Mehr Busspuren, Tempo-30-Zonen und Spielstraßen
Die deutsche Bundesregierung will das Straßenverkehrsgesetz ändern, um den Kommunen und Städten mehr Spielraum bei der Gestaltung des Verkehrsraums zu ermöglichen. So sollen etwa Sonderfahrspuren, Spielstraßen und Tempo-30-Zonen künftig leichter anzuordnen sein. Doch der Bundesrat hat die Pläne der Ampel vorerst ausgebremst.
Geblitzt.de-Experte sprach eine Warnung aus
Rechtsanwalt Tom Louven, der für Geblitzt.de tätig ist, warnte bereits im Oktober in einem Beitrag des Onlinemagazins „Focus“: „Der [Bundesrat] war bei bisherigen StVO-Novellen oftmals eine große Hürde – es kann also durchaus sein, dass der Gesetzesentwurf noch abgeändert werden muss.“
Verkehrsreform für das Klima und die Umwelt
Das Vorhaben der Bundesrepublik war Teil des Koalitionsvertrages. Darin versprachen FDP, SPD und Grüne: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz [StVG] und Straßenverkehrs-Ordnung [StVO] so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklungen berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“
Allerdings fanden die zustimmungspflichtigen Reformen am 24. November im Bundesrat keine Mehrheit. Somit bleiben die geplanten Neuregelungen vorerst aus.
Das hatte die Ampelkoalition geplant
Die Pläne der Bundesregierung sollten den örtlichen Behörden ermöglichen, künftig schneller und flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren zu können. Unter anderem hätten die Kommunen und Länder die Möglichkeit gehabt, Busspuren und Radwege einzurichten. Auch ein entsprechender Rechtsrahmen für Sonderfahrspuren für elektrische Fahrzeuge oder Fahrgemeinschaften war vorgesehen. Verbrenner-Fahrzeuge hingegen könnten aus urbanen Zonen verbannt werden.
Zudem war geplant, beispielsweise an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen, Tempo-30-Zonen leichter einführen zu können. Außerdem wäre es möglich gewesen, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn weniger als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Das soll dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu verbessern.
Gegenwind aus den Ländern
Dass die Länderkammer die Novelle des Straßenverkehrsrechts in der letzten Bundesratssitzung nicht beschlossen hat, mag für einige Autofahrer überraschend kommen. Jetzt ist diese ein Fall für den Vermittlungsausschuss.
Befürwortet wird hingegen die Gesetzesnovelle von mehreren Städten. In einem Schreiben haben sich die Verfasser mit entsprechenden Forderungen an die Regierung gewandt. Die Tagesschau berichtet über das Anliegen: „Sie forderten darin mehr Flexibilität, um vor Ort entscheiden zu können, auf welchen Straßen sie das Tempo reduzieren möchten.“
Dem Fachmagazin „Legal Tribune Online“ (LTO) zufolge, ging die Kehrtwende des Bundesrates von den unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Mit der Argumentation, dass das Ziel der Straßenverkehrssicherheit nicht zu kurz kommen dürfe, indem etwa der Klima- und Umweltschutz hinzukomme.
Verkehrsminister Wissing kritisiert die Entscheidung des Bundesrates
Bundesverkehrsminister Volker Wissing zeigt sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unzufrieden mit der nicht vorhandenen Mehrheit in der Länderkammer: „Ich bedauere sehr, dass die Länder der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat nicht zugestimmt haben.“ Der FDP-Politiker erläutert: „Wir wollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort geben. Offensichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht.“
Auch der Bundesvorsitzende des Fahrradclubs ADFC, Frank Masurat, kritisiert die Entscheidung: „Das Verhalten der Bundesländer ist rückständig und unverantwortlich.“ Er fordert: „Bund und Länder müssen jetzt im Vermittlungsausschuss schnell eine Lösung finden, wie die Reform noch umgesetzt werden kann.“
Allerdings befürchtet Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), dass auch im Vermittlungsausschuss kein besserer Kompromiss zu finden sei. Ob die Bundesregierung oder der Bundestag den entsprechenden Ausschuss anrufen werden, ist bisher nicht bekannt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: focus.de, lto.de, bundesregierung.de, tagesschau.de