Beitragszahlungen für Halter auf dem Prüfstand
Als wären die Lebenshaltungskosten derzeit nicht schon hoch genug, schlägt nun auch die Kfz-Versicherungsbranche zu. Im Zuge einer Bekanntmachung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Bezug auf künftige Beitragszahlungen ihrer Kunden wird sich so mancher Autofahrer verwundert die Augen reiben.
Des einen Freud, des anderen Leid
Demnach müssen sich voraussichtlich rund 4,7 Millionen Kfz-Halter auf eine Erhöhung der Beiträge gefasst machen. Weitere knapp fünf Millionen Versicherte hingegen dürfen sich über eine Reduzierung des Beitrags freuen, während bei circa 33 Millionen Autofahrern alles beim Alten bleibt. Wie aber kommt es zu den unterschiedlichen Einstufungen?
Regionale Unterschiede
Wie jedes Jahr, werden die Beiträge zur bei der Kfz-Haftpflicht- sowie der Voll- und Teilkaskoversicherung anhand der jeweiligen Regionalklassen neu bestimmt. Das bedeutet: Abhängig von der Höhe der Unfallschäden in einem bestimmten Bezirk, wird dieser entweder hoch- oder runtergestuft. Dabei ist nicht der Unfallort relevant, sondern der Bezirk, in dem das Fahrzeug registriert ist.
Schlusslichter und Spitzenreiter
Besonders schlecht sind die Auswertungen laut Aussage der GDV für die Halter von Offenbach und Berlin: „In beiden Städten liegen die Schäden fast 40 Prozent über dem Schnitt.“ Das bedeutet eine Einstufung in die kostenintensivste Regionalklasse 12.
Deutlich besser sieht es für Bewohner des Bezirks Elbe-Elster in Brandenburg aus, da die dort gemeldeten Schäden um 30 Prozent geringer als im bundesweiten Durchschnitt sind. Besonders freuen dürfen sich auch Fahrzeughalter aus Bayern: „Hier erreichen 24 Bezirke und fast jeder vierte Autofahrer eine günstigere Klasse.“
Insgesamt verschlechterten sich für 49 Bezirke mit rund 4,7 Millionen Autofahrern die Einstufungen, während die gleiche Anzahl von Haltern in 59 Bezirke voraussichtlich weniger zahlen müssen.
Ab wann gelten die neuen Einstufungen?
Die Versicherer können die neuen Berechnungen ab sofort in alle Neuverträge sowie ab 2025 in bestehende Verträge einfließen lassen. Allerdings gelten die Regionalklassen nur als Empfehlung und nicht als verbindlich für die tatsächlich veranschlagten Versicherungskosten. Zudem sind die Regionalklassen des GDV nur eines von mehreren Tarifmerkmalen, die für die Berechnungen der Beiträge relevant sind.
Berlin vs. Brandenburg
Grundsätzlich jedoch ist von erheblichen Differenzen zwischen den bundesweiten Beiträgen auszugehen. Wie das Vergleichsportal Verivox ausgerechnet hat, wird etwa die Haftpflichtversicherung für den VW Passat eines 45-jährigen Alleinfahrers aus Berlin-Mitte mit 15.000 Kilometer Fahrleistung jährlich mehr als die 50 Prozent teurer sein als für einen Versicherten im ostfriesischen Emden.
Und im Berliner Ortsteil Nikolassee müssen sich bei vergleichbaren Voraussetzungen die Fahrzeughalter auf ein Drittel mehr Kosten einstellen als ein Autofahrer aus der angrenzenden Gemeinde Kleinmachnow in Brandenburg.
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Quelle: focus.de