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Frakti­onsvize Bilger (CDU) wirft Grünen „autof­eind­liche Grund­haltung“ vor

Anstiftung zum Anschwärzen? Die Deutsche Umwelt­hilfe (DUH) bietet auf ihrer Homepage Unter­stützung beim Verpetzen lärmiger Kraft­fahr­zeuge an – und erhält dafür Unter­stützung vom grünen Bundes­um­welt­mi­nis­terium. Dem will Frakti­onsvize Steffen Bilger von der CDU einen Riegel vorschieben und fordert, der Lobby­or­ga­ni­sation die Förderung zu streichen.

Petz-Aktion der DUH
Canetti / shutterstock.com

Mitbürger melden gegen den Lärm?

Für Jürgen Resch, Geschäfts­führer der DUH, ist das Anschwärzen von Autofahrern bei den Behörden kein Verpetzen: „Das ist einfach Notwehr“, so der Umwelt-Lobbyist. Gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) bietet Reschs Verein Tools und Infor­ma­tionen zum Melden lärmender Autos bei den Behörden an.

Im Rahmen einer sogenannten „Mitmach­aktion gegen Lärmspitzen“ rät die DUH Betrof­fenen, diverse Eckdaten von Fahrzeug und Halter zu notieren und an das Ordnungsamt oder die Online-Dienststellen der Polizei weiterzugeben.

Grünes Bundes­um­welt­mi­nis­terium ist mit an Bord

Dass diese Kampagne auch noch von der Ampel­re­gierung finan­zielle Unter­stützung erhält, versetzt konser­vative Politiker in Erregung. Sie fordern, den Klima­schützern die Gelder zu streichen.

Für den stell­ver­tre­tenden Frakti­onschef der CDU im Deutschen Bundestag, Steffen Bilger, ist der Schul­ter­schluss zwischen Minis­terium und Umwelt­lobby ein Skandal: „Ich halte es für inakzep­tabel, dass der Bund die Petz-Kampagne der Deutschen Umwelt­hilfe finanziert.“

Aus einer Antwort der Bundes­re­gierung auf eine Anfrage des Christ­de­mo­kraten geht hervor, dass das Umwelt­mi­nis­terium bis 2026 rund 84.000 Euro für die Kampagne „Ruhe, bitte“ bereit­stellen will. Insgesamt soll die Umwelt­hilfe in diesem Zeitraum rund 1,5 Millionen Euro für neun Projekte erhalten.

Während die Mittel aus dem Bundes­haushalt immer knapper werden, bezie­hungs­weise „in Zeiten, in denen die öffent­liche Hand jeden Euro zweimal umdrehen sollte, müsste so etwas eigentlich sofort gestoppt werden“, fordert Bilger und wirft dem Minis­terium unter Führung von Steffi Lemke eine „autof­eind­liche Grund­haltung“ vor.

Recht­fertigt Straßenlärm das Anschwärzen von Mitbürgern?

Die Deutsche Umwelt­hilfe fordert schon seit langem eine „Regel­ge­schwin­digkeit“ von 30 km/h innerhalb geschlos­sener Ortschaften. Mit der im letzten Monat durch den Vermitt­lungs­aus­schuss gehievten Reform des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes wurden die Hürden für die Einrichtung von Tempo-30-Strecken tatsächlich gesenkt.

Aus Sicht der Lobby­or­ga­ni­sation ist aber auch Straßenlärm ein gravie­rendes Problem für die Gesundheit der betrof­fenen Bürger. Laut Vereinschef Resch verharren die Behörden in Passi­vität, wenn Kraft­fahr­zeuge die Grenz­werte für Lärm überschreiten.

Aber recht­fertigt das, eben jene Mitbürger mit Namen und am besten noch inklusive Halter­an­schrift bei den Behörden zu „verpfeifen“? Vieles erinnert hier an den neuro­ti­schen Charakter eines Kontrol­letis, der im signal­far­benen Neondress durch deutsche Großstädte tingelt, um jeden noch so kleinen Halte- oder Parkverstoß zur Anzeige zu bringen. Nur dass der tatsächlich zugibt, dass es sich um eine Denun­ziation oder klassi­sches Verpetzen handelt und nicht um „Notwehr“.

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Quelle: rp-online.de