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Streit am Verwal­tungs­ge­richt Freiburg

Bodensee-Anwohner sind im Kampf um freiwillige Tempo-30-Schilder vor dem Verwal­tungs­ge­richt Freiburg (VG) gescheitert. Drei Bürger klagen gegen die Forderung des Landratsamts Konstanz, die Schilder abzunehmen. Das Gericht weist die Klage aller­dings ab. Dabei haben die Richter die eigent­liche Frage, ob die selbst gebas­telten Verkehrs­zeichen überhaupt erlaubt sind, nicht beant­wortet. Wieso, erfahren Sie hier.

Freiwilliges Tempo 30: Sind selbst gemachte Verkehrszeichen überhaupt erlaubt?
Detailfoto / shutterstock.com

Für Klima­schutz, mehr Verkehrs­si­cherheit und weniger Lärm

Auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz ruft im Jahr 2021 der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Initiative für Klima­schutz, mehr Verkehrs­si­cherheit und weniger Lärm auf. Eine der daraus resul­tie­renden Maßnahmen ist die Einführung freiwil­liger Tempo-30-Zonen an Ortsdurch­fahrten. Eigentlich darf man auf den Straßen­ab­schnitten bis auf 50 km/h beschleunigen.

Das Fachma­gazin Legal Tribune Online (LTO) berichtet über dieses Projekt und schreibt: „Dafür wurden Tempo-30-Schilder zum freiwil­ligen Aufstellen auf dem eigenen Grund­stück an die Bewohner verteilt.“ Die zum Teil rot umran­deten Verkehrs­zeichen weisen zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit tatsäch­lichen Geschwin­dig­keits­zeichen auf, sind aber deutlich mithilfe einer entspre­chenden Aufschrift als „freiwillig“ gekennzeichnet.

Bodensee-Anwohner begrüßen die Tempo-30-Schilder

Die Anwohner stellen die Schilder im Vorgarten auf oder bringen sie an ihren Schuppen an. Dadurch sollen die vorbei­fah­renden Autofahrer dazu animiert werden, ihren Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Denn da, wo die Schilder aufge­stellt sind, gilt eigentlich eine Höchst­ge­schwin­digkeit von 50 km/h. Viel zu hoch, wenn man die Bewohner fragt.

Eine Frau nennt es im Gespräch mit dem Südwest­rundfunk (SWR) „eine Frechheit“, wie schnell die Fahrzeuge vorbei­rasen würden. Man könne sich nicht mal in Ruhe im eigenen Garten unter­halten, teilt Heinz L., der auf der Halbinsel wohnt, dem Fernseh­sender mit. Demzu­folge begrüßen viele Bürger die Initiative, die Geschwin­digkeit der Kraft­fahr­zeuge zu drosseln.

Wieso sind die Schilder unzulässig?

Dem Landratsamt Konstanz hingegen sind die Fake-Temposchilder ein Dorn im Auge. Aufgrund von Verwechs­lungs­gefahr, so ein Argument der Behörde, stuft sie die selbst gebas­telten Verkehrs­zeichen als unzulässig ein und verschickt ein Schreiben an die Grund­stücks­ei­gen­tümer und fordert diese darin, die Schilder zu entfernen. Gleich­zeitig drohen sie mit Zwangs­geldern, sollten die Bürger der Forderung keine Folge leisten.

Die Deutsche Umwelt­hilfe schaltet sich ein

Zahlreiche Bewohner nehmen, nachdem sie die behörd­liche Post gelesen haben, tatsächlich die freiwil­ligen Tempo-30-Schilder herunter. Drei der Anwohner bleiben aller­dings ihren selbst gemachten Verkehrs­zeichen treu und klagen gegen das Landratsamt Konstanz. Dieser Fall ist auch für die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) inter­essant. Daher unter­stützt der Verband die Kläger bei ihrem Vorhaben.

Vor dem Verwal­tungs­ge­richt Freiburg (VG) plädiert Remo Klinger, ein promi­nenter Anwalt aus den Reihen der DUH, für die Daseins­be­rech­tigung der selbst gemachten Schilder. Diese seien eindeutig von offizi­ellen Verkehrs­zeichen zu unter­scheiden und an Stellen angebracht, die eine Verwechs­lungs­gefahr ausschließen würden.

Wieso kann das Gericht die Kernfrage nicht beantworten?

Die Frage der Recht­mä­ßigkeit der Tempo-30-Schilder kann das Gericht jedoch nicht klären – und zwar aus „formal­ju­ris­ti­schen Gründen“. Das Landratsamt Konstanz hat nämlich in ihrem Schreiben lediglich um den Abbau der Schilder gebeten und auch ein Zwangsgeld angedroht, einen formellen Bescheid stellt es aller­dings nicht dar. Genau darin liegt das Problem. Die Bürger hätten auf einen entspre­chenden Verwal­tungsakt der Behörde warten müssen, bevor sie recht­liche Schritte einleiten. Letzt­endlich weist das VG die Klage ab.

Ein kleiner Sieg in den Augen der DUH

Der Bundes­ge­schäfts­führer der DUH Jürgen Resch empfindet die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg, da die selbst gebas­telten Verkehrs­schilder bis auf Weiteres dort bleiben, wo sie sind.

Sollte die zuständige Behörde einen offizi­ellen Bescheid erlassen, würden die Klima­ak­ti­visten den Bodensee-Anwohnern weiterhin ihre Unter­stützung im Rechts­streit um Tempo 30 zur Verfügung stellen. Die Kläger haben einen Monat Zeit, beim Verwal­tungs­ge­richtshof Mannheim eine Berufungs­zu­lassung zu beantragen.

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Quellen: lto.de, swr.de