die auf einem Handy oder einer „Smart-Watch“ gespeichert sind, eingesehen werden können. Sind die Elektrogeräte mit dem Infotainment des Fahrzeuges verbunden, gibt es oft keine Garantie, dass die darin enthaltenen Informationen vor den Autoherstellern sicher sind.
Der ADAC fordert klare rechtliche Regeln
Die Daten, die das Fahrzeug speichert, sind in der Regel personenbezogen und unterliegen daher nach Ansicht des Automobil-Clubs besonderem Schutz. Vor allem ein Punkt ist für den ADAC wichtig: Wer die Informationen produziert, sollte auch die Möglichkeit haben zu entscheiden, wie damit umgegangen wird. In solchen Fällen wären zumindest Fahrzeugführer und -halter betroffen.
Der Verband stellt dementsprechend vier konkrete Forderungen an die deutsche Bundesregierung, beziehungsweise die Europäische Union:
- Datentransparenz: Verbraucher müssen wissen, welche Daten ihre Autos erzeugen, speichern und senden
- Datenhoheit: Fahrzeughalter müssen Datenverarbeitung und -weiterleitung unkompliziert abschalten können
- Datensicherheit: Zum Schutz der Verbraucher muss IT-Sicherheit über die gesamte Lebensdauer des vernetzten Fahrzeuges gewährleistet sein
- Wahlfreiheit: Autofahrende sollten entscheiden, wer Zugang zu ihren Fahrzeugdaten bekommt
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