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Jetzt entschied das OLG Sachsen

Das Messgerät TraffiStar S350 steht schon seit längerer Zeit in der Kritik. Der Grund: Die Rohmess­daten werden nicht gespei­chert. Im Saarland dürfen die Messungen mit dem TraffiStar S350 bereits nicht mehr genutzt werden. Nun gab es einen weiteren Fall, der vom OLG Sachsen entschieden wurde. Demnach darf eine Geschwin­dig­keits­messung mit dem TraffiStarS350 auch ohne die Möglichkeit einer nachträg­lichen Überprüfung verwertet werden.

Traffistar s350 in Sachsen verwertbar

Zunächst hatte das Amtsge­richt Marienburg den Betrof­fenen im Juni 2020 wegen einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung innerorts zu einem Bußgeld von 130 Euro verur­teilt. Auch hier lag, wie im Fall des Saarlandes, die Kritik an der Daten­spei­cherung des Traffi­Stars S350. Dadurch, dass die Rohmess­daten nicht gespei­chert werden, stellt sich die Frage, ob die Messergeb­nisse einem sogenannten Beweis­ver­wer­tungs­verbot unter­liegen und die Verwendung der Messergeb­nisse damit gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen. Konkret bedeutet das nämlich, dass im Nachhinein keine Möglichkeit besteht, die Daten zu kontrollieren.

Das OLG Dresden hat sich aller­dings nicht der Recht­spre­chung des Verfas­sungs­ge­richts­hofes Saarland angeschlossen, sondern vertritt wie einige andere Oberlan­des­ge­richte die Auffassung, dass diese Messungen genutzt werden dürfen. Denn die Verwert­barkeit der Rohmess­daten sei nicht davon abhängig, ob diese nachträglich überprüft werden könnten. Zudem berühre die fehlende Repro­du­zier­barkeit der zum einzelnen Messwert führenden Berechnung weder den Anspruch auf ein faires Verfahren noch auf eine effektive Verteidigung.

Laut dem Verkehrsrechts- und Partner­anwalt von Geblitzt.de Tom Louven ist das grund­sätz­liche Problem der unter­schied­liche Umgang in den einzelnen Bundes­ländern mit diesen Messge­räten. Dieses ließe sich jedoch recht einfach mit einer Änderung der Geräte­software oder einem Urteil durch den BGH beheben. Noch scheint beim Thema TraffiStar kein Ende in Sicht.

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Quelle: Juris.de und OLG Dresden Nr. 38/2020 v. 26.11.2020