EU und Mitgliedsstaaten einigen sich auf neue Grenzwerte für E-Autos
Mit der neuen Euro-7-Abgasnorm soll es erstmals auch Grenzwerte für Feinstaubemissionen von E-Autos geben. Das hat das Europäische Parlament gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen. Die neuen Höchstgrenzen zielen darauf ab, Feinstaubbelastungen von Elektro- und Wasserstoffautos zu begrenzen, die durch den Abrieb von Reifen und Bremsen entstehen. Auch die Lebensdauer von E-Auto-Batterien soll künftig Mindestanforderungen unterworfen werden.
Für Pkw und Kleintransporter gilt weiterhin die Euro-6-Norm
Mit der neuen Schadstoffklasse will die Europäische Union die Emissionen von Autos, Transportern und Lkw senken. Besonders betroffen von der neuen Regelung sind Elektro-Pkw sowie schwere Nutzfahrzeuge, die mit strengeren Grenzwerten und neuen Vorschriften rechnen müssen.
Eine ursprünglich vorgesehene Verschärfung bei Pkw und Kleintransportern mit Verbrennungsmotor wurde hingegen verworfen. Hier gelten auch weiterhin die Vorgaben der Euro-6-Norm.
Strengere Regeln für Nutzfahrzeuge
Bei schweren Nutzfahrzeugen sieht die neue Norm strengere Grenzwerte vor. Die Maximalwerte für Busse und Lastwagen beim Ausstoß von Stickoxiden werden verschärft. Höchstens 260 Milligramm pro Kilowattstunde dürfen ab Inkrafttreten im Jahr 2028 noch ausgestoßen werden. Auch kleinere Partikelgrößen im Abgas sollen zudem bei der zukünftigen Berechnung der Emissionen berücksichtigt werden. On-Board-Überwachungstechnik wird bei Lkw Pflicht.
Automobilverbände: „Es braucht einen angemessenen Euro 7“
Für Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA), ist der neue Beschluss mit mehr Planungssicherheit für Unternehmen verbunden. Der ambitionierte Zeitplan verlange der Industrie aber auch „große Anstrengungen“ ab.
Auch der Verband der Europäischen Automobilhersteller hat sich zur Einführung der Euro-7-Norm geäußert. Er sieht die verschärften Grenzwerte kritisch und befürchtet, dass die Kraftstoffkosten während der Nutzungsdauer eines Lkw viel höher ausfallen, als von der Europäischen Kommission prognostiziert. Dennoch sei der aktuelle Beschluss im Vergleich zu den vorherigen Vorschlägen der EU-Kommission ein „realistischerer Ansatz“. Insbesondere in Zeiten schwieriger energiepolitischer Rahmenbedingungen brauche es einen „angemessenen Euro 7“.
Neue Vorschriften beim Abrieb von E-Fahrzeugen
Während die Schadstoffvorgaben für Verbrenner bei Stickoxid, Kohlenmonoxid und Methan aus der Euro-6-Norm unverändert gelten sollen, wurden neue Regelungen hinsichtlich des Abriebs von Bremsen und Reifen ergänzt. Diese betreffen auch E-Autos.
Reine Elektro-Pkw werden in Zukunft einen Abrieb in Höhe von 3 Milligramm pro Kilometer nicht mehr übersteigen dürfen. Verbrenner dürfen künftig nicht mehr als 7 Milligramm Feinstaub verursachen, bei großen Lieferwagen mit Verbrennungsmotor müssen es weniger als 11 Milligramm sein.
Minimale Lebensdauer für E-Auto-Batterien
Zu den Neuerungen bei der Euro-7-Norm zählen auch Vorgaben für die Lebensdauer von E-Auto-Batterien. Diese sollen nach fünf Jahren oder 100.000 gefahrenen Kilometern noch mindestens drei Viertel ihrer Leistung bringen. Nach acht Jahren und 160.000 Kilometern sollen es noch mindestens 67 Prozent sein.
Bei Inkrafttreten der neuen Regelung soll zudem jedes Fahrzeug einen Umweltpass bekommen, in der relevante Informationen über Kraftstoffverbrauch und Lebensdauer der Batterie hinterlegt werden.
Euro 7: „Sieg der Vernunft“
Für den Brüsseler Wirtschaftskorrespondenten der FAZ, Hendrick Kafsack, ist die neue Abgasnorm in ihrer entschärften Fassung ein „Sieg der Vernunft“. Angesichts der großen Herausforderungen der Automobilindustrie sei es angemessen, dass die Grenzwerte für Autos nicht verschärft werden, sondern auf dem Stand von Euro 6 bleiben.
So könne sich die Industrie auf das Jahr des Endes für Verbrennermotoren 2035 konzentrieren. Die Autoindustrie solle überdies nicht als „per se böse“ eingestuft werden.
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Quellen: tagesspiegel.de, faz.net, eurotransport.de, acea.auto