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Für Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen brauche es eine Gefahrenlage

Zahlreiche Straßen in Mönchen­gladbach sind in den vergan­genen zwei Jahren zu Straßen mit Tempo 30 erklärt worden. Für Anwohner Christoph Schmitz ein Unding. Er hält die Einführung der Tempo­limits für willkürlich und kriti­siert, dass die Fahrge­schwin­digkeit nur bei einer realen Gefah­renlage begrenzt werden dürfe. Das sieht der Mobili­täts­aus­schuss der Stadt am Nieder­rhein anders und verweist auf eine EU-Lärmschutzrichtlinie. Eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Münster in der Sache steht noch aus.

Mönchengladbach: Anwohner klagt gegen willkürliche Ausweitung von 30er-Zonen
Rolf G Wackenberg / shutterstock.com

Anwohner Schmitz: „Verkehrs­fluss wird behindert“

Anwohner Christoph Schmitz sind die Tempo-30-Straßen wie am Schürenweg in Gladbach ein Dorn im Auge. Kaum einer der vorbei­fah­renden Autofahrer halte sich an die Vorgabe. Außerdem sei eine so niedrige Geschwin­digkeit auf einer gut ausge­bauten Straße überflüssig. In einigen Neben­straßen, vor allem an Schulen, könne Tempo 30 zwar durchaus sinnvoll sein. „Aber auf den Haupt­straßen wird so vor allem der Verkehrs­fluss behindert“, so der Gladbacher. Daher geht er rechtlich gegen die Geschwin­dig­keits­be­grenzung vor.

Zahlreiche neue Tempo-30-Straßen in Mönchengladbach

Hinter­grund der zuneh­menden Einrichtung von Straßen mit Tempo 30 ist ein Beschluss des Mobili­täts­aus­schusses der Stadt. Im Jahr 2021 hatte er sich mit den vier Bezirks­ver­tre­tungen darauf verständigt, 37 neue Tempo-30-Straßen in der Stadt zu schaffen. Diese wurden seitdem Schritt für Schritt in Absprache mit der Polizei umgesetzt.

Die Umwandlung vieler Straßen in tempo­ärmere Geschwin­dig­keits­be­reiche sollte nach Angaben der Stadt „dem Schutz der Wohnbe­völ­kerung sowie der Fußgänger und Fahrrad­fahrer dienen.“ Aber auch der sogenannte Lärmak­ti­onsplan in Mönchen­gladbach wurde als Begründung für die restrik­tivere Verkehrs­po­litik heran­ge­zogen. Dieser basiert auf Richt­linien der Europäi­schen Union, nach der Großstädte alle fünf Jahre eine Lärmkarte erstellen und Maßnahmen zur Lärmmin­derung auf den Weg bringen müssen.

Einschrän­kungen nur bei Gefah­renlage rechtens?

Aus Sicht der Stadt habe man mit der Umsetzung der EU-Richtlinien, die rechtlich bindend sein sollen, alles richtig gemacht. Vor allem der Aspekt des Anwoh­ner­schutzes sei verpflichtend und daher in Bundes­recht überführt worden.

Das sieht Christoph Schmitz funda­mental anders: „Nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung darf der fließende Verkehr nur einge­schränkt werden, wenn wegen beson­derer örtlicher Verhält­nisse eine Gefah­renlage besteht. Sie kann nicht einfach mit dem Lärmak­ti­onsplan argumen­tieren. Das wurde auch gerichtlich so festge­stellt“, erklärte er der Rheini­schen Post.

Lärmak­ti­onsplan als Rechts­grundlage strittig

Schmitz‘ Argumen­tation stützt sich im Wesent­lichen auf ein Urteil des Düssel­dorfer Verwal­tungs­ge­richts aus dem Jahr 2022 (Akten­zeichen 6 L 1011/22). Das Gericht erklärte die Reduzierung der Geschwin­digkeit auf 30 km/h an einer Ortsdurch­fahrt in Büderich für rechtswidrig.

Der Meerbu­scher Stadtrat hatte die Begrenzung ebenfalls in ihrem Lärmak­ti­onsplan vorge­sehen, musste sie jedoch zurück­nehmen. Im betref­fenden Fall seien die Grenz­werte nur vereinzelt überschritten worden. Außerdem dürfe die Höchst­ge­schwin­digkeit bei Ortsdurch­fahrten nur in Ausnah­me­fällen reduziert werden.

Ob der Lärmak­ti­onsplan tatsächlich als Rechts­grundlage ausreicht, muss nun das Oberver­wal­tungs­ge­richt Münster klären. Dieses hatte nach einer Beschwerde der Stadt Meerbusch das vorin­stanz­liche Urteil aufge­hoben. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.

Stadt Mönchen­gladbach lehnt Rücknahme des Tempo 30 ab

Der Stadtrat hat Schmitz' Antrag auf Aufhebung der Tempo-30-Begrenzung abgelehnt. Eine Messung der Lärmbe­lastung habe ergeben, dass der Grenzwert vor allem nachts an nahezu allen Gebäuden entlang des Schürenwegs und der Bergstraße überschritten werde: „Entgegen vieler Annahmen hat eine niedrigere Regel­ge­schwin­digkeit keine signi­fi­kanten Auswir­kungen auf die Leistungs­fä­higkeit eines Verkehrsnetzes.“

Schmitz will weiterkämpfen

Der Anwohner aus Gladbach will sich dennoch nicht beirren lassen und ist überzeugt, dass die Tempo 30 am Schürenweg zurück­ge­nommen wird. Das könne höchstens in der Nacht Sinn ergeben, aber nicht im Berufs­verkehr. Sollte er Recht bekommen, gehe er davon aus, dass auch weitere der 37 neu einge­führten 30er-Bereiche infrage gestellt werden könnten. Die Notwen­digkeit einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung müsse im Einzelfall nachge­wiesen werden.

Quelle: rp-online.de