Darf ich in Wohnwagen und Campinganhänger übernachten? Wie schwer dürfen Fahrzeuge und Anhänger eigentlich sein?
„Zuhause ist da, wo wir parken.“ So simpel klingt das Freiheitsgefühl, das Reisemobil- und Wohnwagenurlauber so schätzen. Auch nach dem Ende der Corona-Pandemie scheint der Camper-Hype ungebrochen. Doch: Wer mit seinem Wohnmobil oder Campinganhänger unterwegs ist, muss einige Regeln beachten. Wo und wie lange ist das Parken und Übernachten erlaubt? Und welche Vorschriften gibt es beim Gewicht? Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, klärt auf.
Wo darf man parken?
Grundsätzlich dürfen Wohnmobile und angehängte Campinganhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, sofern dies nicht durch besondere Verkehrszeichen untersagt ist.
Dies ist beispielsweise bei Parkplätzen der Fall, die nur von bestimmten Kfz benutzt werden dürfen. Sie sind in der Regel durch das Zusatzzeichen oder eine entsprechende Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet. Wer hier dennoch mit seinem Camper parkt, muss mit einem Bußgeld zwischen 10 und 30 Euro rechnen.
Wird die Gewichtsgrenze von 7,5 Tonnen aber überschritten und „wiegt das Wohnmobil beziehungsweise das Gespann aus Pkw und Anhänger mehr, ist das Parken in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr nicht gestattet. Auch an Sonn- und Feiertagen ist es laut § 12 Absatz 3a StVO für Camper über 7,5 Tonnen verboten“, so Rechtsanwalt Louven. „Für Fahrer, die ihren Campinganhänger ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abstellen, gilt laut § 12 Absatz 3b der StVO eine maximale Parkdauer von zwei Wochen auf demselben Parkplatz.“
Wer einen durch Beschilderung erlaubten Parkplatz auf dem Gehweg gefunden hat, sollte ebenfalls aufs Gewicht achten: Hier ist eine Gesamtmasse von 2,8 Tonnen erlaubt.
Wie schwer dürfen Wohnmobile und Anhänger sein?
Deshalb ist es wichtig, dass sich Reisende mit den Vorschriften über das Fahrzeuggewicht vertraut machen. Nur so ist eine sichere und gesetzeskonforme Fahrt in den Urlaub möglich.
Louven fasst die Bestimmungen wie folgt zusammen: „Das zulässige Gesamtgewicht für Wohnmobile, die mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen, beträgt 3,5 Tonnen. Um dies zu ermitteln, wird das Leergewicht des Fahrzeugs, die maximale Zuladung und das Gewicht der Insassen addiert. Autos mit Campinganhänger dürfen ebenfalls nur 3,5 Tonnen wiegen. Hierzu werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des Anhängers addiert. Bei einem höheren Gewicht benötigen Fahrer den Führerschein der Klasse BE beziehungsweise bei Wohnmobilen der Klasse C1.“
Auf Gewicht und Überladung achten
Das Gewicht spielt eine übergeordnete Rolle sowohl für das Parken als auch für die Fahrsicherheit. Überladene Fahrzeuge führen zu längeren Bremswegen - die Gefahr von Schäden am Fahrwerk und von gefährlichen Ausweichmanövern nimmt dann zu. Um sicherzugehen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, sollten die Fahrer eine Kontrolle auf Fahrzeugwaagen, etwa an Autobahnraststätten, Entsorgungsanlagen oder speziellen Wiegestationen durchführen.
Das zulässige Gesamtgewicht spielt auch eine Rolle, wenn es um die Gültigkeit von Verkehrszeichen geht. Wiegt ein Wohnmobil beispielsweise weniger als 3,5 Tonnen, darf es nicht auf einem Lkw-Parkplatz stehen. „Ein anderes Beispiel ist das Durchfahrtsverbotsschild mit einem abgebildeten Lkw in der Mitte. Dieses gilt nicht nur für Lkws, sondern auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 50 bis 100 Euro“, verrät Louven.
Auch die Geschwindigkeit kann durch das Gewicht eingeschränkt werden: „Für Camper unter 3,5 Tonnen gibt es auf der Autobahn keine generelle Begrenzung. Mit einem Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen hingegen darf maximal 100 km/h gefahren werden.“
Wo darf ich wie lange übernachten?
Besondere Regelungen gelten, wenn auf öffentlichen Straßen nicht nur geparkt, sondern auch übernachtet werden soll. In vielen Städten und Gemeinden ist dies grundsätzlich nicht erlaubt.
In Ordnung geht das Schlafen im fahrbaren Domizil laut Rechtsexperte Louven „für eine Nacht auf Autobahnrastplätzen und Parkplätzen an Bundesstraßen sowie mit Erlaubnis des Eigentümers auch für längere Zeit auf Privatgrundstücken. Alternativ bieten sich speziell ausgewiesene Stellplätze an, wo Camper kostengünstig oder teilweise sogar kostenlos mehrere Nächte verweilen dürfen.“
Es gibt jedoch eine Sonderregel: Wenn der Fahrer zu müde ist, um weiterzufahren, ist das Parken und Übernachten dort erlaubt, wo es die Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verbietet. Dies darf jedoch nur zu dem alleinigen Zweck geschehen, die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugführers wiederherzustellen.
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