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Italie­nische Behörden dürfen wieder deutsche Halter­daten abfragen – auch rückwirkend

Italien darf wieder ahnden. Laut Infor­ma­tionen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) haben Deutschland und das südeu­ro­päische Land eine Einigung erzielt, die den Austausch von Halter- und Fahrzeug­daten wieder in vollem Umfang ermög­licht. Nach einer fast einjäh­rigen Blockade seitens der BRD müssen deutsche Autofahrer künftig damit rechnen, dass Verkehrs­ver­stöße in Italien wieder konse­quent verfolgt werden – auch rückwirkend. Inkasso-Firmen damit zu beauf­tragen, ist aber nach wie vor nicht erlaubt.

Kommt jetzt der Knöllchen-Schock? Italien könnte tausende Strafzettel nachfordern
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Unbear­beitete Straf­zettel bald in deutschen Briefkästen?

Es wird davon ausge­gangen, dass sich die Gesamt­summe der liegen geblie­benen Straf­zettel im Millio­nen­be­reich bewegt. Allein in der bei deutschen Touristen beliebten Region Südtirol sollen rund 4.000 Knöllchen im Wert von etwa 230.000 Euro bisher nicht bearbeitet worden sein. Das wird sich nun ändern und auch die Sommer-Souvenirs 2023 aus Rom, Bozen, Florenz oder Turin können noch in deutsche Brief­kästen flattern.

Auskunfts­sperre des KBA wieder aufgehoben

Wie das KBA mitteilte, hat Italien nun wieder Zugang zum Eucaris-System (European Car and Driving Licence Infor­mation System), mithilfe dessen in der EU Fahrzeug- und Halter­daten aufgrund von Verkehrs­ver­stößen ausge­tauscht werden.

Das KBA hatte Italien im Juli 2023 ausge­schlossen, nachdem der flämische Abgeordnete Michael Freilich aus Belgien aufge­deckt hatte, dass der Stiefel­staat Teil eines Daten­skandals war. Dieser bestand darin, dass eine Kontakt­stelle des europäi­schen Halter­da­ten­aus­tauschs CBE („Cross Border Enforcement“) in Italien auf illegalem Wege massenhaft Perso­nen­daten an ein Londoner Inkas­so­un­ter­nehmen weitergab.

Laut Verkehrs­mi­nister Matteo Salvini der rechts­po­pu­lis­ti­schen Lega Nord habe es sich bei der Sperre aber nur um einen techni­schen Fehler gehandelt, der jetzt behoben sei. Auch Öster­reich und die Nieder­lande hatten sich dem Ausschluss Italiens angeschlossen.

Richt­linie ermög­licht EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern

Die grenz­über­schrei­tende Vollstre­ckung von Bußgeldern wird in der EU-Richtlinie 2015/413/EU geregelt. Sie soll eine Gleich­be­handlung aller Autofahrer in der Europäi­schen Union bei Verkehrs­ver­gehen sicherstellen.

Verletzt jemand die Verkehrs­regeln in Italien (z.B. durch Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen, Falsch­parken), kann die italie­nische Behörde einen Straf­zettel ausstellen. Denn die zustän­digen Bußgeld­stellen sind nun wieder in der Lage, die Fahrzeug­halter durch die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Deutschland zu identifizieren.

Inkasso-Eintreibung verstößt gegen Datenschutz

Was aber nicht geht, ist die grenz­über­schrei­tende Eintreibung von Bußgeldern über Inkas­so­un­ter­nehmen. Der ADAC weist darauf hin, dass viele Bußgeld­be­scheide aus Italien ein juris­ti­sches Nachspiel haben, weil die Behörden versuchen, das Geld auf diesem Wege einzutreiben.

Laut dem Automo­bilclub handelt es sich hierbei aber um einen klaren Verstoß gegen die Daten­schutz­ver­ordnung: „Die Weitergabe perso­nen­be­zo­gener Daten einer öffentlich-rechtlichen Behörde an ein privates Unter­nehmen halten wir für unzulässig. Eine Betei­ligung privater Inkasso-Unternehmen ist hierzu­lande nicht vorge­sehen, dafür gibt es keine Rechts­grundlage.“ Hinzu kommt, dass für die Vollstre­ckung von Geldbußen und Geldstrafen aus dem EU-Ausland grund­sätzlich nur das Bundesamt für Justiz zuständig ist.

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Quellen: tagesschau.de, spiegel.de