Warn-App-Nutzung laut StVO verboten, muss aber nachgewiesen werden
Pünktlich zur europaweiten „Speed-Week“ sind Blitzer-Warnapps wieder in aller Munde. Verlockend der Gedanke, sich bequem vor Geschwindigkeitskontrollen warnen zu lassen und Bußgelder zu vermeiden. Aber Vorsicht: Radarwarner und Blitzer-Apps während der Fahrt zu benutzen, ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Warum gerade bei Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei Sanktionen drohen, erfahren Sie hier.
Was ist eine Blitzer-App?
Die Funktionalität von Warn-Apps für den Straßenverkehr basiert im Wesentlichen auf dem bekannten Navigationssatellitensystem GPS. Die Satellitendaten ermöglichen es der Anwendung, die Position des Fahrzeugs zu bestimmen und seine Geschwindigkeit zu messen.
Da auch die Standorte aller Messstellen gespeichert sind, kann der Fahrer rechtzeitig gewarnt werden und seine Geschwindigkeit reduzieren. Dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge wurden 2022 insgesamt 2.239 Autofahrer bei der Nutzung von Warn-Apps erwischt.
Sind Blitzer-Apps erlaubt?
Laut Christian Marnitz, Verkehrsrechtsexperte und Partneranwalt von Geblitzt.de, ist die Nutzung von Radarwarngeräten und Smartphones mit Blitzer-App während der Fahrt nicht mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) vereinbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält neben einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro einen Punkt in Flensburg. Das bloße Downloaden solcher Anwendungen ist hingegen nicht strafbar.
Die StVO verbietet jede automatische Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen, egal ob fest installiert oder mobil. In § 23 (Absatz 1c) heißt es hierzu:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“
Ist die Nutzung von Warn-Apps für Beifahrer erlaubt?
Auch als Beifahrer darf man eine Blitzer-App nicht nutzen, wenn der Fahrer die Warnfunktion durch den Warnton hören oder auf dem Display sehen kann. Rechtsexperte Marnitz verweist diesbezüglich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom Februar 2023 (Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23):
Geklagt hatte ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der im Januar 2022 in Heidelberg wegen eines Tempoverstoßes von der Polizei angehalten worden war. Während der Kontrolle stellten die Beamten visuell fest, dass die Beifahrerin des Mannes eine Blitzer-App benutzte. Das Amtsgericht (AG) Heidelberg verhängte daraufhin gegen den Fahrer eine Geldbuße von 100 Euro. Gegen dieses Urteil legte der PKW-Fahrer Einspruch ein, dem das OLG Karlsruhe aber nicht folgte.
Im Umkehrschluss kann dies aber auch bedeuten: Wenn der Beifahrer dem Fahrer den Blick auf den Bildschirm des Smartphones oder das Hören der entsprechenden Alarmtöne nicht gestattet, bewegt er sich in einer rechtlichen Grauzone. Das sich zu Nutze machen der App-Warnungen muss vor Gericht nachgewiesen werden.
Welche Alternativen gibt es?
Wer auf der Suche nach legalen Alternativen zu Blitzer-Apps ist, trifft mit dem Radio eine gute Wahl. Radiodurchsagen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig von der aktuellen Position des Fahrers erfolgen. Es ist sogar erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer durch Handzeichen oder Schilder zu warnen, solange man dabei niemanden behindert, ablenkt oder die Lichthupe betätigt.
Harte Strafen im Ausland
Außerhalb von Deutschland sind die Regelungen noch strenger. Dem ADAC zufolge ist in Ländern wie Frankreich und Italien allein der Download einer Blitzer-App strafbar. In Griechenland drohen Bußgelder bis 2.000 Euro und Fahrverbote, in Belgien sogar Haftstrafen.
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Quellen: efahrer.chip.de, spiegel.de