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Mehr Busspuren, Tempo-30-Zonen und Spielstraßen

Die deutsche Bundes­re­gierung will das Straßen­ver­kehrs­gesetz ändern, um den Kommunen und Städten mehr Spielraum bei der Gestaltung des Verkehrs­raums zu ermög­lichen. So sollen etwa Sonder­fahr­spuren, Spiel­straßen und Tempo-30-Zonen künftig leichter anzuordnen sein. Doch der Bundesrat hat die Pläne der Ampel vorerst ausgebremst.

Bundesrat stoppt neue Straßenverkehrsreform: Steht die Verkehrswende vor dem Aus?
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Geblitzt.de-Experte sprach eine Warnung aus

Rechts­anwalt Tom Louven, der für Geblitzt.de tätig ist, warnte bereits im Oktober in einem Beitrag des Online­ma­gazins „Focus“: „Der [Bundesrat] war bei bishe­rigen StVO-Novellen oftmals eine große Hürde – es kann also durchaus sein, dass der Geset­zes­entwurf noch abgeändert werden muss.“

Verkehrs­reform für das Klima und die Umwelt

Das Vorhaben der Bundes­re­publik war Teil des Koali­ti­ons­ver­trages. Darin versprachen FDP, SPD und Grüne: „Wir werden Straßen­ver­kehrs­gesetz [StVG] und Straßenverkehrs-Ordnung [StVO] so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umwelt­schutzes, der Gesundheit und der städte­bau­lichen Entwick­lungen berück­sichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entschei­dungs­spiel­räume zu eröffnen.“

Aller­dings fanden die zustim­mungs­pflich­tigen Reformen am 24. November im Bundesrat keine Mehrheit. Somit bleiben die geplanten Neure­ge­lungen vorerst aus.

Das hatte die Ampel­ko­alition geplant

Die Pläne der Bundes­re­gierung sollten den örtlichen Behörden ermög­lichen, künftig schneller und flexibler auf besondere Anfor­de­rungen vor Ort reagieren zu können. Unter anderem hätten die Kommunen und Länder die Möglichkeit gehabt, Busspuren und Radwege einzu­richten. Auch ein entspre­chender Rechts­rahmen für Sonder­fahr­spuren für elektrische Fahrzeuge oder Fahrge­mein­schaften war vorge­sehen. Verbrenner-Fahrzeuge hingegen könnten aus urbanen Zonen verbannt werden.

Zudem war geplant, beispiels­weise an Spiel­plätzen, hochfre­quen­tierten Schul­wegen und Fußgän­ger­über­wegen, Tempo-30-Zonen leichter einführen zu können. Außerdem wäre es möglich gewesen, zwei Tempo-30-Strecken mitein­ander zu verbinden, wenn weniger als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Das soll dazu beitragen, den Verkehrs­fluss zu verbessern.

Gegenwind aus den Ländern

Dass die Länder­kammer die Novelle des Straßen­ver­kehrs­rechts in der letzten Bundes­rats­sitzung nicht beschlossen hat, mag für einige Autofahrer überra­schend kommen. Jetzt ist diese ein Fall für den Vermittlungsausschuss.

Befür­wortet wird hingegen die Geset­zes­no­velle von mehreren Städten. In einem Schreiben haben sich die Verfasser mit entspre­chenden Forde­rungen an die Regierung gewandt. Die Tages­schau berichtet über das Anliegen: „Sie forderten darin mehr Flexi­bi­lität, um vor Ort entscheiden zu können, auf welchen Straßen sie das Tempo reduzieren möchten.“

Dem Fachma­gazin „Legal Tribune Online“ (LTO) zufolge, ging die Kehrt­wende des Bundes­rates von den unions­ge­führten Landes­re­gie­rungen wie Bayern aus. Mit der Argumen­tation, dass das Ziel der Straßen­ver­kehrs­si­cherheit nicht zu kurz kommen dürfe, indem etwa der Klima- und Umwelt­schutz hinzukomme.

Verkehrs­mi­nister Wissing kriti­siert die Entscheidung des Bundesrates

Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing zeigt sich gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unzufrieden mit der nicht vorhan­denen Mehrheit in der Länder­kammer: „Ich bedauere sehr, dass die Länder der Anpassung des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes im Bundesrat nicht zugestimmt haben.“ Der FDP-Politiker erläutert: „Wir wollten den Kommunen mehr Handlungs­spielraum vor Ort geben. Offen­sichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht.“

Auch der Bundes­vor­sit­zende des Fahrrad­clubs ADFC, Frank Masurat, kriti­siert die Entscheidung: „Das Verhalten der Bundes­länder ist rückständig und unver­ant­wortlich.“ Er fordert: „Bund und Länder müssen jetzt im Vermitt­lungs­aus­schuss schnell eine Lösung finden, wie die Reform noch umgesetzt werden kann.“

Aller­dings befürchtet Baden-Württembergs Verkehrs­mi­nister Winfried Hermann (Grüne), dass auch im Vermitt­lungs­aus­schuss kein besserer Kompromiss zu finden sei. Ob die Bundes­re­gierung oder der Bundestag den entspre­chenden Ausschuss anrufen werden, ist bisher nicht bekannt.

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Quellen: focus.de, lto.de, bundesregierung.de, tagesschau.de