• Lesedauer:4 min Lesezeit

Landge­richt Heilbronn verur­teilt Autofahrer wegen versuchten Mordes in drei Fällen

Tödliche Kollision: Er fuhr mit einer Geschwin­digkeit von etwa 100 km/h in einer Tempo-40-Zone und stieß mit dem Pkw eines 42-jährigen Mannes und seiner Familie zusammen. Das Landge­richt Heilbronn hat einen jungen Autofahrer wegen versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gesprochen. Die Kammer verur­teilte den heute 21-Jährigen zu neun Jahren Jugendstrafe.

Wegen Mordes verurteilt: Neun Jahre Haft für 21-jährigen Raser
Andrew Angelov / shutterstock.com

Kollision bei 100 km/h in 40er-Zone

Das Landge­richt Heilbronn (Akten­zeichen: 2 KLs 35 Js 5260/23) nimmt an, dass der Angeklagte im Februar 2023 mit etwa 100 Kilometern pro Stunde auf dem Tacho in einer 40er-Zone in das Fahrzeug eines 42-Jährigen gerast war, während dieser in Richtung Tiefgarage rangierte.

Der Mann verstarb sofort, seine Frau wurde schwer verletzt. Auf dem Rücksitz saßen die Kinder des Ehepaares, die nur leichte Verlet­zungen davon­trugen. Vor dem Aufprall überfuhr der junge Fahrer zudem beinahe eine Fußgän­gerin, die gerade noch ausweichen konnte.

Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt

Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde vom Gericht daher als erfüllt angesehen. Das Opfer habe nicht mit dem heran­na­henden Raser rechnen können und sei arglos als auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsit­zende Richter in der Urteils­be­gründung. Gleich­zeitig habe der Täter nicht damit rechnen können, dass eine Innen­stadt­fahrt mit solch hoher Geschwin­digkeit ein glimpf­liches Ende nehmen würde.

Aus der Sicht der Staats­an­walt­schaft war damit ein bedingter Tötungs­vorsatz auf Seiten des Angeklagten gegeben. Während die ursprüng­liche Anklage noch von Totschlag oder versuchtem Totschlag ausging, kristal­li­sierte sich laut SPIEGEL Online auch für die Staats­an­wältin im Laufe der Beweis­auf­nahme heraus, dass es sich um den Straf­tat­be­stand des Mordes handeln würde.

Als sogenanntes Mordmerkmal komme auch aus Sicht des Richters die Heimtücke infrage. Das Urteil ist aber noch nicht rechts­kräftig. Im deutschen Straf­recht entscheiden die Mordmerkmale, ob es sich um eine vorsätz­liche Tötung, also Mord und nicht um Totschlag handelt. Zur Heimtücke gehört etwa das Ausnutzen der Wehrlo­sigkeit eines Opfers.

Mordan­klagen wegen Rasern

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Mordan­klagen nach extremen Geschwin­dig­keits­über­tre­tungen oder illegalen Autorennen. Der bekann­teste Fall ist wohl jener der Ku'damm-Raser. Im Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer ein illegales Autorennen quer durch die Straßen Berlins.

Mit rund 160 km/h schossen beide Fahrzeuge über eine rote Ampel, wobei es zu einem Unfall zwischen einem der Pkw und einem unbetei­ligten Fahrzeug kam, dessen Fahrer noch an der Unfall­stelle verstarb. Im Januar 2022 entschied der Bundes­ge­richtshof, dass sich der unfall­be­tei­ligte Raser unter anderem des Mordes schuldig gemacht hatte.

"Ich wünschte, es hätte mich getroffen"

Laut der Heilbronner Stimme soll der junge Angeklagte seine Schuld offen anerkannt haben. Vor dem Landge­richt soll er gesagt haben: „Ich wünschte, es hätte mich getroffen.“ Die Kammer stufte den Mann am Montag als Heran­wach­senden ein, weil er im Februar 2023 geistig noch nicht reif genug gewesen sei. Er wurde deshalb nach Jugend­straf­recht verur­teilt. Eine lebens­lange Freiheits­strafe bleibt ihm erspart.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: spiegel.de, t-online.de, stimme.de