Die Schweriner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bußgeldstelle
In Nordwestmecklenburg soll die Bußgeldstelle vorsätzlich Daten aus Geschwindigkeitsmessungen manipuliert haben. Seit August letzten Jahres ermittelt deshalb die Schweriner Staatsanwaltschaft. Das berichtet der Online-Auftritt der Ostsee Zeitung am heutigen Dienstag, den 14.05.2019. Derartige Verfehlungen seitens der Behörden sind kein Einzelfall. Mehrfach machte die Berliner CODUKA GmbH bereits auf im großen Stil zu Unrecht erlassene Bußgeldbescheide aufmerksam. Das Legal-Tech-Unternehmen bietet über www.geblitzt.de die Möglichkeit, Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen. Die Kosten der Prüfung werden entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozessfinanzierung übernommen.
Im aktuellen Fall aus Mecklenburg-Vorpommern dürfte für die meisten Betroffenen jede Hilfe zu spät kommen. Zumindest dann, wenn die Bußgeldbescheide inzwischen rechtskräftig geworden sind. 17 Verkehrsteilnehmer wehrten sich mit Hilfe eines Anwalts – prompt wurden die Verfahren eingestellt. Was aber legt die Staatsanwaltschaft der Behörde konkret zur Last? Angeblich hätten Mitarbeiter der Bußgeldbehörde über einen längeren Zeitraum Daten gefälscht, um so fehlerhafte Messungen zu vertuschen. Sogar nachdem das Gericht die falschen Daten nach Bekanntwerden der ersten Fälle einkassierte, habe man weiter mit diesen hantiert. Die Dunkelziffer der Betroffenen könnte sehr groß sein.
„Wenn hier beweisbar absichtlich Daten manipuliert wurden, hätten wir erneut einen handfesten Skandal, der auf das Fehlverhalten von Behördenmitarbeitern zurückzuführen ist“, findet Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA. „Bereits letztes Jahr wurde ein Urteil gegen einen Rathausmitarbeiter aus Kassel gefällt, der jegliche behördliche Kontrollfunktion in der Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für Geschwindigkeitsmessungen vermissen ließ.“
Zudem wird auch in Mecklenburg-Vorpommern die Bedeutung zu dem in Kürze erwarteten Urteil des saarländischen Verfassungsgerichts in Bezug auf die Speicherung von Messdaten deutlich. Dazu Ginhold: „Hier kamen die Ungenauigkeiten nur ans Tageslicht, weil die Originaldaten abgespeichert und einsehbar waren. Das zeigt die immense Bedeutung einer überprüfbaren Beweiskette. Generell können wir nur jedem Autofahrer raten, bei Bußgeldvorwürfen innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Wer dafür unseren Service Geblitzt.de nutzt, bekommt schnelle Unterstützung und die Kosten der Prüfung werden entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozessfinanzierung übernommen.“
Um Betroffenen helfen zu können, arbeitet die CODUKA eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.