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Der Blitzer-App-Wahnsinn – Das verändert sich wirklich

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Das Aus für die Blitzer-App! Dinge, die sich 2020 ändern werden! So titelten die Medien zum Anfang des Jahres. Doch was genau steckt dahinter? In den Artikeln wurde der ADAC als Quelle dieser Infor­mation aufge­führt. Doch der Artikel des ADACs, der die neuen Verkehrs­regeln für 2020, thema­ti­sierte, erklärt nur, dass die Blitzer-App demnächst verboten werden soll. Doch was sich eigentlich in der Recht­spre­chung ändern wird, bleibt weiter unaus­ge­sprochen. Denn grund­sätzlich war die Nutzung der Radar­warner schon vor 2020 verboten und wurde mit 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sanktio­niert. Was sich genau geändert hat und was trotzdem gleich bleibt bezüglich der Apps auf den Smart­phones, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Blitzer-App: Das ändert sich wirklich 2020

Ende 2019 hätte der Bundesrat über Anpas­sungen in der Straßen­ver­kehrs­ordnung abstimmen sollen. Aller­dings bestand noch etwas Diskus­si­ons­bedarf bei den Ländern. Daher soll der Bundesrat nun erst Mitte Februar abschließend entscheiden – so auch über die Blitzer-App.

Die Verwendung der Radar­warn­geräte ist in § 23 der Straßen­ver­kehrs­ordnung geregelt. Bisher heißt es, dass ein techni­sches Gerät, welches dafür bestimmt ist, Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen wie zum Beispiel Blitzer anzuzeigen, nicht vom Fahrzeug­führer betrieben werden oder betriebs­bereit mitge­führt werden darf. Zusätzlich gelte dies insbe­sondere für Radarwarn- oder Laser­stör­geräte. Neu hinzu­gefügt werden soll, dass diese Regel auch explizit für Geräte gilt, die zur Warnung vor Blitzern verwendet werden können und nicht nur die Geräte, die dafür extra konzi­piert sind. Das heißt: Der Gesetz­geber schließt die Grauzone, dass Handys überhaupt unter das Gesetz fallen. Da deren Haupt­nutzung auch nicht in der Erkennung von Blitzern liegt.

„Nun fallen zwar auch Handys explizit unter das Gesetz, aber eigentlich wurde das in der Praxis schon zuvor so gehandhabt. Die Warnung vor Blitzern mithilfe des Handys ist zwar nicht neu, musste aber erst im Recht verankert werden. Die große Änderung, die die Medien zum Jahres­wechsel prophezeit haben, hat aber faktisch nicht statt­ge­funden“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. Er fügt hinzu: „Der Beifahrer wird auch weiterhin nicht erwähnt. Demnach liegt nahe, dass dieser nach wie vor den Fahrer darum bitten kann, das Tempo zu mindern. Solange er nicht auf die App hinweist. Verwun­derlich ist dennoch, dass der Gesetz­geber, obwohl er schon Änderungen vornimmt, weiterhin Schlupf­löcher lässt. Auch wie die eigent­liche Kontrolle des Handys vonstat­ten­gehen sollte, bleibt weiter offen. Denn Polizisten dürfen zwar Fahrzeug­pa­piere verlangen, den Betrof­fenen auffordern, das Auto zu verlassen und schauen, ob Warndreieck und Verbands­kasten vorhanden sind, aber nicht so einfach das Auto ohne begrün­deten Verdacht betreten oder durchsuchen.“

Profes­sio­nelle Hilfe im Bußgeld­ver­fahren von Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.