Der Konflikt um ein vorzeitiges Verbrenner-Aus
Im Streit vor dem Oberlandesgericht München (OLG) bekommt der Automobilkonzern BMW recht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt und verlangt von dem Unternehmen, dass die Herstellung und der Vertrieb von Verbrennungsmotoren möglichst schnell einzustellen seien. Warum mit dem Urteil der Rechtsstreit längst nicht beendet ist, erfahren Sie hier.
Erneute Niederlage am OLG
Die Umweltaktivisten aus den Reihen der DUH gehen gegen BMW vor Gericht. Mit einer Klage will der Verein verbieten, dass das Unternehmen den Verkauf von Benzin- und Dieselmotoren ab 2030 weiterbetreiben darf. Andernfalls, so ein Argument der Klimakämpfer, wären drastische Eingriffe in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte notwendig, um den daraus resultierenden Umweltschaden auszugleichen.
In der ersten Instanz, am Landgericht München, hatten die Aktivisten bereits keinen Erfolg gehabt. Auch die Richter des OLGs entscheiden im Sinne des deutschen Automobilkonzerns.
Wieso klagt die DUH gegen BMW?
Auf der Webseite der DUH erklärt Barbara Metz, eine der Geschäftsführerinnen des Verbandes, die Hintergründe des Rechtsstreits: „BMW betreibt seit Jahrzehnten klimaschädliche Geschäfte auf Kosten unserer Zukunft.“ Weiter kritisiert sie: „Durch seine besonders klimaschädliche Fahrzeugflotte verstößt BMW gegen das Grundrecht auf Klimaschutz.“ Dabei verweist Metz auf das Pariser Klimaschutzabkommen und die entsprechenden deutschen Gesetze.
Verursachen BMW-Fahrzeuge mehr CO₂ als ganze Länder?
Vor allem seien die Treibhausgasemissionen, die aus dem Pkw-Betrieb entstehen würden, problematisch. Die DUH erläutert auf ihrer Internetseite diesen Punkt: „Allein die in 2021 von BMW verkauften Verbrennerfahrzeuge werden laut [unseren] Berechnungen […] während ihrer Laufzeit mehr als 62 Millionen Tonnen CO₂ ausstoßen.“ Das sei angeblich mehr als der jährliche CO₂-Fußabdruck mancher Länder.
BMW hält sich an die Gesetze
Das Oberlandesgericht (OLG) München stellt während der Verkündung des Urteils klar, dass der BMW-Konzern seine Fahrzeuge entsprechend der gültigen Rechtsprechung verkauft. Zudem bringt das Gericht den Grundsatz der Gewaltenteilung ins Spiel: Sogar wenn die festgelegten Ziele gegen den Klimawandel nicht genügend seien, „heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen […] [geworfen werden dürfen]“, verkündet der Vorsitzende Richter bereits während einer Gerichtsverhandlung im September 2023.
Was sagt der BMW-Chef zur Klimaklage?
Oliver Zippe, Chef des deutschen Automobilkonzerns, ist der grundsätzlichen Ansicht, dass es einen Markt für die herkömmlichen Motoren gebe. Demzufolge wird das Unternehmen diese auch verkaufen. Anfang 2022 sagt er im Gespräch mit dem Nachrichtendienst „heise online“: „Das größte Marktsegment absolut ist mit großem Abstand in Deutschland, aber auch in Europa und weltweit, der Verbrenner.“
Daher sollten die Forderungen der Klimaaktivisten wohlüberlegt sein: „Bevor man so etwas innerhalb von acht oder zehn Jahren einfach abschaltet, muss man gut wissen, was man da tut.“
Politische oder juristische Lösung?
Der Automobilhersteller begrüßt das Urteil mit offenen Armen. Dem Unternehmen sei der Klimaschutz zwar wichtig, „die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss [allerdings] im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, unter Berücksichtigung aller gesellschaftlichen Interessen“, sagt ein BMW-Sprecher.
Der Konzern wirft der DUH sogar vor, dass sie mithilfe der Klage eine Entscheidung des Gesetzgebers umgehen wolle. Hierbei handelt es sich mutmaßlich um das von der EU festgelegte Ziel, ab 2035 keine Verbrenner für den Straßenverkehr neu zuzulassen.
DUH kündigt Revision an
Mit der Niederlage am OLG München geben sich die Klimaaktivisten nicht zufrieden. Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Kläger vertritt, sagt dazu: „Von Anfang an sind wir davon ausgegangen, dass erst höhere Gerichtsinstanzen in dieser grundsätzlichen Frage Klarheit bringen werden.“ Daher stellt der Verein nun einen Antrag auf Revision und freut sich dementsprechend auf „eine höchstrichterliche Klärung am Bundesgerichtshof in dieser für den Klimaschutz so entscheidenden Frage“, so Klinger.
Nicht nur der BMW-Konzern ist im Visier der DUH. Zusammen mit Greenpeace hat der Verband in der Vergangenheit auch unter anderem gegen Daimler, Volkswagen und den Öl- und Erdgasproduzenten Wintershall Dea geklagt.
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