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Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium will freiwillige Ausstattung mit Rad-Blinkleuchten erlauben

Im Vergleich zum Auto gewinnen Fahrräder in Sachen Verkehrs­si­cherheit keinen Blumentopf: Mit beschei­dener Beleuchtung und wenig Knautschzone müssen sie auf der Straße erkennbar sein, während ihnen beim Abbiegen oder Spurwechsel nur ein zweck­ent­frem­deter Arm als Fahrt­rich­tungs­an­zeiger zur Verfügung steht. Auch für Autofahrer stellen einhändig fahrende und schlecht erkennbare Radfahrer ein Risiko dar. Aus diesem Grund und weil sich die Unfälle mit E-Bikes häufen, will das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium künftig eine freiwillige Nutzung von Fahrrad-Blinkern erlauben.

Nie wieder Handzeichen: Blinker-Zulassung für Fahrräder geplant
Andrey_Popov / shutterstock.com

Unbere­chenbare Radfahrer sind auch für Autofahrer ein Risiko

Ein Radfahrer, der nur eine Hand am Lenkrad hat, um die Änderung seiner Fahrrichtung anzuzeigen, ist auch aus Sicht der Autofahrer ein Verkehrs­risiko. Der ausge­streckte Arm als Ersatz für den Blinker hat einige offen­sicht­liche Nachteile: Er wird im Dunkeln nicht gesehen, zwingt den Radfahrer zum einhän­digen Fahren und wird oft wegen der Umständ­lichkeit unten gelassen. Eine bessere Sicht­barkeit und Kommu­ni­kation von Draht­eseln und E-Bikes sollte sich daher auf alle Verkehrs­teil­nehmer positiv auswirken.

Bisher durften nur große Bikes blinken

Elektrische Fahrt­rich­tungs­an­zeiger waren laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bisher lediglich für Rikschas oder Lasten­fahr­räder, das heißt für mehrspurige Räder erlaubt. Sie legt fest, welche Schein­werfer, Rücklichter, Helme oder Reflek­toren am Fahrrad benutzt werden dürfen. Blinker wurden bisher nur bei größeren Draht­eseln erlaubt, da man hier davon ausgeht, dass die Bauart das Verwenden der Hand zum Anzeigen der Fahrt­richtung verhindert.

Verkehrs­mi­nis­terium über Unfall­zahlen bei E-Bikes „besorgt“

Indem man nun auch allen Rädern die Nutzung von Blinkern erlaubt, soll die Sicherheit aller Zweirad­fahrer verbessert werden. Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium ist laut einer Sprecherin über die steigenden Unfall­zahlen bei E-Bikes besorgt und spricht sich daher für eine Erwei­terung der freiwil­ligen Blinkleuchten-Zulassung aus. Auch Pedelecs zählen zu den nicht mehrspu­rigen Rädern, an denen bisher keine Blinker montiert werden durften. Um Unfällen vorzu­beugen, sollen Rad- und E-Bike-Fahrer nach Änderung der Zulas­sungs­regeln zum Blinken nicht mehr den Arm vom Lenker nehmen müssen.

Hersteller von Akku-Blinkern stehen in den Startlöchern

Passende Akku-Blinker sind rbb24.de zufolge bereits auf dem Markt erhältlich. Die Firma Velorian GmbH aus Berlin etwa bietet selbst entwi­ckelte Leuchten an, die am Heck sowie am Lenker des Fahrrads montiert werden. Die Modelle sollen mit so gut wie allen Pedelecs kompa­tibel sein und zwischen 200 und 300 Euro kosten. Auch für Drahtesel mit konven­tio­nellem Dynamo entwickle die Velorian GmbH ein passendes Blinkleuchten-Set mit Akku, das noch in diesem Jahr ausge­rollt werden soll.

E-Bikes boomen in der älteren Zielgruppe

Auch im vergan­genen Jahr blieb der E-Bike-Boom in Deutschland ungebrochen. Der Markt­anteil der Pedelecs betrug laut sueddeutsche.de 2023 unter allen Fahrrädern rund 48 Prozent. Treiber der Nachfrage sollen sowohl die Corona-Pandemie als auch die hohen Sprit­preise gewesen sein. Besonders bei älteren Menschen ist das E-Bike beliebt. Haushalte mit Haupt­ver­dienern über 55 Jahren nutzen laut Statis­ti­schem Bundesamt unter allen Alters­ziel­gruppen am häufigsten Elektro-Fahrräder.

Falsche Straßen­be­nutzung häufigster Grund für Pedelec-Unfälle

Laut zeit.de sind die Zahlen der Unfälle mit Pedelecs seit 2014 deutlich angestiegen. Das bestätigt auch das Statis­tische Bundesamt, demzu­folge sich der Anteil der Pedelec-Unfälle mit Perso­nen­schaden im Vergleichs­zeitraum 2014 bis 2021 in Deutschland versie­ben­facht haben soll. Zu den häufigsten Unfall­ur­sachen zählt das Bundesamt die falsche Benutzung von Straßen, das heißt das Fahren auf dem Gehweg oder in einer Einbahnstraße.

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Quellen: rbb24.de, stern.de, zeit.de