Und sollte man seinen geliebten Hund damit im Auto zurücklassen?
Ob Rex, Chappi oder Hasso: Egal welchen Namen ein Hund trägt, er sollte eigentlich niemals allein im Auto zurückgelassen werden. Denn bei Hitze und Sonneneinstrahlung kann sich der Fahrzeuginnenraum in kürzester Zeit in eine lebensbedrohliche Umgebung für das Haustier verwandeln. Dennoch wollen Autohersteller neuerdings mit dieser Grundregel brechen, indem sie ihre Elektrofahrzeuge mit einem speziellen Haustiermodus ausstatten. Doch wie zuverlässig ist die Vierbeiner-Funktion wirklich?
Haustiere nie im Auto leiden lassen
Auch der ADAC weist regelmäßig zum Sommer darauf hin, dass unsere Freunde auf vier Pfoten große Hitze im Auto nicht vertragen. Im Gegensatz zum Menschen dienen die Schweißdrüsen beim Hund in der Regel nicht zur Senkung der Temperatur.
Diese wird beim Haushund durch das Hecheln erreicht, bei dem das Wasser über die Zunge verdunstet. Daher sind Hunde generell anfälliger für Hitzschlag und Sonnenstich. Ist man für den qualvollen Hitzetod eines Haustieres verantwortlich, drohen laut Tierschutzgesetz (TschG) in Paragraf 17 bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße.
Elektroautos kühlen anders
Im Gegensatz zu Verbrennern wird die Klimaanlage beim E-Auto nicht vom laufenden Motor, sondern elektrisch betrieben. Dieser Fakt macht es möglich, das Fahrzeug auch im Stehen zu klimatisieren. E-Auto-Hersteller wie Tesla, Smart oder Nio statten ihre Elektroautos daher seit Neuestem mit einem genuinen Hunde- oder Haustiermodus aus, der von der einfacheren Kühlung im Innern des Stromers profitieren soll.
Der Hundemodus im ADAC-Praxistest
Wie gut das neue Klima-Feature für Haustiere funktioniert, hat der ADAC auf dem neuen Prüfstand des Testlabors Elektromobilität im Technik Zentrum in Landsberg am Lech am Beispiel eines Tesla Model Y erprobt. Dafür wurde das im letzten Jahr meistverkaufte E-Auto in einer auf 35 Grad Celsius aufgeheizten Kammer abgestellt. Sensoren auf der Rückbank und im Fußraum des Autos sowie in einer Hundebox im Kofferraum ermöglichten ein Monitoring der Temperaturen.
Testergebnis: Funktioniert, aber …
Das Ergebnis des ADAC-Tests wirkt zunächst vielversprechend. Das Klima konnte konstant auf 20 Grad gehalten werden, auch bei einfallender Sonnenstrahlung, die für den Probelauf simuliert wurde. Allerdings soll die Temperatur nicht überall im Fahrzeug gleich niedrig gewesen sein.
In Hotspots auf dem Rücksitz und in der Hundebox wurden trotz Hundemodus Temperaturen zwischen 25 und 29 Grad festgestellt. Zudem bestehe je nach Akkuladung auch die Gefahr, dass er Anlage während der Abwesenheit des Fahrers der Saft ausgeht.
… ist mit Vorsicht zu genießen
Der Automobilclub empfiehlt die Nutzung des „dog modes“ daher mit Einschränkungen. Obwohl die Funktion grundsätzlich funktioniere, sollte man sich von dem damit verbundenen Gefühl der Sicherheit nicht täuschen lassen und keine Risiken eingehen. Denn die tatsächliche Temperatur an jener Stelle, wo sich das geliebte Haustier befindet, kann deutlich von der angezeigten Zahl abweichen.
Nur im Notfall
Der Automobilclub betont, dass auf den Haustiermodus wegen der oben genannten Schwachpunkte nur im Ausnahmefall zurückgegriffen werden soll. Tierbesitzer sollten deswegen immer in der Nähe des Fahrzeuges bleiben, um im Notfall eingreifen zu können oder darauf verzichten, ihren „Partner mit der kalten Schnauze“ im Auto zu lassen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: presse.adac.de, t-online.de