Tempo 30 als Verkehrslärm-Prävention
Um Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen, fährt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schwere Geschütze auf. So droht der Verein 21 Städten mit einer Klage, wenn diese nicht zeitnah Tempo 30 im innerstädtischen Verkehr einführen. Vor dem Hintergrund der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) müssen entsprechende Lärmaktionspläne auch hierzulande durch die jeweiligen Kommunen erarbeitet und umgesetzt werden. Bis kommenden Montag haben die adressierten Rathäuser Zeit, ihre Vorschläge vorzustellen.
Reduzierung des Tempolimits von 50 auf 30 km/h
Die Androhung juristischer Schritte begründet Jürgen Resch in seiner Funktion als Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wie folgt „Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Verkehrslärm, werden krank. Wir ziehen notfalls auch vor Gericht, damit Anwohner wenigstens ein Mindestmaß an Lärmschutz bekommen.“
Eine Einführung von Tempo 30, so Resch, würde „die Lärmbelastung an Hauptstraßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren.“ Angesichts der Untätigkeit der Bundesregierung läge es in der Verantwortung der Städte selbst, die Regelgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h zu verringern.
Von Kiel bis Stuttgart: Im Visier der Deutschen Umwelthilfe
Folgende Städte wurden von der Umwelthilfe zum Handeln aufgefordert: Aalen, Baden-Baden, Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Frankfurt (Oder), Freiburg, Hameln, Hildesheim, Kiel, Lörrach, Ludwigshafen, Mannheim, Neubrandenburg, Ravensburg, Rostock, Saarbrücken, Sindelfingen, Stuttgart, Ulm, Waiblingen, Würzburg. Laut Angaben der Umwelthilfe hätten allerdings erst 16 von 21 Stadtverwaltungen reagiert.
Präzedenzfall schaffen
Umwelthilfe-Sprecher Robin Kulpa rechtfertigt die Androhung, im Namen der Umwelt vor Gericht zu ziehen, mit dem Verweis auf die Schaffung eines Präzedenzfalls: „Von gerichtlichen Klagen versprechen wir uns auch eine Symbolwirkung. Bisher gibt es kein Urteil, dass eine Stadt zur Verabschiedung eines Lärmaktionsplans zwingt.“
Städteinitiative bläst ins gleiche Horn
Unabhängig von der Deutschen Umwelthilfe besteht bereits die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“, der sich bislang 390 deutsche Kommunen angeschlossen haben. So wollen die Gemeinden in Eigenregie bestimmen, ob sie Tempo 30 zulassen oder nicht. Auch Tempo 40, wie bereits in Tübingen eingeführt, wird diskutiert.
Neben der Vermeidung von Verkehrslärm sind dabei auch die Schadstoffreduzierung sowie die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer ein Thema. Eine Änderung des entsprechenden Bundesgesetzes scheiterte trotz Antrag der Grünen bislang am Widerstand der Ampelregierung.
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Quelle: bild.de