Testpflicht soll weiterhin den Mitgliedstaaten obliegen
Die Mehrheit der Abgeordneten im EU-Parlament hat beschlossen, dass die Entscheidung über regelmäßige Gesundheitschecks für Autofahrer weiterhin bei den Mitgliedstaaten liegen soll. Damit ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom Tisch, Fahrtauglichkeitstests unter anderem für über 70-Jährige zur Pflicht zu machen. Zuvor hatte sich unter anderem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) dagegen ausgesprochen.
Ursprünglicher Entwurf sah obligatorische Medizinchecks vor
Die Überarbeitung der Führerscheinregeln ist das Ergebnis eines Vorschlags der EU-Kommission, der im März letzten Jahres vorgelegt wurde. Der Entwurf sah ursprünglich vor, dass Autofahrer ab 70 Jahren alle fünf Jahre und jüngere Motorrad- und Lkw-Fahrer alle 15 Jahre ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen müssen, etwa durch eine Selbsteinschätzung oder durch Hör- und Sehtests. Dem haben die Parlamentarier aus Brüssel nun eine Absage erteilt.
Wissing: „Deutschland möchte solche Zwangsuntersuchungen nicht haben.“
Über alle Parteigrenzen hinweg stehen vor allem die deutschen Abgeordneten einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung für Autofahrer kritisch gegenüber. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat sich seit dem Vorschlag der EU-Kommission mehrfach dagegen ausgesprochen: „Deutschland möchte solche Zwangsuntersuchungen nicht haben.“ Bürgerinnen und Bürger müssten eigenverantwortlich prüfen, ob sie fahrtauglich seien oder nicht. „Das gilt für jedes Alter“, betonte der FDP-Politiker.
Auch Thomas Rudner, verkehrspolitischer Sprecher der SPD im Europaparlament, kritisierte den ursprünglichen Entwurf: „Die Einführung einer verpflichtenden medizinischen Untersuchung für alle, die einen Führerschein erwerben oder erneuern möchten, ist in der Praxis nicht umsetzbar“, erklärte der Sozialdemokrat. Derartige Tests seien eine zu große Belastung für die Bürger und würden hierzulande zusätzlich das Facharztsystem überlasten.
EU-weit 20.000 Verkehrstote pro Jahr
Ziel der neuen Vorschriften war es, den Straßenverkehr sicherer zu machen und die Zahl der Unfalltoten zu senken. Insgesamt ist diese in der Europäischen Union seit Jahrzehnten stark rückläufig. Dennoch starben laut Statistischem Bundesamt 2021 EU-weit immer noch 20.000 Menschen im Straßenverkehr, davon allein in Deutschland über 2.500.
Fahren im Alter – wie gehen andere Länder damit um?
In einigen EU-Ländern gibt es bereits obligatorische Fahrtauglichkeitsprüfungen für ältere Menschen. In Spanien sind sie seit Jahren vorgeschrieben. Nach der bestandenen Fahrprüfung ist hier alle zehn Jahre eine Untersuchung fällig – unabhängig vom Alter. Ab 65 Jahren wird dieses Prüfintervall auf fünf Jahre verkürzt. Untersucht werden sowohl Blutdruck, Lungenfunktion, Seh- und Hörvermögen als auch Koordinationsfähigkeit und Psyche.
Die Regelung in Finnland entspricht bereits den ursprünglichen Empfehlungen der EU-Kommission. Dort müssen über 70-Jährige alle fünf Jahre ein ärztliches Gutachten vorlegen, um ihren Führerschein verlängern zu lassen. Jüngere Autofahrer müssen alle fünfzehn Jahre eine Verlängerung beantragen. Lassen sie diese Frist verstreichen, benötigen sie auch vor dem 65. Lebensjahr ein Gutachten.
In Frankreich ist eine Verlängerung wie in Deutschland ohne medizinische Prüfung möglich. Die Erneuerung erfolgt hier in 15-Jahres-Intervallen.
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Quellen: tagesschau.de, destatis.de, zdf.de