• Lesedauer:3 min Lesezeit

Mobili­täts­de­zer­nentin will mit Verbot die Unfall­zahlen senken

Dass grüne Politik und Autofahrer-Interessen nicht immer Hand in Hand gehen, ist hinlänglich bekannt. Doch ein aktueller Vorstoß der Grünen-Politikern Alke Voß stößt auf besonders großen Unmut. So will die Mobili­täts­de­zer­nentin der Stadt Kiel das Rückwärts­parken verbieten, um den Straßen­verkehr sicherer zu machen. Auch wenn sie den Antrag nach massiver Kritik vorerst zurück­ge­zogen hat, ist die Sache noch nicht vom Tisch.

Rückwärtsparken verboten! Vorschlag von den Grünen erhitzt die Gemüter
Ground Picture / shutterstock.com

Statis­tisch begründete Verbotsmotivation

Als Grund für die Verbots-Idee führt Voß das Argument ins Feld, dass besonders viele Unfälle mit Verletzten durch rückwärts fahrende Autos verur­sacht würden. Sowohl Erhebungen des Inter­net­portals „Statista“ als auch die Auswer­tungen des Statis­ti­schen Bundesamts belegen, dass rund 15 bzw. 18 Prozent aller Unfälle mit Perso­nen­schäden auf fehler­haftes Abbiegen, Wenden, Rückwärts­fahren oder Ein- und Anfahren zurück­zu­führen ist. Das wider­spreche laut Voß der sogenannten „Vision Zero“-Bestrebung, mit der man die Zahl der Unfall­opfer auf Null senken will.

Kompli­zierte Umsetzungspläne

Wie aber soll man das Rückwärts­fahren beim Einparken vermeiden? Die Grünen-Politikerin schlägt vor, dass Autofahrer nur noch vorwärts in ihre Grund­stücke hinein- bzw. nach einem Wende­ma­növer heraus­fahren. Im Zuge dessen dürften künftig nur noch Grund­stücks­zu­fahrten genehmigt werden, auf denen man auch wenden kann. Um einen Umbau älterer Zufahrten, die nicht der Vorgabe entsprechen, käme man daher nicht herum.

Kritik von der Opposition

Der Kieler CDU-Fraktionschef Carsten Rockstein hält den Vorschlag der Grünen für hanebüchen: „Allein die Vermutung, dass ein solcher Antrag zu einer signi­fi­kanten Reduzierung der Unfall­zahlen führen könnte, reicht Frau Voß, den Autofah­re­rinnen und Autofahrern das Leben schwer­machen zu wollen.“

Dazu sollte man wissen: Laut Verkehrs­si­cher­heits­be­richt der Stadt Kiel sind in 2023 lediglich 71 Unfälle auf Fehler beim Wenden oder Rückwärts­fahren zurück­zu­führen – angesichts der Gesamtzahl von 1085 Unfällen also nur 6,54 Prozent.

Thema bleibt auf der Agenda

Voß räumt zumindest ein, den Antrag zu früh gestellt zu haben, hält aber an dem Vorschlag weiterhin fest: „Wir wollen uns als Verwaltung erst noch mit betei­ligten Akteuren abstimmen, wie zum Beispiel der Verkehrs­wacht, der Polizei oder der IHK.“ Ein neuer Abstim­mungs­termin ist noch nicht termi­niert, der Vorstoß soll aber am 5. November zunächst vom Ausschuss für Umwelt, Klima­schutz und Mobilität und danach in der Ratsver­sammlung zur Sprache kommen.

Dass in Kiel künftig das Rückwärts­parken verboten wird, ist durchaus möglich. So haben die Grünen seit 2023 die Mehrheit in Kiel und können von ihrem Junior­partner, der SPD, auf Rücken­de­ckung hoffen.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: focus.de