Autohersteller sollen Schlüsselcodes und Ersatzschlüssel herausgeben
Die Überwachung von Fahrzeugen mutmaßlicher Straftäter gestaltet sich für die Ermittlungsbehörden zunehmend schwieriger. Moderne Diebstahlschutzsysteme machen den unbemerkten Zugriff auf das Fahrzeuginnere zu einer immer größer werdenden Herausforderung. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) will deshalb die Autohersteller dazu verpflichten, Schlüsselcodes oder Zweitschlüssel auf Anfrage herauszugeben. Freiwillig und ohne Änderung der Strafprozessordnung (StPO) wird sich das aber nicht durchsetzen lassen.
Ermittlungen im Auto immer schwieriger
Es mag paradox klingen, aber: Obwohl Autos in den letzten Jahrzehnten immer mehr zu Computern geworden sind, wird das Abhören aus Sicht von Strafverfolgern nicht einfacher.
Dass Diebstahlschutzsysteme besser immer besser werden, stellt Ermittler vor Probleme. Oft sind sie technisch nicht dazu in der Lage, unbemerkt ins Fahrzeuginnere vorzudringen.
Um dieses Problem im Sinne der Ermittlungsbehörden zu lösen, will die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) ihre Kollegen auf der nächsten Justizministerkonferenz (JuMiKo) zu einer Änderung der Strafprozessordnung inklusive Einschränkung der Grundrechte bewegen.
Gentges will Hersteller in die Pflicht nehmen
Nach einem lto.de vorliegenden Beschlussvorschlag sollen Autohersteller demnach künftig verpflichtet werden, den Ermittlungsbehörden auf Anfrage Schlüsselcodes oder Ersatzschlüssel zur Verfügung zu stellen.
„Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar“, so Gentges in der an die 95. Justizministerkonferenz gesendeten Vorlage.
Dabei sei etwa ein Drittel aller Fahrzeuge, Tendenz steigend, mit Alarm- oder Warnfunktionen ausgestattet. Dies mache die Mitwirkung der Hersteller durch Herausgabe der Schlüsselcodes oder Zweitschlüssel alternativlos.
Viele Hersteller kooperieren nicht
Grundlage jeder Überwachung des Inneren eines Kfz oder des Erhebens von Bewegungsdaten aus dem Bordcomputer sind die sogenannten Ermächtigungsgrundlagen der StPO. Sie ermöglichen den Ermittlern das Observieren außerhalb des Wohnraumes (§§ 100f und 100h). Darin ist geregelt, in welchen Fällen Ermittler verdeckte und elektronische Überwachungsmaßnahmen zulässig sind.
Das Problem ist laut Gentges, dass immer mehr Hersteller die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigern, insbesondere weil der rechtliche Rahmen dafür nicht definiert ist.
Dies sei nach Ansicht der baden-württembergischen Justizministerin aber kein Zustand – Strafverfolger sollten nicht auf die Kooperationsbereitschaft der Autobauer angewiesen sein. „Diebstahlprävention darf kein Hemmnis bei der Strafverfolgung werden“, so die Juristin.
Gentges: Änderung der Strafprozessordnung erforderlich
Daher sei eine Ergänzung der Strafprozessordnung nach Auffassung des Justizministeriums in Stuttgart aus den genannten Gründen unumgänglich. Allerdings lasse sich die herkömmliche Telefonüberwachung nach Paragraf 100a StPO nicht ohne Weiteres auf Fahrzeugdaten anwenden. Fahrzeughersteller seien – anders als Telekommunikationsdienstleister – nicht zur Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verpflichtet.
Auch auf die Durchsuchungsvorschrift des Paragrafen 95 StPO kann das Herausgabeverlangen von Schlüsselcodes oder Zweitschlüsseln nicht gestützt werden, da diese nur die Grundlage für das Erlangen von Ermittlungsinformationen, nicht aber für das Verlangen von Schlüssel- oder Fahrzeugcodes schafft.
Bundesjustizministerium bisher wenig begeistert
Deswegen und weil auch andere Durchsuchungsparagrafen nicht zum legalen Autotüröffner für die Ermittler werden können, setzt sich das Justizressort aus Baden-Württemberg im Rahmen der Justizministerkonferenz für einen Regelungsvorschlag ein. In der Vergangenheit hatte man kritisch zur Kenntnis genommen, dass das Bundesjustizministerium um Marco Buschmann (FDP) wenig Interesse an dem Thema gezeigt habe.
Vielleicht liegt das aber auch daran, dass die Liberalen in Sachen Grundrechte in der Regel behutsamer und umsichtiger sind, als so mancher Law-and-Order-Politiker der Union. Klar, die Verfolgung schwerer Straftaten muss für die Beamten machbar sein.
Allerdings sollten die Hürden für das Antasten der unschätzbar wichtigen bürgerlichen Freiheitsrechte weiterhin hoch sein. Außerdem sind die Überlegungen weit weg von einer Entscheidung im Bundestag, ganz zu schweigen von einer entsprechenden Mehrheit.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: lto.de