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EU und Mitglieds­staaten einigen sich auf neue Grenz­werte für E-Autos

Mit der neuen Euro-7-Abgasnorm soll es erstmals auch Grenz­werte für Feinstaub­emis­sionen von E-Autos geben. Das hat das Europäische Parlament gemeinsam mit den EU-Mitgliedsstaaten beschlossen. Die neuen Höchst­grenzen zielen darauf ab, Feinstaub­be­las­tungen von Elektro- und Wasser­stoff­autos zu begrenzen, die durch den Abrieb von Reifen und Bremsen entstehen. Auch die Lebens­dauer von E-Auto-Batterien soll künftig Mindest­an­for­de­rungen unter­worfen werden.

Euro-7-Abgasnorm: Strengere Regeln für Nutzfahrzeuge und E-Autos
Konrad Kozaczuk / shutterstock.com

Für Pkw und Klein­trans­porter gilt weiterhin die Euro-6-Norm

Mit der neuen Schad­stoff­klasse will die Europäische Union die Emissionen von Autos, Trans­portern und Lkw senken. Besonders betroffen von der neuen Regelung sind Elektro-Pkw sowie schwere Nutzfahr­zeuge, die mit stren­geren Grenz­werten und neuen Vorschriften rechnen müssen.

Eine ursprünglich vorge­sehene Verschärfung bei Pkw und Klein­trans­portern mit Verbren­nungs­motor wurde hingegen verworfen. Hier gelten auch weiterhin die Vorgaben der Euro-6-Norm.

Strengere Regeln für Nutzfahrzeuge

Bei schweren Nutzfahr­zeugen sieht die neue Norm strengere Grenz­werte vor. Die Maximal­werte für Busse und Lastwagen beim Ausstoß von Stick­oxiden werden verschärft. Höchstens 260 Milli­gramm pro Kilowatt­stunde dürfen ab Inkraft­treten im Jahr 2028 noch ausge­stoßen werden. Auch kleinere Parti­kel­größen im Abgas sollen zudem bei der zukünf­tigen Berechnung der Emissionen berück­sichtigt werden. On-Board-Überwachungstechnik wird bei Lkw Pflicht.

Automo­bil­ver­bände: „Es braucht einen angemes­senen Euro 7“

Für Hildegard Müller, Präsi­dentin des Verbands der Automo­bil­in­dustrie (VDA), ist der neue Beschluss mit mehr Planungs­si­cherheit für Unter­nehmen verbunden. Der ambitio­nierte Zeitplan verlange der Industrie aber auch „große Anstren­gungen“ ab.

Auch der Verband der Europäi­schen Automo­bil­her­steller hat sich zur Einführung der Euro-7-Norm geäußert. Er sieht die verschärften Grenz­werte kritisch und befürchtet, dass die Kraft­stoff­kosten während der Nutzungs­dauer eines Lkw viel höher ausfallen, als von der Europäi­schen Kommission prognos­ti­ziert. Dennoch sei der aktuelle Beschluss im Vergleich zu den vorhe­rigen Vorschlägen der EU-Kommission ein „realis­ti­scherer Ansatz“. Insbe­sondere in Zeiten schwie­riger energie­po­li­ti­scher Rahmen­be­din­gungen brauche es einen „angemes­senen Euro 7“.

Neue Vorschriften beim Abrieb von E-Fahrzeugen

Während die Schad­stoff­vor­gaben für Verbrenner bei Stickoxid, Kohlen­monoxid und Methan aus der Euro-6-Norm unver­ändert gelten sollen, wurden neue Regelungen hinsichtlich des Abriebs von Bremsen und Reifen ergänzt. Diese betreffen auch E-Autos.

Reine Elektro-Pkw werden in Zukunft einen Abrieb in Höhe von 3 Milli­gramm pro Kilometer nicht mehr übersteigen dürfen. Verbrenner dürfen künftig nicht mehr als 7 Milli­gramm Feinstaub verur­sachen, bei großen Liefer­wagen mit Verbren­nungs­motor müssen es weniger als 11 Milli­gramm sein.

Minimale Lebens­dauer für E-Auto-Batterien

Zu den Neuerungen bei der Euro-7-Norm zählen auch Vorgaben für die Lebens­dauer von E-Auto-Batterien. Diese sollen nach fünf Jahren oder 100.000 gefah­renen Kilometern noch mindestens drei Viertel ihrer Leistung bringen. Nach acht Jahren und 160.000 Kilometern sollen es noch mindestens 67 Prozent sein.

Bei Inkraft­treten der neuen Regelung soll zudem jedes Fahrzeug einen Umweltpass bekommen, in der relevante Infor­ma­tionen über Kraft­stoff­ver­brauch und Lebens­dauer der Batterie hinterlegt werden.

Euro 7: „Sieg der Vernunft“

Für den Brüsseler Wirtschafts­kor­re­spon­denten der FAZ, Hendrick Kafsack, ist die neue Abgasnorm in ihrer entschärften Fassung ein „Sieg der Vernunft“. Angesichts der großen Heraus­for­de­rungen der Automo­bil­in­dustrie sei es angemessen, dass die Grenz­werte für Autos nicht verschärft werden, sondern auf dem Stand von Euro 6 bleiben.

So könne sich die Industrie auf das Jahr des Endes für Verbren­ner­mo­toren 2035 konzen­trieren. Die Autoin­dustrie solle überdies nicht als „per se böse“ einge­stuft werden.

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Quellen: tagesspiegel.de, faz.net, eurotransport.de, acea.auto