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Autonomes Fahren: Stufe 4

Deutschland möchte eine Führungs­rolle beim autonomen Fahren einnehmen. Forschung und Entwicklung soll daher voran­ge­bracht werden. Das Bundes­mi­nis­terium für Verkehr und digitale Infra­struktur arbeitet daran, die Rahmen­be­din­gungen dafür zu verbessern. Nach dem ersten Gesetz zum automa­ti­sierten Fahren 2017 trat nun ein weiteres Gesetz zum autonomen Fahren am 28. Juli 2021 in Kraft.

bild neues gesetz zum autonomen fahren 1

Der sprin­gende Punkt bei dem Gesetz von 2017 waren die verän­derten Rechte und Pflichten der Fahrenden während des automa­ti­sierten Fahrens. Automa­ti­sierte Systeme (Stufe 3) dürfen seitdem unter bestimmten Voraus­set­zungen selbständig fahren. Es muss aber weiterhin eine fahrende Person geben, die sich aller­dings vom Verkehrs­ge­schehen und der Steuerung des Fahrzeuges abwenden darf.

Autonomes Fahren in Deutschland
Anhand von Autono­mie­stufen lässt sich festlegen, inwieweit ein Fahrzeug automa­ti­siert ist. Die folgende Auflistung erläutert die Stufen der Autonomie:
Autono­mie­stufe 0: Der Fahrer fährt selbst (kontrol­liert alles).
Autono­mie­stufe 1: Assis­tenz­systeme helfen bei der Bedienung des Fahrzeugs (Abstands­re­gel­tem­pomat, Geschwindigkeitsregelanlage).
Autono­mie­stufe 2: Das Verkehrs­mittel ist teilau­to­ma­ti­siert (automa­ti­sches Einparken, Halten der Spur).
Autono­mie­stufe 3: Bedin­gungs­au­to­ma­ti­sierung, der Fahrer muss das Fahrzeug nicht dauerhaft überwachen. Das Fahrzeug fordert den Fahrer auf die Kontrolle zu übernehmen. Es führt selbst­ständig Funktionen aus (Blinker setzen, Spuren­wechsel und Spurhalten).
Autono­mie­stufe 4: Das Fahrzeug ist hochau­to­ma­ti­siert und wird vom System geführt. Kann die Aufgabe nicht mehr bewältigt werden, wird der Fahrer aufge­fordert zu übernehmen.
Autono­mie­stufe 5: Bei der Vollau­to­ma­ti­sierung ist kein Fahrer erfor­derlich. Mensch­liches Eingreifen ist nicht erfor­derlich. Nur das Ziel muss festgelegt und das Fahrzeug gestartet werden. Ein solches Fahrzeug kommt ohne Lenkrad und Pedale aus.

Das neue Gesetz schafft nun den Rahmen für die Stufe 4: Fahrzeuge ohne Fahrer. Mit der Stufe 4 dürfen nun autonome Fahrzeuge im öffent­lichen Straßen­verkehr im Regel­be­trieb bundesweit ohne eine fahrende Person fahren. Dies gilt aller­dings nur in festge­legten Betriebsbereichen.

Eigentlich ist bei Stufe 4 laut Definition noch ein Fahrer vorge­sehen. Das Bundes­mi­nis­terium spricht aber dennoch von Stufe 4, da vermutlich die Kriterien für Stufe 5 noch nicht vollständig gegeben sind und die Routen bzw. Betriebs­be­reiche vorab festgelegt sind.

Nach Angaben des Bundes­mi­nis­te­riums für Verkehr und digitale Infra­struktur ist Deutschland damit das erste Land weltweit, in dem Fahrzeuge ohne Fahrer auf den Straßen erlaubt sind. Bis 2022 sollen autonome Fahrzeuge zudem in den Regel­be­trieb gehen.

Folgende Einsatz­mög­lich­keiten sind dabei denkbar:

  • Shuttle-Verkehr,
  • Busse auf festge­legten Routen (People-Mover),
  • Hub2Hub-Verkehr,
  • nachfra­ge­ori­en­tierte Angebote zu Randzeiten,
  • Personen oder Güter­transport auf der ersten oder letzten Meile,
  • Dual-Mode-Fahrzeuge

Diese Sachver­halte werden durch das Gesetz neu geregelt:

  • Ausrüstung, Beschaf­fenheit und technische Anfor­de­rungen an den Bau von autonomen Fahrzeugen,
  • Prüfung und Erteilung der Betriebserlaubnis,
  • Pflichten der Personen, die beim autonomen Fahren beteiligt sind,
  • Regelungen der Datenverarbeitung,
  • Nachträg­liche Aktivierung von autonomen Funktionen in Fahrzeugen,
  • Anpassung und Schaffung von einheit­lichen Vorschriften, die die Erprobung von autonomen Fahrzeugen ermöglichen.

Bundes­ver­kehrs­mi­nister Andreas Scheuer sieht Deutsch­lands Rolle wie folgt:

„Das ist ein Riesen­schritt Richtung Zukunft: Morgen tritt unser Gesetz zum autonomen Fahren in Kraft. Damit ist der Weg frei, um selbst­steu­ernde Fahrzeuge ganz regulär auf die Straße zu holen – als erstes Land weltweit. Damit setzen wir inter­na­tionale Standards.“

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Quelle: Gesetz zum autonomen Fahren