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Testpflicht soll weiterhin den Mitglied­staaten obliegen

Die Mehrheit der Abgeord­neten im EU-Parlament hat beschlossen, dass die Entscheidung über regel­mäßige Gesund­heits­checks für Autofahrer weiterhin bei den Mitglied­staaten liegen soll. Damit ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom Tisch, Fahrtaug­lich­keits­tests unter anderem für über 70-Jährige zur Pflicht zu machen. Zuvor hatte sich unter anderem Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing (FDP) dagegen ausgesprochen.

EU-Parlament kassiert Gesundheitschecks für Autofahrer
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Ursprüng­licher Entwurf sah obliga­to­rische Medizin­checks vor

Die Überar­beitung der Führer­schein­regeln ist das Ergebnis eines Vorschlags der EU-Kommission, der im März letzten Jahres vorgelegt wurde. Der Entwurf sah ursprünglich vor, dass Autofahrer ab 70 Jahren alle fünf Jahre und jüngere Motorrad- und Lkw-Fahrer alle 15 Jahre ihre Fahrtüch­tigkeit nachweisen müssen, etwa durch eine Selbst­ein­schätzung oder durch Hör- und Sehtests. Dem haben die Parla­men­tarier aus Brüssel nun eine Absage erteilt.

Wissing: „Deutschland möchte solche Zwangs­un­ter­su­chungen nicht haben.“

Über alle Partei­grenzen hinweg stehen vor allem die deutschen Abgeord­neten einer verpflich­tenden medizi­ni­schen Unter­su­chung für Autofahrer kritisch gegenüber. Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing hat sich seit dem Vorschlag der EU-Kommission mehrfach dagegen ausge­sprochen: „Deutschland möchte solche Zwangs­un­ter­su­chungen nicht haben.“ Bürge­rinnen und Bürger müssten eigen­ver­ant­wortlich prüfen, ob sie fahrtauglich seien oder nicht. „Das gilt für jedes Alter“, betonte der FDP-Politiker.

Auch Thomas Rudner, verkehrs­po­li­ti­scher Sprecher der SPD im Europa­par­lament, kriti­sierte den ursprüng­lichen Entwurf: „Die Einführung einer verpflich­tenden medizi­ni­schen Unter­su­chung für alle, die einen Führer­schein erwerben oder erneuern möchten, ist in der Praxis nicht umsetzbar“, erklärte der Sozial­de­mokrat. Derartige Tests seien eine zu große Belastung für die Bürger und würden hierzu­lande zusätzlich das Facharzt­system überlasten.

EU-weit 20.000 Verkehrstote pro Jahr

Ziel der neuen Vorschriften war es, den Straßen­verkehr sicherer zu machen und die Zahl der Unfall­toten zu senken. Insgesamt ist diese in der Europäi­schen Union seit Jahrzehnten stark rückläufig. Dennoch starben laut Statis­ti­schem Bundesamt 2021 EU-weit immer noch 20.000 Menschen im Straßen­verkehr, davon allein in Deutschland über 2.500.

Fahren im Alter – wie gehen andere Länder damit um?

In einigen EU-Ländern gibt es bereits obliga­to­rische Fahrtaug­lich­keits­prü­fungen für ältere Menschen. In Spanien sind sie seit Jahren vorge­schrieben. Nach der bestan­denen Fahrprüfung ist hier alle zehn Jahre eine Unter­su­chung fällig – unabhängig vom Alter. Ab 65 Jahren wird dieses Prüfin­tervall auf fünf Jahre verkürzt. Unter­sucht werden sowohl Blutdruck, Lungen­funktion, Seh- und Hörver­mögen als auch Koordi­na­ti­ons­fä­higkeit und Psyche.

Die Regelung in Finnland entspricht bereits den ursprüng­lichen Empfeh­lungen der EU-Kommission. Dort müssen über 70-Jährige alle fünf Jahre ein ärztliches Gutachten vorlegen, um ihren Führer­schein verlängern zu lassen. Jüngere Autofahrer müssen alle fünfzehn Jahre eine Verlän­gerung beantragen. Lassen sie diese Frist verstreichen, benötigen sie auch vor dem 65. Lebensjahr ein Gutachten.

In Frank­reich ist eine Verlän­gerung wie in Deutschland ohne medizi­nische Prüfung möglich. Die Erneuerung erfolgt hier in 15-Jahres-Intervallen.

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Quellen: tagesschau.de, destatis.de, zdf.de