• Lesedauer:4 min Lesezeit

Überwa­chungs­firmen verdienen trotz Kritik weiterhin an Strafzetteln

Parken ohne Parkschein - was zunächst nach einer komfor­tablen Verbes­serung durch den digitalen Fortschritt klingt, kann für Autofahrer schnell zur Kosten- und Daten­schutz­falle werden. Denn Parkraum­über­wacher setzen ihre Technik nicht nur ein, um das Parken und Bezahlen zu erleichtern. Sie stehen auch in der Kritik, KI-Technologie und eine recht­liche Grauzone für ihr Geschäfts­modell zu nutzen, um massenhaft teure Straf­zettel zu verteilen.

Parkplätze mit KI-Erkennung: ticketloses Parken oder Abzocke?
art around me / shutterstock.com

Kritik an der KI-Überwachung ist nicht neu

Unter­nehmen wie Parkdepot oder Parkvision werben damit, die Steuerung und Verwaltung von Parkplätzen mittels digitaler KI-Überwachung zu verein­fachen. Super­markt­kunden sollen beispiels­weise von der Möglichkeit profi­tieren, ihr Fahrzeug ticketlos abstellen zu können.

Doch bereits im März 2023 häuften sich laut dem IT-Nachrichtenportal golem.de die Beschwerden von Kunden eines Gelsen­kir­chener Super­markts, die Parkraum­über­wacher würden massenhaft Knöllchen für Fremd­ein­käufer ausstellen. Anscheinend zeich­neten die Kameras von Parkvision auch die Laufwege der Kunden und deren Gesichter auf. Teilweise sollen Personen mit Vorwürfen des Parkver­stoßes konfron­tiert worden sein, die ihr Fahrzeug nur zum Lesen der Parkbe­din­gungen verließen.

Schon damals wiesen Experten darauf hin, dass diese Art der Parkraum­über­wa­chung eine recht­liche Grauzone darstellt. Die Dekra hatte eine Prüfung der Einhaltung des Daten­schutzes angekündigt. Auch der Hessische Landes­be­auf­tragte für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­freiheit wollte die Überwa­chungs­praxis der in Hessen ansäs­sigen Parkvision GmbH prüfen.

1,5 Millionen Halter­ab­fragen in einem Jahr

Seitdem scheint nicht allzu viel passiert zu sein. Das zeigt auch ein neuer Beitrag des WDR in dem Format Servicezeit. Noch immer scheinen die Überwa­chungs­un­ter­nehmen ihre KI-Technologie Betreibern von Parkplätzen quasi kostenfrei anzubieten, um die Wege von Kunden und die Nummern­schilder kontrol­lieren zu können und massenhaft Straf­zettel zu verteilen.

Wird bei einer solchen Kontrolle ein Parkverstoß festge­stellt, fragen die Überwa­chungs­firmen zwecks Zustellung des Knöll­chens auch heute noch beim Kraft­fahrt Bundesamt (KBA) die Halter­daten ab. Im Jahr 2010 wurden 53.000 solcher Anfragen gestellt. Im vergan­genen Jahr waren es rund 1,5 Millionen.

Keine Einzel­fälle

Die in dem WDR-Beitrag befragten Kunden sind von diesem Vorgehen wenig begeistert. Viele von ihnen äußern sich kritisch und bemängeln die Daten­schutz­ver­stöße und das Vorgehen der Parkraum­über­wacher. Es ist die Rede von falschen Schuld­zu­wei­sungen, unzuläs­sigen Geldfor­de­rungen im Stile von Inkasso-Firmen und einer fehler­an­fäl­ligen KI-Technologie.

So soll ein Autofahrer aus Halle von einer Parkraum­über­wa­chungs­ge­sell­schaft mit dem Vorwurf des Dauer­parkens konfron­tiert und zum Zahlen einer 40-Euro-Strafe binnen einer Woche aufge­fordert worden sein, obwohl er sein Auto dort nur eine halbe Stunde abgestellt hatte. Den Brief von der Überwa­chungs­firma empfand er als Drohschreiben. Sämtliche Versuche, zur Schlichtung mit dem Unter­nehmen Kontakt aufzu­nehmen, schlugen fehl. Erst nachdem der Mann mit dem Leiter des Super­marktes gesprochen hatte, konnte eine Lösung gefunden werden.

Das betref­fende Unter­nehmen Parkdepot räumte dem WDR zufolge einen Fehler ein. Schaut man sich jedoch die Einträge über diese Firma oder über Parkvision auf einschlä­gigen Bewer­tungs­platt­formen an, wird schnell klar: Es handelt sich nicht um Einzel­fälle. Eine große Anzahl von Kunden scheint betroffen zu sein und bezweifelt die Serio­sität und das Vorgehen der „Start-ups“.

Staat findet keine Handhabe

Dabei stellt sich die Frage, warum die Firmen ihre Geschäfts­prak­tiken bis heute fortführen dürfen. Eine erste Antwort könnte ein Bericht im Lokalteil des Newsportals come-on.de über Lüden­scheid geben. Dort wurden zahlreiche Autofahrer mit Zahlungs­auf­for­de­rungen von Parkvision wegen angeb­lichen Fremd­parkens auf einem Super­markt­park­platz konfrontiert.

Die Stadt in Nordrhein-Westfalen hatte angekündigt, Handlungs­op­tionen gegen die KI-Kameraüberwachung vor Ort zu prüfen. Man sei aber laut Stadt­sprecher Sven Prillwitz zu keinen weiteren Erkennt­nissen gelangt. Der Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragte aus NRW verweist an seinen Kollegen aus Hessen. Die NRW-Landesregierung hingegen sieht keinen Anlass zur daten­schutz­recht­lichen Prüfung von Parkvision. Offenbar fehlt es dem Staat an einer Handhabe gegen die Überwachungs-Anbieter.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: merkur.de, ardmediathek.de, golem.de, come-on.de