Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
Weil es bislang kein Vollstreckungsabkommen für Bußgelder zwischen Deutschland und der Schweiz gibt, haben einige deutsche Autofahrer die Bußgeldvorwürfe aus dem Nachbarland einfach ignoriert. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage ist es für die schweizerischen Behörden schwierig, ihre Forderungen hierzulande zu vollstrecken. Doch das soll laut eines neuen vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurfs schon bald geändert werden.
Bundestag bringt neuen Gesetzentwurf auf den Weg
Bußgeldvorwürfe aus der Schweiz auszusitzen, soll künftig keine Option mehr sein. Der Bundestag hat nämlich einen neuen Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit den Eidgenossen beschlossen. Der Spiegel berichtet über die Pläne der Bundesregierung und erklärt: „Er [der Beschluss] regelt die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für Vollstreckungshilfeersuchen neu, was das Eintreiben von Bußgeldern vereinfachen soll.“
Demzufolge können deutsche Verkehrssünder schon bald mit mehr Nachdruck zur Kasse gebeten werden. Dasselbe gilt für Eidgenossen, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen.
Das droht Einreisenden mit unbezahlten Bußgeldern
Fahrzeugführer, die sich weigern, Zahlungsaufforderungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) zu befolgen, bleiben in den meisten Fällen unbestraft. Bußgelder aus Nicht-EU-Staaten – wie etwa Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz – werden nämlich in Deutschland bislang nicht vollstreckt. Die Zahlungsverweigerer müssen lediglich bei Wiedereinreise in das jeweilige Land mit unangenehmen Konsequenzen rechnen.
Geraten sie während ihres Aufenthalts in eine Verkehrskontrolle und die Ordnungshüter entdecken offenstehende Rechnungen, müssen diese beglichen werden. Auch weitere Sanktionen, wie ein Strafbefehl oder sogar eine Freiheitsstrafe, können unter Umständen zusätzlich verhängt werden.
Welches Strafmaß verhängt die Schweiz?
Der Schweizer Bußgeldkatalog sieht drastischere Sanktionen für Verkehrssünder vor als der deutsche. Fährt man in Deutschland beispielsweise innerhalb geschlossener Ortschaften 15 km/h schneller als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit und wird dabei erwischt, muss man mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Im Nachbarland droht hingegen für dieselbe Geschwindigkeitsüberschreitung ein saftiges Bußgeld in Höhe von 250 Franken (etwa 264 Euro).
Auch Parkverstöße werden härter sanktioniert. Überschreitet man in der Bundesrepublik die entsprechende Parkdauer zum Beispiel um mehr als drei Stunden, riskiert man dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro. In der Schweiz kostet derselbe Verstoß 60 Franken (rund 63,43 Euro).
Wann tritt das Vollstreckungsabkommen in Kraft?
Es ist bisher noch unklar, wann der neue Gesetzentwurf in Kraft treten wird. Wie mit den ausländischen Bußgeldbescheiden umgegangen werden muss, wissen die Verkehrsexperten des ADAC: „Wer einen Strafzettel aus der Schweiz erhält, sollte diesen nicht einfach wegwerfen.“ Weiter schreibt der Automobilclub: „Stattdessen sollte er genau geprüft und erst dann bezahlt werden, wenn der Vorwurf stimmt.“
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: spiegel.de, adac.de