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Hessische Kommunen legen sich mit Zentraler Bußgeld­stelle an

Falsch­parker und Tempo­sünder müssen spätestens seit der StVO-Novelle mit harten Strafen rechnen. Dass damit auch die Bußgeld­ein­nahmen der Behörden steigen, liegt auf der Hand. Nicht selten erwirt­schaften die Bußgeld­stellen der Städte dabei Beträge von mehreren Millionen Euro pro Jahr. Doch das Geld fließt zum Großteil in die Kassen der Länder. In Wiesbaden und anderen hessi­schen Städten wird nun der Ruf nach einer gerechten Verteilung laut.

Blitzer-Bußgelder in Millionenhöhe: Städte und Land streiten um die Einnahmen
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Busfahrer auf der Jagd nach Parkverstößen

Wiesbaden geht bei der Ahndung von Parkver­gehen neue Wege. Als erstes Nahver­kehrs­un­ter­nehmen in Deutschland hat die Stadt ihre Busse mit einer Kamera ausge­stattet, die es den Fahrern erlaubt, per Knopf­druck Falsch­parker zu dokumen­tieren. Das Bildma­terial wird zwecks Ahndung der Vergehen an die städti­schen Verkehrs­be­hörden übermittelt. In der knapp zwanzig­tä­gigen Testphase wurden auf diese Weise über 300 Parkver­stöße festgehalten.

Land behält die Oberhand

Das Problem dabei: Die aus Verkehrs­ver­stößen resul­tie­renden Bußgelder kommen überwiegend nicht der Stadt, sondern dem Land zugute. Das stößt vielen hessi­schen Kommunen übel auf – nicht zuletzt, weil Frankfurt schon länger befugt ist, die Bußgeld­ver­fahren in Eigen­regie durch­zu­führen und die Einnahmen zu 100 Prozent in die Stadt­kasse fließen. In anderen Städten tritt bei einem Bußgeld von mindestens 60 Euro die Zentrale Bußgeld­stelle in Kassel auf den Plan und behält dabei 60 Prozent der Einnahmen. Nur bei Verwar­nungs­geldern bis 55 Euro bleibt die Sache komplett in kommu­naler Hand.

Finan­zielle Schwä­chung der Kommunen

Nicht fair, wie der Vorsit­zende des Wiesba­dener Mobili­täts­aus­schusses und Grünen-Politiker Martin Kraft kürzlich in der Stadt­ver­ord­ne­ten­sitzung verlauten ließ. Schließlich kämen die Städte und nicht das Land Hessen für die Blitzer- und Perso­nal­kosten der Parkraum- und Tempo­über­wa­chung auf. Dadurch wären Wiesbaden in 2023 laut Angaben von Silas Gottwald (SPD) Einnahmen in Höhe von 2,3 Millionen Euro wegge­brochen, während die Stadt­re­gierung von Frankfurt ein Plus von rund 12,7 Millionen Euro einge­nommen habe.

Im Herbst vergan­genen Jahres hatten sich Wiesbaden sowie die Städte Darmstadt, Kassel, Offenbach, Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar mit einem Antrag an den hessi­schen Minis­ter­prä­sident Boris Rhein (CDU) gewandt. Die Forderung beinhaltete die Beendigung der finan­zi­ellen Privi­legien des Landes Hessen bei Bußgeld­an­ge­le­gen­heiten, indem man das veraltete, zweistufige Verwal­tungs­ver­fahren ad acta legt. Doch das Innen­mi­nis­terium lehnte das Begehren ab.

Ein zweiter Versuch

Die erneute Mobil­ma­chung des Themas durch die Stadt Wiesbaden lässt sich wohl in erster Linie durch Bußgeld-Rekordeinnahmen des Landes Hessen in Höhe von 105 Millionen Euro in 2023 erklären. Der neue hessische Innen­mi­nister Roman Poseck von der CDU signa­li­sierte zwar Gesprächs­be­reit­schaft, betonte aber auch, dass sich das bisherige Modell der Zentralen Bußgeld­stelle bewährt habe.

Demzu­folge hätte „das Hessische Minis­terium des Innern, für Sicherheit und Heimat­schutz hier gegen­wärtig keine grund­le­gende Änderung vorge­sehen.“ Für den Fall, dass man die Aufgaben eines Tages doch an die Kommunen zurück­über­tragen würde, wäre eine Anpassung der gesetz­lichen Regelungen sowie eine Neube­stimmung der Befug­nisse von Zentraler Bußgeld­stelle und Kommunen erforderlich.

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Quelle: fr.de