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Warn-App-Nutzung laut StVO verboten, muss aber nachge­wiesen werden

Pünktlich zur europa­weiten „Speed-Week“ sind Blitzer-Warnapps wieder in aller Munde. Verlo­ckend der Gedanke, sich bequem vor Geschwin­dig­keits­kon­trollen warnen zu lassen und Bußgelder zu vermeiden. Aber Vorsicht: Radar­warner und Blitzer-Apps während der Fahrt zu benutzen, ist laut Straßen­ver­kehrs­ordnung verboten. Warum gerade bei Geschwin­dig­keits­mes­sungen durch die Polizei Sanktionen drohen, erfahren Sie hier.

Blitzer-Apps: Legal, illegal, digital?
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Was ist eine Blitzer-App?

Die Funktio­na­lität von Warn-Apps für den Straßen­verkehr basiert im Wesent­lichen auf dem bekannten Naviga­ti­ons­sa­tel­li­ten­system GPS. Die Satel­li­ten­daten ermög­lichen es der Anwendung, die Position des Fahrzeugs zu bestimmen und seine Geschwin­digkeit zu messen.

Da auch die Standorte aller Messstellen gespei­chert sind, kann der Fahrer recht­zeitig gewarnt werden und seine Geschwin­digkeit reduzieren. Dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge wurden 2022 insgesamt 2.239 Autofahrer bei der Nutzung von Warn-Apps erwischt.

Sind Blitzer-Apps erlaubt?

Laut Christian Marnitz, Verkehrs­rechts­experte und Partner­anwalt von Geblitzt.de, ist die Nutzung von Radar­warn­ge­räten und Smart­phones mit Blitzer-App während der Fahrt nicht mit der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) vereinbar. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit und erhält neben einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro einen Punkt in Flensburg. Das bloße Downloaden solcher Anwen­dungen ist hingegen nicht strafbar.

Die StVO verbietet jede automa­tische Warnung vor Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen, egal ob fest instal­liert oder mobil. In § 23 (Absatz 1c) heißt es hierzu:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein techni­sches Gerät nicht betreiben oder betriebs­bereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbe­sondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwin­dig­keits­mes­sungen (Radarwarn- oder Laser­stör­geräte). Bei anderen techni­schen Geräten, die neben anderen Nutzungs­zwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen verwendet werden können, dürfen die entspre­chenden Geräte­funk­tionen nicht verwendet werden.“

Ist die Nutzung von Warn-Apps für Beifahrer erlaubt?

Auch als Beifahrer darf man eine Blitzer-App nicht nutzen, wenn der Fahrer die Warnfunktion durch den Warnton hören oder auf dem Display sehen kann. Rechts­experte Marnitz verweist diesbe­züglich auf das Urteil des Oberlan­des­ge­richts Karlsruhe vom Februar 2023 (Akten­zeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23):

Geklagt hatte ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der im Januar 2022 in Heidelberg wegen eines Tempo­ver­stoßes von der Polizei angehalten worden war. Während der Kontrolle stellten die Beamten visuell fest, dass die Beifah­rerin des Mannes eine Blitzer-App benutzte. Das Amtsge­richt (AG) Heidelberg verhängte daraufhin gegen den Fahrer eine Geldbuße von 100 Euro. Gegen dieses Urteil legte der PKW-Fahrer Einspruch ein, dem das OLG Karlsruhe aber nicht folgte.

Im Umkehr­schluss kann dies aber auch bedeuten: Wenn der Beifahrer dem Fahrer den Blick auf den Bildschirm des Smart­phones oder das Hören der entspre­chenden Alarmtöne nicht gestattet, bewegt er sich in einer recht­lichen Grauzone. Das sich zu Nutze machen der App-Warnungen muss vor Gericht nachge­wiesen werden.

Welche Alter­na­tiven gibt es?

Wer auf der Suche nach legalen Alter­na­tiven zu Blitzer-Apps ist, trifft mit dem Radio eine gute Wahl. Radio­durch­sagen zur Warnung vor Messstellen sind nicht verboten, da sie unabhängig von der aktuellen Position des Fahrers erfolgen. Es ist sogar erlaubt, andere Verkehrs­teil­nehmer durch Handzeichen oder Schilder zu warnen, solange man dabei niemanden behindert, ablenkt oder die Lichthupe betätigt.

Harte Strafen im Ausland

Außerhalb von Deutschland sind die Regelungen noch strenger. Dem ADAC zufolge ist in Ländern wie Frank­reich und Italien allein der Download einer Blitzer-App strafbar. In Griechenland drohen Bußgelder bis 2.000 Euro und Fahrverbote, in Belgien sogar Haftstrafen.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: efahrer.chip.de, spiegel.de