• Lesedauer:4 min Lesezeit

Wie Sicherheits- und Ordnungs­kräfte Richtig­parkern die Adventszeit versüßen

Mitar­beiter von Ordnungs­ämtern haben in der Regel nicht den dankbarsten Job der Welt. Sie sind für die Einhaltung des Hunde­ge­setzes verant­wortlich, überwachen die Sauberkeit von öffent­lichen Straßen und Grünflächen und kontrol­lieren falsch geparkte Fahrzeuge. Nicht selten gibt es hier Streit zwischen Ordnungs­hütern und Bürgern. Zeit für eine Meldung des positiven Mitein­anders: Im baden-württembergischen Giengen an der Brenz überrascht das Ordnungsamt in der Nikolauszeit Richtig­parker mit „Schoko-Knöllchen“ auf der Windschutzscheibe.

Schoko-Aktionswoche beim Ordnungsamt freut Autofahrer
5 second Studio / shutterstock.com

Adventsgruß statt Strafzettel

Sandra Wendt und Dennis Incal­ca­terra kennen als Mitar­beiter des Ordnungs­amtes in Giengen die bösen Blicke, die man sich als Sicher­heits­kräfte manchmal von Bürgern einfängt. Gegen­wärtig dürfen die beiden Autofahrer zur Abwechslung mit einer positiven Überra­schung erfreuen: Sie verteilen im Dezember Schokolade an Autofahrer, die ihr Auto regel­konform abgestellt haben. Ein Filmteam der dpa begleitete die beiden Ordnungs­hüter am vergan­genen 4. Dezember bei ihrem weihnacht­lichen Schoko-Streifgang durch die schwä­bische Stadt an der Brenz.

Weihnacht­liche Geste freut Autofahrer

„Ich war jetzt mal positiv überrascht und sehr erfreut, dass man hier kein Knöllchen kriegt“, stellte etwa Marco Valentini, Autofahrer aus der Region, laut zeit.de gegenüber der dpa fest. Er hatte sein Fahrzeug korrekt abgestellt und anschließend ein Stück Schokolade vorge­funden, das an der Windschutz­scheibe seines Fahrzeuges befestigt worden war. Valentini nahm die Aktion und die erfri­schend andere Sicht auf das Ordnungsamt positiv wahr und merkte an, die Sicher­heits­kräfte könnten die süße Bescherung seiner Ansicht nach auch an Ostern wiederholen.

Einfluss auf Parkver­halten zweitrangig

Oberbür­ger­meister Dieter Henle klärt über die Hinter­gründe der süßen Belohnung auf: „Wir wollen den Menschen in der Adventszeit zeigen, dass auch unser Ordnungs­dienst mal fünfe gerade sein lässt und sechse krumm“, sagte er der dpa. Ob die kleinen Aufmerk­sam­keiten tatsächlich eine Verhal­tens­än­derung der Autofahrer in Giengen an der Brenz bewirken, lässt Henle offen. Es werde keinerlei statis­tische Erhebung zu der Aktion umgesetzt, deren Feedback aber durchweg positiv sei.

Die schoko­ladige Knöllchen-Aktion wurde in diesem Jahr das erste Mal seit 2018 durch­ge­führt, während der Corona-Pandemie fand sie nicht statt. Bei den süßen „Straf­zetteln“, die laut Henle etwa 20 Euro kosten, handelt es sich um eine private Spende des Oberbür­ger­meisters. Rund 1000 Knöllchen-Überraschungen lässt sich die Stadt in der Weihnachtszeit für korrekt parkende Bürger kosten.

Für den Rest des Jahres gilt: richtig parken!

Laut Ordnungsamt-Mitarbeiter Incal­ca­terra sei eine solche Aktion einmal im Jahr mach- und schaffbar, wobei für den Rest des Jahres gelte: „Nicht verwarnt ist gelobt genug.“ Er und seine Kollegin Wendt wollen die Autofahrer auch im kommenden Jahr dazu auffordern, sich an die Bestim­mungen der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) zu halten – es sei nicht geplant, die herkömm­lichen Knöllchen als Sankti­ons­in­strument abzuschaffen. So schwer mache es Giengen den Autofahrern auch gar nicht: „In Giengen ist kein Parkplatz gebüh­ren­pflichtig, man braucht wirklich nur die Parkscheibe einzulegen."

Süße Knöllchen auch in anderen Städten

Auch in anderen Städten jenseits vom schwä­bi­schen Giengen werden oder wurden in der Weihnachtszeit oder zu Ostern süße Überra­schungs­knöllchen verteilt. In der Bundes­haupt­stadt Berlin etwa verteilte das Ordnungsamt Mitte in der Vergan­genheit kleine Kärtchen mit Botschaften und schoko­la­digen Geschenken unter dem Motto: „Nicht nur sanktio­nieren, sondern auch Danke sagen.“

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: zeit.de, giengen.de