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Beamter der Stadt Kassel machte sich strafbar

private blitzer dienstleister beamter strafrechtlich vom olg frankfurt verurteilt 01

Städte und Kommunen dürfen in Hessen keine privaten Dienst­leister zur Verkehrs­über­wa­chung einsetzen. Das ist seit dem 6. November 2019 klar (Akten­zeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019). Doch jetzt geht das OLG Frankfurt einen Schritt weiter und verur­teilt einen Beamten der Stadt Kassel, der das lukrative Geschäft weiter fortführte. Damit zeigen die Frank­furter Oberlan­des­richter auf, dass bei Zuwider­handlung gegen gericht­liche Urteile straf­recht­liche Konse­quenzen für die verant­wort­lichen Personen in Hessen drohen.

Nach dem Urteil hätte die Zusam­men­arbeit mit den privaten Dienst­leistern einge­stellt werden müssen. In Kassel jedoch arbeitete der zuständige Leiter des Ordnungs­amtes weiter mit den privaten Firmen. Ein höheres Gehalt war das Ziel und dieses galt es mit den hohen Zahlen von Bußgeld­ver­fahren zu erreichen. Auch der Inhaber der Dienst­leis­tungs­firma sah keinen Grund das Geschäft einzu­stellen. Der Ordnungs­amts­leiter unter­zeichnete ein blanko Messpro­tokoll und gab es dem Unter­nehmen. Dieses konnte das Dokument anschließend beliebig kopieren und für die Messstellen ausfüllen. Damit sah das Protokoll so aus, als habe die Polizei die Messung durch­ge­führt. Eine Vielzahl von Bußgeldern war die Folge.

Blanko-Protokolle als Urkunde

Die Firma und der Leiter des Ordnungs­amtes wurden wegen Falsch­be­ur­kundung im Amt sowie Beihilfe dazu straf­rechtlich vom Amtsge­richt Kassel verur­teilt. Die Berufung vor dem Landge­richt Kassel hatte keinen Erfolg. Vielmehr wurde dort das Strafmaß noch erhöht und der Fall ging zum Oberlan­des­ge­richt Frankfurt. Dieses bestä­tigte nun, dass die Angeklagten versucht hätten geset­zes­wid­rigen Verkehrs­mes­sungen durch eine schrift­liche Lüge sowie eine Falsch­be­ur­kundung zu verschleiern (Beschl. v. 2.1.2020, Az.: 2 Ss 40/19). Das Gericht setzte sich mit der Frage ausein­ander, ob es sich bei den Messpro­to­kollen um eine öffent­liche Urkunde handele. Die Antwort der Frank­furter Richter ist Ja. Denn das Protokoll diene dazu, Beweis­kraft zu erbringen. Darüber hinaus sei die Verkehrs­über­wa­chung sowie Sanktio­nierung bei Verstößen hoheit­liche Kernaufgabe des Staates.

Auch wenn der direkte Geltungs­be­reich dieses Urteils auf Hessen begrenzt ist, wirft es dennoch die Frage auf, wie sich das Urteil auf andere Bundes­länder auswirkt. Denn die Koope­ration mit privaten Dienst­leistern ist in vielen Bundes­ländern noch gängige Praxis. „Dass auch Mitar­beiter von Behörden bei Zuwider­handlung gegen richter­liche Urteile nicht straffrei ausgehen, hat deutlichen Signal­cha­rakter.“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA GmbH. „unzählige Kommentare bei Facebook zeigen, dass eine Vielzahl von Nutzern den Eindruck hat, Gesetze würden nur noch in eine Richtung gelten. Auch macht es für sie den Anschein, als würden sich die Kommunen zur Steigerung ihrer Einnahmen auch am Rande der Legalität bewegen können, bis ein Gericht sie explizit stoppt. Bisher waren wenige bezie­hungs­weise keine Urteile bekannt, die persön­liche Folgen für Behör­den­mit­ar­beiter mit sich zogen. Es besteht die Hoffnung, dass dieses Urteil eine abschre­ckende Wirkung für kreative Mitar­beiter der Behörden entfaltet."

Prüfung der Verfahren über Geblitzt.de möglich

Der Online-Service der Coduka GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.