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Bundes­re­gierung plant, die Verkehrs­po­litik vom Kopf auf den Fuß zu stellen

„Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen“, soll Goethe einmal gesagt haben – zu einer Zeit, in der es noch kein Auto gab. Die „nationale Fußver­kehrs­stra­tegie“ der Ampel will den Fußgänger auch heute wieder so groß machen wie früher. Wie das gehen soll, ohne Autofahrer und Haushalt zu belasten, bleibt aber im Dunkeln.

Ampel will Fußvolk mit Autofahrern gleichsetzen.
Tupungato / shutterstock.com

Ampel entwirft „Nationale Fußverkehrsstrategie“

Es ist wieder mal Zeit für einen „Paradig­men­wechsel in der deutschen Verkehrs­po­litik.“ Die Bundes­re­gierung will Fußgänger in Deutschland stärker fördern und mehr Anreize fürs Zufuß­gehen schaffen. Das geht laut zeit.de aus einem Entwurf des Bundes­mi­nis­te­riums für Digitales und Verkehr (BMDV) für eine "nationale Fußver­kehrs­stra­tegie" hervor, der sich zurzeit in der Ressort­ab­stimmung befindet.

Die Öffent­lichkeit habe der grund­le­gendsten aller Fortbe­we­gungs­arten zu lange zu wenig Beachtung geschenkt. Dabei liegen die Vorteile laut Ampel­re­gierung auf der Hand: mehr Gesundheit und Lebens­qua­lität sowie weniger Schad­stoff­ausstoß. Das Fortbe­wegen mit den eigenen Beinen soll zu einem „gleich­be­rech­tigten Verkehrs­modus“ werden.

Mehr Fußverkehr zum Schutze aller

In Deutschland werden derzeit 22 Prozent aller Wege zu Fuß zurück­gelegt. Nach dem Willen von Bundes­ver­kehrs­mi­nister Volker Wissing (FDP) soll dieser Anteil bis 2030 deutlich steigen.

Um dieses Ziel zu erreichen, will die Bundes­re­gierung daher mehr in Kommu­ni­kation, Bildung und schließlich auch in die PR für den Fußverkehr inves­tieren. Oder inves­tieren lassen. Dabei wird auch an dieser Stelle von „Klima­freund­lichkeit“ und den „Klima­schutz­zielen“ oder dem „Schutz vulnerabler Gruppen“ gesprochen.

Die Argumente für das Zufuß­gehen klingen vertraut und könnten auch als Plädoyer für das Stehen­lassen des Autos verstanden werden. Gesundheits-, Klima- und Kinder­schutz werden auch regel­mäßig angeführt, wenn es darum geht, den Verkehr für Autofahrer einzuschränken.

Nicht nur Fußgänger sind „vulnerabel“

Die gesund­heit­lichen Vorteile der manuellen Fortbe­wegung liegen zwar auf der Hand bezie­hungs­weise auf dem Fuß, dennoch ist eine gewisse Skepsis gegenüber den „Paradig­men­wechseln“ der Ampel für viele schon zur Gewohnheit geworden.

Denn wer täglich unter realen Bedin­gungen am Straßen­verkehr teilnimmt, weiß, dass man diesen nicht einfach nach Gutdünken verändern kann. Das sieht man auch bei den „vulner­ablen Gruppen.“ In Deutschland gibt es 7,8 Millionen Menschen mit chroni­scher Erkrankung oder Behin­derung. Nicht wenige werden auf das Automobil, seine Förderung und spezielle Umbauten angewiesen sein.

Viele Senioren oder Menschen mit Pflege­be­dürf­tigkeit in Deutschland werden privat in der Familie gepflegt und zählen ebenfalls darauf, dass das Auto für die sich kümmernden Verwandten bezahlbar und prakti­kabel bleibt.

Anreize für die Privat­wirt­schaft, Bund versus Länder

Vage bleibt auch, wie das neue Verkehrs­projekt finan­ziert werden soll. Die Bundes­re­gierung will gemeinsam mit der Privat­wirt­schaft den „Stand­ort­faktor“ Fußverkehr fördern und ruft die Unter­nehmen in Deutschland zu einem „Bündnis“ auf. Das ist aber auch kein Wunder: Die Ampel hat nach wie vor mit einem nicht gestopften Milli­ar­denloch im Haushalt zu kämpfen.

Da überrascht es nicht, dass der Entwurf den Ländern die größere finan­zielle Verant­wortung für das Fußgänger-Projekt aufdrücken will. Nur in Einzel­fällen käme „eine Finan­zierung durch den Bund auf der Grundlage ungeschrie­bener Finan­zie­rungs­kom­pe­tenzen in Betracht.“ Im Entwurf sind damit auch künftige Konflikte zwischen Bund und Ländern angelegt.

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Quelle: zeit.de