Bundesverkehrsministerium will freiwillige Ausstattung mit Rad-Blinkleuchten erlauben
Im Vergleich zum Auto gewinnen Fahrräder in Sachen Verkehrssicherheit keinen Blumentopf: Mit bescheidener Beleuchtung und wenig Knautschzone müssen sie auf der Straße erkennbar sein, während ihnen beim Abbiegen oder Spurwechsel nur ein zweckentfremdeter Arm als Fahrtrichtungsanzeiger zur Verfügung steht. Auch für Autofahrer stellen einhändig fahrende und schlecht erkennbare Radfahrer ein Risiko dar. Aus diesem Grund und weil sich die Unfälle mit E-Bikes häufen, will das Bundesverkehrsministerium künftig eine freiwillige Nutzung von Fahrrad-Blinkern erlauben.
Unberechenbare Radfahrer sind auch für Autofahrer ein Risiko
Ein Radfahrer, der nur eine Hand am Lenkrad hat, um die Änderung seiner Fahrrichtung anzuzeigen, ist auch aus Sicht der Autofahrer ein Verkehrsrisiko. Der ausgestreckte Arm als Ersatz für den Blinker hat einige offensichtliche Nachteile: Er wird im Dunkeln nicht gesehen, zwingt den Radfahrer zum einhändigen Fahren und wird oft wegen der Umständlichkeit unten gelassen. Eine bessere Sichtbarkeit und Kommunikation von Drahteseln und E-Bikes sollte sich daher auf alle Verkehrsteilnehmer positiv auswirken.
Bisher durften nur große Bikes blinken
Elektrische Fahrtrichtungsanzeiger waren laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bisher lediglich für Rikschas oder Lastenfahrräder, das heißt für mehrspurige Räder erlaubt. Sie legt fest, welche Scheinwerfer, Rücklichter, Helme oder Reflektoren am Fahrrad benutzt werden dürfen. Blinker wurden bisher nur bei größeren Drahteseln erlaubt, da man hier davon ausgeht, dass die Bauart das Verwenden der Hand zum Anzeigen der Fahrtrichtung verhindert.
Verkehrsministerium über Unfallzahlen bei E-Bikes „besorgt“
Indem man nun auch allen Rädern die Nutzung von Blinkern erlaubt, soll die Sicherheit aller Zweiradfahrer verbessert werden. Das Bundesverkehrsministerium ist laut einer Sprecherin über die steigenden Unfallzahlen bei E-Bikes besorgt und spricht sich daher für eine Erweiterung der freiwilligen Blinkleuchten-Zulassung aus. Auch Pedelecs zählen zu den nicht mehrspurigen Rädern, an denen bisher keine Blinker montiert werden durften. Um Unfällen vorzubeugen, sollen Rad- und E-Bike-Fahrer nach Änderung der Zulassungsregeln zum Blinken nicht mehr den Arm vom Lenker nehmen müssen.
Hersteller von Akku-Blinkern stehen in den Startlöchern
Passende Akku-Blinker sind rbb24.de zufolge bereits auf dem Markt erhältlich. Die Firma Velorian GmbH aus Berlin etwa bietet selbst entwickelte Leuchten an, die am Heck sowie am Lenker des Fahrrads montiert werden. Die Modelle sollen mit so gut wie allen Pedelecs kompatibel sein und zwischen 200 und 300 Euro kosten. Auch für Drahtesel mit konventionellem Dynamo entwickle die Velorian GmbH ein passendes Blinkleuchten-Set mit Akku, das noch in diesem Jahr ausgerollt werden soll.
E-Bikes boomen in der älteren Zielgruppe
Auch im vergangenen Jahr blieb der E-Bike-Boom in Deutschland ungebrochen. Der Marktanteil der Pedelecs betrug laut sueddeutsche.de 2023 unter allen Fahrrädern rund 48 Prozent. Treiber der Nachfrage sollen sowohl die Corona-Pandemie als auch die hohen Spritpreise gewesen sein. Besonders bei älteren Menschen ist das E-Bike beliebt. Haushalte mit Hauptverdienern über 55 Jahren nutzen laut Statistischem Bundesamt unter allen Alterszielgruppen am häufigsten Elektro-Fahrräder.
Falsche Straßenbenutzung häufigster Grund für Pedelec-Unfälle
Laut zeit.de sind die Zahlen der Unfälle mit Pedelecs seit 2014 deutlich angestiegen. Das bestätigt auch das Statistische Bundesamt, demzufolge sich der Anteil der Pedelec-Unfälle mit Personenschaden im Vergleichszeitraum 2014 bis 2021 in Deutschland versiebenfacht haben soll. Zu den häufigsten Unfallursachen zählt das Bundesamt die falsche Benutzung von Straßen, das heißt das Fahren auf dem Gehweg oder in einer Einbahnstraße.
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