Überwachungsfirmen verdienen trotz Kritik weiterhin an Strafzetteln
Parken ohne Parkschein - was zunächst nach einer komfortablen Verbesserung durch den digitalen Fortschritt klingt, kann für Autofahrer schnell zur Kosten- und Datenschutzfalle werden. Denn Parkraumüberwacher setzen ihre Technik nicht nur ein, um das Parken und Bezahlen zu erleichtern. Sie stehen auch in der Kritik, KI-Technologie und eine rechtliche Grauzone für ihr Geschäftsmodell zu nutzen, um massenhaft teure Strafzettel zu verteilen.
Kritik an der KI-Überwachung ist nicht neu
Unternehmen wie Parkdepot oder Parkvision werben damit, die Steuerung und Verwaltung von Parkplätzen mittels digitaler KI-Überwachung zu vereinfachen. Supermarktkunden sollen beispielsweise von der Möglichkeit profitieren, ihr Fahrzeug ticketlos abstellen zu können.
Doch bereits im März 2023 häuften sich laut dem IT-Nachrichtenportal golem.de die Beschwerden von Kunden eines Gelsenkirchener Supermarkts, die Parkraumüberwacher würden massenhaft Knöllchen für Fremdeinkäufer ausstellen. Anscheinend zeichneten die Kameras von Parkvision auch die Laufwege der Kunden und deren Gesichter auf. Teilweise sollen Personen mit Vorwürfen des Parkverstoßes konfrontiert worden sein, die ihr Fahrzeug nur zum Lesen der Parkbedingungen verließen.
Schon damals wiesen Experten darauf hin, dass diese Art der Parkraumüberwachung eine rechtliche Grauzone darstellt. Die Dekra hatte eine Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes angekündigt. Auch der Hessische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wollte die Überwachungspraxis der in Hessen ansässigen Parkvision GmbH prüfen.
1,5 Millionen Halterabfragen in einem Jahr
Seitdem scheint nicht allzu viel passiert zu sein. Das zeigt auch ein neuer Beitrag des WDR in dem Format Servicezeit. Noch immer scheinen die Überwachungsunternehmen ihre KI-Technologie Betreibern von Parkplätzen quasi kostenfrei anzubieten, um die Wege von Kunden und die Nummernschilder kontrollieren zu können und massenhaft Strafzettel zu verteilen.
Wird bei einer solchen Kontrolle ein Parkverstoß festgestellt, fragen die Überwachungsfirmen zwecks Zustellung des Knöllchens auch heute noch beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA) die Halterdaten ab. Im Jahr 2010 wurden 53.000 solcher Anfragen gestellt. Im vergangenen Jahr waren es rund 1,5 Millionen.
Keine Einzelfälle
Die in dem WDR-Beitrag befragten Kunden sind von diesem Vorgehen wenig begeistert. Viele von ihnen äußern sich kritisch und bemängeln die Datenschutzverstöße und das Vorgehen der Parkraumüberwacher. Es ist die Rede von falschen Schuldzuweisungen, unzulässigen Geldforderungen im Stile von Inkasso-Firmen und einer fehleranfälligen KI-Technologie.
So soll ein Autofahrer aus Halle von einer Parkraumüberwachungsgesellschaft mit dem Vorwurf des Dauerparkens konfrontiert und zum Zahlen einer 40-Euro-Strafe binnen einer Woche aufgefordert worden sein, obwohl er sein Auto dort nur eine halbe Stunde abgestellt hatte. Den Brief von der Überwachungsfirma empfand er als Drohschreiben. Sämtliche Versuche, zur Schlichtung mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, schlugen fehl. Erst nachdem der Mann mit dem Leiter des Supermarktes gesprochen hatte, konnte eine Lösung gefunden werden.
Das betreffende Unternehmen Parkdepot räumte dem WDR zufolge einen Fehler ein. Schaut man sich jedoch die Einträge über diese Firma oder über Parkvision auf einschlägigen Bewertungsplattformen an, wird schnell klar: Es handelt sich nicht um Einzelfälle. Eine große Anzahl von Kunden scheint betroffen zu sein und bezweifelt die Seriosität und das Vorgehen der „Start-ups“.
Staat findet keine Handhabe
Dabei stellt sich die Frage, warum die Firmen ihre Geschäftspraktiken bis heute fortführen dürfen. Eine erste Antwort könnte ein Bericht im Lokalteil des Newsportals come-on.de über Lüdenscheid geben. Dort wurden zahlreiche Autofahrer mit Zahlungsaufforderungen von Parkvision wegen angeblichen Fremdparkens auf einem Supermarktparkplatz konfrontiert.
Die Stadt in Nordrhein-Westfalen hatte angekündigt, Handlungsoptionen gegen die KI-Kameraüberwachung vor Ort zu prüfen. Man sei aber laut Stadtsprecher Sven Prillwitz zu keinen weiteren Erkenntnissen gelangt. Der Landesdatenschutzbeauftragte aus NRW verweist an seinen Kollegen aus Hessen. Die NRW-Landesregierung hingegen sieht keinen Anlass zur datenschutzrechtlichen Prüfung von Parkvision. Offenbar fehlt es dem Staat an einer Handhabe gegen die Überwachungs-Anbieter.
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Quellen: merkur.de, ardmediathek.de, golem.de, come-on.de