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Flächen­de­ckender Einsatz von Handy-Blitzern geplant

Nachdem das Bundesland Rheinland-Pfalz 2022 im Rahmen eines Pilot­pro­jektes in den Großräumen Mainz und Trier den Einsatz KI-gestützter Handy-Blitzer getestet hatte, könnten diese 2024 auch flächen­de­ckend in dem Bundesland zum Einsatz kommen. Um die neuen Handy-Blitzer einsetzen zu dürfen, wird gegen­wärtig an einer entspre­chenden Geset­zes­än­derung gearbeitet.

Handy-Blitzer - flächendeckender Einsatz ab 2024?
l i g h t p o e t / shutterstock.com

Pilot­projekt in Rheinland-Pfalz

Vergan­genes Jahr wurden in Rheinland-Pfalz erstmalig Handy-Blitzer getestet. Von Juni bis August 2022 sollen auf der Autobahn 602 nahe Trier rund 1.300 Verstöße mit der neuen Blitzer-Technologie festge­stellt worden sein. Nun sollen die sogenannten Monocam-Systeme vorbe­haltlich einer Geset­zes­än­derung auch flächen­de­ckend in dem Bundesland zum Einsatz kommen.

Handy am Steuer – die Rechtslage

Wer derzeit das Handy während der Fahrt nutzt, ist abgelenkt und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro inklusive eines Punktes in Flensburg. Dies ist in § 23 Abs. 1a der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) geregelt. Ausschlag­gebend ist hier, ob der Fahrer das Handy während der Fahrt in der Hand hält. Die Nutzung von Freisprech­ein­rich­tungen und Headsets ist prinzi­piell erlaubt, das Einklemmen des Endge­rätes zwischen Ohr und Schulter hingegen nicht. Kurze Blicke auf den Bildschirm des Smart­phones sind zudem nur dann erlaubt, wenn es die Verkehrs­si­tuation zulässt. Bei ausge­schal­tetem Motor gilt das Handy­verbot am Steuer nicht.

Neue Überwa­chungs­technik: Monocams

Mit den Monocam-Systemen soll es möglich sein, zu prüfen, ob Autofahrer während der Fahrt ein Mobil­te­lefon in der Hand halten. Hierzu wurde eine spezielle Kamera entwi­ckelt, die mittels KI-Technologie in Echtzeit im Verkehr erkennen kann, ob Autofahrer zum Smart­phone greifen. In Mainz und Trier wurden diese Kameras oberhalb der Autobahn auf Brücken platziert. Durch Anbringen eines Verkehrs­schildes mit einem Kamera-Symbol und dem Hinweis „Überwa­chung Handy­verbot“ wurden die Autofahrer zudem über die neue Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Die von oben aufneh­menden Kameras zielen für ihre Schnapp­schüsse auf die vordere Windschutz­scheibe und sollen bei einer unzuläs­sigen Handhaltung auslösen. Aber nicht alle Fotos sind eindeutig: anschließend muss geschultes Personal der Polizei, die aufge­nom­menen Bilder analy­sieren und feststellen, ob ein Verstoß vorliegt.

Dauer­hafter Einsatz von Monocams

Damit die neue Monocam-Technik auch flächen­de­ckend in Rheinland-Pfalz zum Einsatz kommen kann, ist eine Änderung des Polizei- und Ordnungs­be­hör­den­ge­setzes nötig. Der ADAC beruft sich hier auf Pläne des rheinland-pfälzischen Innen­mi­nisters Michael Ebling (SPD), demzu­folge bereits an einem Vorschlag für eine neue Rechts­grundlage gearbeitet wird. Im Anschluss könnten alle Polizei­prä­sidien im Land mit der Technik ausge­stattet werden. Ebling sprach infolge des Pilot­pro­jektes von „präven­tiven Wirkung“ der Handy-Blitzer.

Rechts­grundlage noch unklar

Im Rahmen des Pilot­pro­jektes wurden die rund 1.300 festge­stellten Verstöße bereits zur Bearbeitung an die Bußgeld­stelle in Speyer weiter­ge­leitet sowie Bußgeld­ver­fahren in Gang gesetzt. Laut ADAC dürfen Foto- und Video­auf­nahmen von Verkehrs­ver­stößen nach aktueller Rechtslage aber nur bei konkretem Verdacht zu Rate gezogen werden. Dem Amtsge­richt Trier zufolge seien die Fotos verwendbar, auch wenn die neue Monocam-Technik gegen diesen Grundsatz der Erhebung von Beweis­mitteln verstoße.

Autofahrer klagen gegen Monocam-Messungen

Laut Golem hatte aller­dings der Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragte in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, bereits im Vorfeld des Testlaufes vor „nicht unerheb­lichen recht­lichen Risiken“ gewarnt. Der Pilot­versuch stütze sich lediglich auf die sogenannte Daten­er­he­bungs­klausel im rheinland-pfälzischen Polizei­gesetz und sei ohne eigene recht­liche Grundlage anfechtbar. So haben betroffene Fahrer bereits unter Berufung auf die fehlende Rechts­grundlage gegen ihre Bußgeld­be­scheide geklagt.

Handy-Blitzer künftig auch bundesweit?

Werden Monocams künftig auch bundesweit einge­setzt? Laut netzpolitik.org prüfe auch das Bundesland Brandenburg den Einsatz der neuen Überwa­chungs­technik. Ausschlag­gebend wird auch hier die Frage sein, ob eine klare recht­liche Grundlage für die neuen Smartphone-Blitzer geschaffen werden kann. In den Nieder­landen kommt die Technik bereits im ganzen Land zum Einsatz.

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Quellen: adac.de, golem.de, chip.de, netzpolitik.org