• Lesedauer:4 min Lesezeit

Tobias Herbert aus Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern kann aufatmen: der 41-jährige Kraft­fahrer, dem infolge eines Vorfalls im Juli bei einer Protest­aktion der "Letzten Generation" der Führer­schein entzogen wurde, darf wieder fahren. Dies bestä­tigte ein Urteil des Amtsge­richts Stralsund am vergan­genen Dienstag. Das Gericht konnte nicht ausrei­chend belegen, dass der Kraft­fahrer einen Aktivisten vorsätzlich anfuhr.

Nach Vorfall bei Klima-Blockade: Stralsunder LKW-Fahrer erhält Führerschein zurück
Pusteflower9024 / shutterstock.com

Am 12. Juli dieses Jahres soll Herbert aggressiv auf eine Blockade der Klima-Aktivisten nahe des Grünhufer Bogens in Stralsund reagiert haben. Mit seinem 9,5-Tonner habe er einen der Aktivisten - nach eigenen Angaben ohne Absicht - vor sich herge­schoben, nachdem sich dieser erneut vor seinem Fahrerhaus positio­niert hatte. Zuvor soll er zudem versucht haben, die Protes­tie­renden gewaltvoll von der Straße zu entfernen. Ein Video des Vorfalls ging in den sozialen Medien viral.

Staats­an­walt­schaft forderte höhere Geldstrafe

In der Folge erhielt Herbert, nachdem er sich selbst bei der Polizei gemeldet hatte, einen Straf­befehl des Amtsge­richts Stralsund, demzu­folge er 5.400 Euro Strafe (90 Tages­sätze) zahlen sowie seinen bereits seit einem halben Jahr einge­zo­genen Führer­schein für ein Jahr abgeben sollte. Ihm wurden Körper­ver­letzung, gefähr­licher Eingriff in den Straßen­verkehr sowie Nötigung vorgeworfen.

Erfolg­reich Einspruch eingelegt

Diesen Straf­befehl wollte Herbert nicht hinnehmen und legte mit seinem Anwalt erfolg­reich Einspruch ein. Zwar blieb das Urteil wegen Nötigung bestehen - die Geldstrafe wurde jedoch auf 1.800 Euro reduziert. Auch die Führer­schein­sperre wurde letztlich auf vier Monate festge­setzt, die bereits abgegolten sind. Somit ist der angeklagte Kraft­fahrer seit vergan­genem Dienstag wieder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Gerichts­ver­handlung wurde von mehreren Polizisten begleitet. Wenige Kilometer entfernt blockierten Aktivisten erneut eine Straße. Auch gegen die Klima­pro­testler wird wegen des Verdachts der Nötigung und des Verstoßes gegen das Versamm­lungs­gesetz ermittelt.

Sicht auf Protes­tie­renden laut Gericht ausschlaggebend

Im Mittel­punkt der Verhandlung stand auch die Frage, ob der Kraft­fahrer den Demons­tranten von seiner Fahrer­kabine aus sehen konnte. Laut eines DEKRA-Gutachters, der an der Gerichts­ver­handlung teilnahm, könne der Fahrer über entspre­chende Spiegel die Fahrbahn visuell prüfen - ob Herbert dies in diesem Fall auch tat und somit absichtsvoll handelte, konnte nicht belegt werden. Zwar soll Herbert beim Wegfahren kurz in den Rückspiegel geschaut haben - die Dauer des Blicks (0,3 Sekunden) soll laut Bericht des Gutachters aller­dings nicht ausrei­chend gewesen sein, um die freie Fahrt ausrei­chend zu prüfen.

LKW-Fahrer laut eigenen Angaben unter Druck

Laut eigener Aussage gegenüber der BILD befand sich Herbert in einer Situation großen Stresses, da er dring­liche medizi­nische Liefe­rungen an Ärzte ausliefern sowie im Anschluss noch Lager­ar­beiten umsetzen musste. Er will nicht bemerkt haben, dass sich einer der Klima­pro­testler erneut vor seinem LKW zum Blockieren positio­nierte. Im Rahmen der Verhandlung entschul­digte er sich für seine Tat und bezeichnete den Tag des Vorfalls als "bisher schlimmsten Tag in meinem Leben".

Kritik, aber auch Solidarität

In sozialen Medien wurde der Fall kontrovers disku­tiert, wobei auch zu Solida­rität für den Kraft­fahrer aufge­rufen wurde. So soll er nach Bekannt­werden seiner Kündigung bei seinem ursprüng­lichen Arbeit­geber Joban­gebote anderer, sich solida­ri­sie­render Unter­nehmen erhalten haben. Auch die Kleinst­partei "Bürger für Stralsund" startete neben der Tages­zeitung "Junge Freiheit" eine Spenden­aktion für Herbert.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

 

Quellen:

T-Online, Ostee-Zeitung, Süddeutsche