• Lesedauer:3 min Lesezeit

Dennoch gilt: Sinnloses Umher­fahren oder Lärmen verstößt gegen die Verkehrsregeln

Cruisen, düsen oder einfach mal eine Runde um den Block drehen? Für viele Autofahrer ist der Sitz am Steuer ein Sehnsuchtsort. Für die Tuner- und Poser-Szene ist das Lärmen, Quiet­schen und Kreischen ihrer Fahrzeuge gar ein disku­tables Hobby. Dennoch sollte man Fahrten ohne konkretes Ziel meiden oder zumindest immer ein Ziel angeben können – ansonsten droht Spazier­fahrern ein Bußgeld.

„Vrömm, vrömm!“: Ein Sound, den Autoposer lieben
Sergey Rudavin / shutterstock.com

StVO verbietet unnötiges Laufen­lassen des Motors

Gerät man in eine Fahrzeug­kon­trolle, sollte man auf die Frage nach Ziel und Zweck der Fahrt eine passende Antwort parat haben. Denn im Sinne des Umwelt­schutz­ge­botes heißt in der StVO gleich im ersten Absatz:

„Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verboten. Es ist insbe­sondere verboten, Fahrzeug­mo­toren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeug­türen übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlos­sener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.“

100 Euro Bußgeld für unnötige Spazierfahrten

Bei der Verhängung von Bußgeldern für unnötiges Fahren steht daher weniger der Fahrzeugtyp im Vorder­grund als vielmehr die Lärmbe­läs­tigung und Luftver­schmutzung, die das Fahrzeug verur­sacht. In den Infor­ma­tionen zum Bußgeld­ka­talog auf der Homepage des Bundes­mi­nis­te­riums für Digitales und Verkehr findet sich das sogenannte „Auto-Posing“ unter den „Sonstigen Regelverstößen“.

Dort heißt es: „Das Verur­sachen von unnötigem Lärm und einer vermeid­baren Abgas­be­läs­tigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren wird mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet.“

Die Strafen für Spazier­fahrten wurden infolge der Corona-Lockdowns verschärft. Das Phänomen des Posings soll während der Zeit der Kontakt­verbote in Deutschland vermehrt aufge­treten sein.

6.000 Fahrzeuge beim diesjäh­rigen „Car-Freitag“

Der Hinweis des Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­riums auf diese Ordnungs­wid­rigkeit im Bußgeld­ka­talog ist sicherlich auch den immer wieder statt­fin­denden Poser- und Tuner­treffen geschuldet. Erst kürzlich kamen tausende Auto- und Motor­rad­fahrer der deutschen und nieder­län­di­schen Szene zum sogenannten „Car-Freitag“-Treffen zusammen. Allein an einem Ort auf der nieder­län­di­schen Seite der Grenze wurden von der Polizei zwischen­zeitlich insgesamt 6.000 Fahrzeuge gezählt.

Auto- und Tuning-Fans deuten den christ­lichen Feiertag als Saison­auftakt ihrer Szene um. Die Teilnehmer präsen­tieren hier ihre Umbauten und getunten Motoren, stellen ihre Autos und Motor­räder zur Schau. Dabei zeigen sie ihre Drift-Künste und machen sogenannte Donuts, bei denen Autos und Bikes sich in engen Kreisen bewegen, während gleich­zeitig die Räder qualmen und Funken fliegen.

Da der Verstoß gegen Paragraf 30 der StVO quasi das Kernan­liegen solcher Treffen ist, hat auch dieses Jahr die Polizei munter die Tuning-Aufläufe kontrol­liert. Zwar sollen in diesem Jahr keine illegalen Rennen veran­staltet worden sein. Die Polizei erteilte dennoch laut eigenen Angaben hunderte Platz­ver­weise und etwa 50 Bußgelder.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: zeit.de, focus.de, gesetze-im-internet.de