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Tempo 30 als Verkehrslärm-Prävention

Um Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen, fährt die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) schwere Geschütze auf. So droht der Verein 21 Städten mit einer Klage, wenn diese nicht zeitnah Tempo 30 im inner­städ­ti­schen Verkehr einführen. Vor dem Hinter­grund der Umgebungs­lärm­richt­linie der Europäi­schen Union (EU) müssen entspre­chende Lärmak­ti­ons­pläne auch hierzu­lande durch die jewei­ligen Kommunen erarbeitet und umgesetzt werden. Bis kommenden Montag haben die adres­sierten Rathäuser Zeit, ihre Vorschläge vorzustellen.

DUH-Tempo-30-Forderung
Tobias Arhelger / shutterstock.com

Reduzierung des Tempo­limits von 50 auf 30 km/h

Die Androhung juris­ti­scher Schritte begründet Jürgen Resch in seiner Funktion als Geschäfts­führer der Deutschen Umwelt­hilfe wie folgt „Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Verkehrslärm, werden krank. Wir ziehen notfalls auch vor Gericht, damit Anwohner wenigstens ein Mindestmaß an Lärmschutz bekommen.“

Eine Einführung von Tempo 30, so Resch, würde „die Lärmbe­lastung an Haupt­straßen schnell und kostenlos deutlich reduzieren.“ Angesichts der Untätigkeit der Bundes­re­gierung läge es in der Verant­wortung der Städte selbst, die Regel­ge­schwin­digkeit von 50 auf 30 km/h zu verringern.

Von Kiel bis Stuttgart: Im Visier der Deutschen Umwelthilfe

Folgende Städte wurden von der Umwelt­hilfe zum Handeln aufge­fordert: Aalen, Baden-Baden, Bergisch Gladbach, Bremer­haven, Frankfurt (Oder), Freiburg, Hameln, Hildesheim, Kiel, Lörrach, Ludwigs­hafen, Mannheim, Neubran­denburg, Ravensburg, Rostock, Saarbrücken, Sindel­fingen, Stuttgart, Ulm, Waiblingen, Würzburg. Laut Angaben der Umwelt­hilfe hätten aller­dings erst 16 von 21 Stadt­ver­wal­tungen reagiert.

Präze­denzfall schaffen

Umwelthilfe-Sprecher Robin Kulpa recht­fertigt die Androhung, im Namen der Umwelt vor Gericht zu ziehen, mit dem Verweis auf die Schaffung eines Präze­denz­falls: „Von gericht­lichen Klagen versprechen wir uns auch eine Symbol­wirkung. Bisher gibt es kein Urteil, dass eine Stadt zur Verab­schiedung eines Lärmak­ti­ons­plans zwingt.“

Städte­initiative bläst ins gleiche Horn

Unabhängig von der Deutschen Umwelt­hilfe besteht bereits die Initiative „Lebens­werte Städte durch angemessene Geschwin­dig­keiten“, der sich bislang 390 deutsche Kommunen angeschlossen haben. So wollen die Gemeinden in Eigen­regie bestimmen, ob sie Tempo 30 zulassen oder nicht. Auch Tempo 40, wie bereits in Tübingen einge­führt, wird diskutiert.

Neben der Vermeidung von Verkehrslärm sind dabei auch die Schad­stoff­re­du­zierung sowie die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer ein Thema. Eine Änderung des entspre­chenden Bundes­ge­setzes schei­terte trotz Antrag der Grünen bislang am Wider­stand der Ampelregierung.

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Quelle: bild.de