Flächendeckender Einsatz von Handy-Blitzern geplant
Nachdem das Bundesland Rheinland-Pfalz 2022 im Rahmen eines Pilotprojektes in den Großräumen Mainz und Trier den Einsatz KI-gestützter Handy-Blitzer getestet hatte, könnten diese 2024 auch flächendeckend in dem Bundesland zum Einsatz kommen. Um die neuen Handy-Blitzer einsetzen zu dürfen, wird gegenwärtig an einer entsprechenden Gesetzesänderung gearbeitet.
Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz
Vergangenes Jahr wurden in Rheinland-Pfalz erstmalig Handy-Blitzer getestet. Von Juni bis August 2022 sollen auf der Autobahn 602 nahe Trier rund 1.300 Verstöße mit der neuen Blitzer-Technologie festgestellt worden sein. Nun sollen die sogenannten Monocam-Systeme vorbehaltlich einer Gesetzesänderung auch flächendeckend in dem Bundesland zum Einsatz kommen.
Handy am Steuer – die Rechtslage
Wer derzeit das Handy während der Fahrt nutzt, ist abgelenkt und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro inklusive eines Punktes in Flensburg. Dies ist in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Ausschlaggebend ist hier, ob der Fahrer das Handy während der Fahrt in der Hand hält. Die Nutzung von Freisprecheinrichtungen und Headsets ist prinzipiell erlaubt, das Einklemmen des Endgerätes zwischen Ohr und Schulter hingegen nicht. Kurze Blicke auf den Bildschirm des Smartphones sind zudem nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrssituation zulässt. Bei ausgeschaltetem Motor gilt das Handyverbot am Steuer nicht.
Neue Überwachungstechnik: Monocams
Mit den Monocam-Systemen soll es möglich sein, zu prüfen, ob Autofahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand halten. Hierzu wurde eine spezielle Kamera entwickelt, die mittels KI-Technologie in Echtzeit im Verkehr erkennen kann, ob Autofahrer zum Smartphone greifen. In Mainz und Trier wurden diese Kameras oberhalb der Autobahn auf Brücken platziert. Durch Anbringen eines Verkehrsschildes mit einem Kamera-Symbol und dem Hinweis „Überwachung Handyverbot“ wurden die Autofahrer zudem über die neue Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Die von oben aufnehmenden Kameras zielen für ihre Schnappschüsse auf die vordere Windschutzscheibe und sollen bei einer unzulässigen Handhaltung auslösen. Aber nicht alle Fotos sind eindeutig: anschließend muss geschultes Personal der Polizei, die aufgenommenen Bilder analysieren und feststellen, ob ein Verstoß vorliegt.
Dauerhafter Einsatz von Monocams
Damit die neue Monocam-Technik auch flächendeckend in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen kann, ist eine Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nötig. Der ADAC beruft sich hier auf Pläne des rheinland-pfälzischen Innenministers Michael Ebling (SPD), demzufolge bereits an einem Vorschlag für eine neue Rechtsgrundlage gearbeitet wird. Im Anschluss könnten alle Polizeipräsidien im Land mit der Technik ausgestattet werden. Ebling sprach infolge des Pilotprojektes von „präventiven Wirkung“ der Handy-Blitzer.
Rechtsgrundlage noch unklar
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden die rund 1.300 festgestellten Verstöße bereits zur Bearbeitung an die Bußgeldstelle in Speyer weitergeleitet sowie Bußgeldverfahren in Gang gesetzt. Laut ADAC dürfen Foto- und Videoaufnahmen von Verkehrsverstößen nach aktueller Rechtslage aber nur bei konkretem Verdacht zu Rate gezogen werden. Dem Amtsgericht Trier zufolge seien die Fotos verwendbar, auch wenn die neue Monocam-Technik gegen diesen Grundsatz der Erhebung von Beweismitteln verstoße.
Autofahrer klagen gegen Monocam-Messungen
Laut Golem hatte allerdings der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, bereits im Vorfeld des Testlaufes vor „nicht unerheblichen rechtlichen Risiken“ gewarnt. Der Pilotversuch stütze sich lediglich auf die sogenannte Datenerhebungsklausel im rheinland-pfälzischen Polizeigesetz und sei ohne eigene rechtliche Grundlage anfechtbar. So haben betroffene Fahrer bereits unter Berufung auf die fehlende Rechtsgrundlage gegen ihre Bußgeldbescheide geklagt.
Handy-Blitzer künftig auch bundesweit?
Werden Monocams künftig auch bundesweit eingesetzt? Laut netzpolitik.org prüfe auch das Bundesland Brandenburg den Einsatz der neuen Überwachungstechnik. Ausschlaggebend wird auch hier die Frage sein, ob eine klare rechtliche Grundlage für die neuen Smartphone-Blitzer geschaffen werden kann. In den Niederlanden kommt die Technik bereits im ganzen Land zum Einsatz.
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Quellen: adac.de, golem.de, chip.de, netzpolitik.org