Dennoch gilt: Sinnloses Umherfahren oder Lärmen verstößt gegen die Verkehrsregeln
Cruisen, düsen oder einfach mal eine Runde um den Block drehen? Für viele Autofahrer ist der Sitz am Steuer ein Sehnsuchtsort. Für die Tuner- und Poser-Szene ist das Lärmen, Quietschen und Kreischen ihrer Fahrzeuge gar ein diskutables Hobby. Dennoch sollte man Fahrten ohne konkretes Ziel meiden oder zumindest immer ein Ziel angeben können – ansonsten droht Spazierfahrern ein Bußgeld.
StVO verbietet unnötiges Laufenlassen des Motors
Gerät man in eine Fahrzeugkontrolle, sollte man auf die Frage nach Ziel und Zweck der Fahrt eine passende Antwort parat haben. Denn im Sinne des Umweltschutzgebotes heißt in der StVO gleich im ersten Absatz:
„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“
100 Euro Bußgeld für unnötige Spazierfahrten
Bei der Verhängung von Bußgeldern für unnötiges Fahren steht daher weniger der Fahrzeugtyp im Vordergrund als vielmehr die Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, die das Fahrzeug verursacht. In den Informationen zum Bußgeldkatalog auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr findet sich das sogenannte „Auto-Posing“ unter den „Sonstigen Regelverstößen“.
Dort heißt es: „Das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren wird mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet.“
Die Strafen für Spazierfahrten wurden infolge der Corona-Lockdowns verschärft. Das Phänomen des Posings soll während der Zeit der Kontaktverbote in Deutschland vermehrt aufgetreten sein.
6.000 Fahrzeuge beim diesjährigen „Car-Freitag“
Der Hinweis des Bundesverkehrsministeriums auf diese Ordnungswidrigkeit im Bußgeldkatalog ist sicherlich auch den immer wieder stattfindenden Poser- und Tunertreffen geschuldet. Erst kürzlich kamen tausende Auto- und Motorradfahrer der deutschen und niederländischen Szene zum sogenannten „Car-Freitag“-Treffen zusammen. Allein an einem Ort auf der niederländischen Seite der Grenze wurden von der Polizei zwischenzeitlich insgesamt 6.000 Fahrzeuge gezählt.
Auto- und Tuning-Fans deuten den christlichen Feiertag als Saisonauftakt ihrer Szene um. Die Teilnehmer präsentieren hier ihre Umbauten und getunten Motoren, stellen ihre Autos und Motorräder zur Schau. Dabei zeigen sie ihre Drift-Künste und machen sogenannte Donuts, bei denen Autos und Bikes sich in engen Kreisen bewegen, während gleichzeitig die Räder qualmen und Funken fliegen.
Da der Verstoß gegen Paragraf 30 der StVO quasi das Kernanliegen solcher Treffen ist, hat auch dieses Jahr die Polizei munter die Tuning-Aufläufe kontrolliert. Zwar sollen in diesem Jahr keine illegalen Rennen veranstaltet worden sein. Die Polizei erteilte dennoch laut eigenen Angaben hunderte Platzverweise und etwa 50 Bußgelder.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: zeit.de, focus.de, gesetze-im-internet.de