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Auch bei smarten Fahrzeugen: Ermitt­lungs­be­hörden nutzen jede Schwach­stelle aus

Sicherheit oder Komfort? Eine Wahl, die viele User von Smart-Home-Geräten treffen müssen. Denn die vernetzten Geräte weisen oft eklatante Sicher­heits­mängel auf. Smarte Kfz sind davon nicht ausge­nommen, im Gegenteil: Auch hier gibt es gravie­rende Sicher­heits­lücken, die von Sicher­heits­be­hörden dankbar ausge­nutzt werden. Ist das Auto heute gläserner, als es uns lieb sein sollte?

Fahrende Datenschleuder – sind smarte Autos ein Sicherheitsrisiko?
Dusan Petkovic / shutterstock.com

„Wie smart sind die Autos der Deutschen?“

Im Herbst letzten Jahres fragte Statista rund 5.000 Autofahrer unter den Besuchern der IAA Mobility in München, welche smarten Funktionen ihr Pkw besitzt. Demnach sei mittler­weile bereits fast die Hälfte aller Befragten zwischen 18 und 64 Jahren mit ihrem Kfz vernetzt und in der Lage, eine drahtlose Verbindung über das Smart­phone aufzu­bauen. Ganze 43 Prozent verfügen bereits über ein einge­bautes Display im Cockpit oder in der Mittelkonsole.

Parkas­sis­tenten sind mit 40 Prozent ebenfalls nicht selten in deutschen Autos zu finden, gefolgt von Adaptive Cruise Control, einem Tempomat mit Abstands­re­gelung, den 30 Prozent der Befragten nutzen. Bei 13 Prozent ist das Fahrzeug sogar permanent mit dem Internet verbunden. Ob Klein­wagen oder SUVS - die Ausstattung von Fahrzeugen mit smarten Funktionen ist heute eine Selbstverständlichkeit.

Komfort versus Sicherheit

Viele dieser vernetzten Features bieten Nutzern einen besseren Komfort und sind einfach praktisch. Sogar Apple forschte zehn Jahre lang an einem eigenen smarten E-Auto, wenn auch ohne Ergebnis.

Die Kehrseite der „smarten Medaille“ ist aber auch, dass Ermitt­lungs­be­hörden alle digitalen Einfallstore, die durch das sogenannte „Internet der Dinge“ geöffnet werden, nutzen. So wie ein Autofahrer mit der Ortungs­funktion sein Auto wieder­finden kann, sind auch Krimi­nal­beamte technisch dazu in der Lage.

Der Name des entspre­chenden Fachge­bietes lautet „Automotive IT“ (AiT). Tagesschau.de spricht in diesem Zusam­menhang von einer „ermitt­lungs­tech­ni­schen Fundgrube“. Über das einge­baute Mikrofon können Fahrer und Insassen abgehört werden. Integrierte Kameras liefern die passenden Bilder dazu und Brems­as­sis­tenten werden schnell zu einer prakti­schen Fernsteuerung für Ordnungshüter.

Voraus­setzung für den Zugriff auf die so generierten Fahrzeug­daten ist das Notruf­system eCall, das über das Mobil­funknetz und Satel­liten kommu­ni­ziert. Seit 2018 ist es in allen neu geneh­migten Fahrzeugen der Europäi­schen Union Pflicht. Es soll die meiste Zeit inaktiv sein und erst im Falle eines Verkehrs­un­falls automa­tisch die Notruf­zen­tralen benachrichtigen.

Fluch und Segen der Vernetzung

Laut Hans-Joachim Hof, Professor für Automotive Cyber­si­cherheit an der Techni­schen Hochschule Ingol­stadt, hat sich eCall bewährt: „Rettungs­as­sis­tenten in meiner Forschungs­gruppe schil­derten viele Fälle, bei denen die eCall-Funktion Leben gerettet hat. Es ist eine ganz hervor­ra­gende Abwägung gemacht worden zwischen Daten­schutz und dem Schutz von Leib und Leben.“

Doch gerade die lebens­ret­tenden Funktionen helfen – trotz angeb­lichem Schlum­mer­modus im Regel­be­trieb - auch Ermittlern bei ihrer Arbeit. Tagesschau.de berichtet von einer Fahran­fän­gerin, die im Jahr 2022 einen Pfosten umgefahren hatte, sich vom Unfallort entfernte und später Besuch von der Polizei bekam. Diese ging von einem schweren Unfall aus und konnte über eCall die Fahrzeug- und Halter­daten ermitteln. Die Fahrerin musste sich schließlich einem Straf­ver­fahren wegen Unfall­flucht stellen.

Fahrende Daten­schleuder?

Das eCall System ist der oben bereits erwähnten Umfrage zufolge in knapp einem Fünftel der Fahrzeuge der Befragten verbaut (17 Prozent). Laut Cyber­si­cher­heits­experte Hof seien die Fahrzeuge permanent im Daten­aus­tausch mit den Servern der Hersteller und die dafür genutzte Funkzelle, sei ebenfalls sichtbar und könne ausfindig gemacht werden.

Ein anonymer Ermittler berichtet gegenüber tagesschau.de zudem, dass die Zusam­men­arbeit mit den Sicher­heits­be­hörden je nach Autoher­steller unter­schiedlich eng sei. Häufig geklaute Fahrzeug­mo­delle erlauben den Beamten in der Regel einen einfa­cheren Zugriff.

Unver­letz­lichkeit des Autos?

Das Kfz ist nicht wie die Wohnung mit einem geson­derten Grund­recht der Unver­letz­lichkeit geschützt. Ob und inwieweit Nachrichten vom Beifahrer mit abgehört oder auf welcher Rechts­grundlage Live-Standortdaten abgefragt werden dürfen, ist laut Wenke Kant, Sprecherin der Bundes­da­ten­schutz­be­auf­tragten, noch Gegen­stand juris­ti­scher Diskussionen.

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Quellen: tagesschau.de, adac.de