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Der Konflikt um ein vorzei­tiges Verbrenner-Aus

Im Streit vor dem Oberlan­des­ge­richt München (OLG) bekommt der Automo­bil­konzern BMW recht. Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) klagt und verlangt von dem Unter­nehmen, dass die Herstellung und der Vertrieb von Verbren­nungs­mo­toren möglichst schnell einzu­stellen seien. Warum mit dem Urteil der Rechts­streit längst nicht beendet ist, erfahren Sie hier.

2:0 für BMW: OLG München urteilt für Automobilhersteller und gegen Klimaschutz
Artem Kiyko / shutterstock.com

Erneute Niederlage am OLG

Die Umwelt­ak­ti­visten aus den Reihen der DUH gehen gegen BMW vor Gericht. Mit einer Klage will der Verein verbieten, dass das Unter­nehmen den Verkauf von Benzin- und Diesel­mo­toren ab 2030 weiter­be­treiben darf. Andern­falls, so ein Argument der Klima­kämpfer, wären drastische Eingriffe in die allge­meinen Persön­lich­keits­rechte notwendig, um den daraus resul­tie­renden Umwelt­schaden auszugleichen.

In der ersten Instanz, am Landge­richt München, hatten die Aktivisten bereits keinen Erfolg gehabt. Auch die Richter des OLGs entscheiden im Sinne des deutschen Automobilkonzerns.

Wieso klagt die DUH gegen BMW?

Auf der Webseite der DUH erklärt Barbara Metz, eine der Geschäfts­füh­re­rinnen des Verbandes, die Hinter­gründe des Rechts­streits: „BMW betreibt seit Jahrzehnten klima­schäd­liche Geschäfte auf Kosten unserer Zukunft.“ Weiter kriti­siert sie: „Durch seine besonders klima­schäd­liche Fahrzeug­flotte verstößt BMW gegen das Grund­recht auf Klima­schutz.“ Dabei verweist Metz auf das Pariser Klima­schutz­ab­kommen und die entspre­chenden deutschen Gesetze.

Verur­sachen BMW-Fahrzeuge mehr CO₂ als ganze Länder?

Vor allem seien die Treib­haus­gas­emis­sionen, die aus dem Pkw-Betrieb entstehen würden, proble­ma­tisch. Die DUH erläutert auf ihrer Inter­net­seite diesen Punkt: „Allein die in 2021 von BMW verkauften Verbrenn­erfahr­zeuge werden laut [unseren] Berech­nungen […] während ihrer Laufzeit mehr als 62 Millionen Tonnen CO₂ ausstoßen.“ Das sei angeblich mehr als der jährliche CO₂-Fußabdruck mancher Länder.

BMW hält sich an die Gesetze

Das Oberlan­des­ge­richt (OLG) München stellt während der Verkündung des Urteils klar, dass der BMW-Konzern seine Fahrzeuge entspre­chend der gültigen Recht­spre­chung verkauft. Zudem bringt das Gericht den Grundsatz der Gewal­ten­teilung ins Spiel: Sogar wenn die festge­legten Ziele gegen den Klima­wandel nicht genügend seien, „heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen […] [geworfen werden dürfen]“, verkündet der Vorsit­zende Richter bereits während einer Gerichts­ver­handlung im September 2023.

Was sagt der BMW-Chef zur Klimaklage?

Oliver Zippe, Chef des deutschen Automo­bil­kon­zerns, ist der grund­sätz­lichen Ansicht, dass es einen Markt für die herkömm­lichen Motoren gebe. Demzu­folge wird das Unter­nehmen diese auch verkaufen. Anfang 2022 sagt er im Gespräch mit dem Nachrich­ten­dienst „heise online“: „Das größte Markt­segment absolut ist mit großem Abstand in Deutschland, aber auch in Europa und weltweit, der Verbrenner.“

Daher sollten die Forde­rungen der Klima­ak­ti­visten wohlüberlegt sein: „Bevor man so etwas innerhalb von acht oder zehn Jahren einfach abschaltet, muss man gut wissen, was man da tut.“

Politische oder juris­tische Lösung?

Der Automo­bil­her­steller begrüßt das Urteil mit offenen Armen. Dem Unter­nehmen sei der Klima­schutz zwar wichtig, „die Ausein­an­der­setzung über den Weg zur Errei­chung der Klima­ziele muss [aller­dings] im politi­schen Prozess erfolgen, durch die demokra­tisch legiti­mierten Parla­mente, unter Berück­sich­tigung aller gesell­schaft­lichen Inter­essen“, sagt ein BMW-Sprecher.

Der Konzern wirft der DUH sogar vor, dass sie mithilfe der Klage eine Entscheidung des Gesetz­gebers umgehen wolle. Hierbei handelt es sich mutmaßlich um das von der EU festge­legte Ziel, ab 2035 keine Verbrenner für den Straßen­verkehr neu zuzulassen.

DUH kündigt Revision an

Mit der Niederlage am OLG München geben sich die Klima­ak­ti­visten nicht zufrieden. Rechts­anwalt Remo Klinger, der die Kläger vertritt, sagt dazu: „Von Anfang an sind wir davon ausge­gangen, dass erst höhere Gerichts­in­stanzen in dieser grund­sätz­lichen Frage Klarheit bringen werden.“ Daher stellt der Verein nun einen Antrag auf Revision und freut sich dementspre­chend auf „eine höchst­rich­ter­liche Klärung am Bundes­ge­richtshof in dieser für den Klima­schutz so entschei­denden Frage“, so Klinger.

Nicht nur der BMW-Konzern ist im Visier der DUH. Zusammen mit Green­peace hat der Verband in der Vergan­genheit auch unter anderem gegen Daimler, Volks­wagen und den Öl- und Erdgas­pro­du­zenten Wintershall Dea geklagt.

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Quellen: duh.de, heise.de