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Blitzer-Urteil und Folgen für die statio­nären Messan­lagen im Saarland

bild fast alle stationaeren messanlagen im saarland haben ausgeblitzt 01

Der Verfas­sungs­ge­richtshof des Saarlandes entschied am 05. Juli 2019, dass Messungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 vom Hersteller Jenoptik nicht verwertbar sind. Begründet wurde das Urteil mit der Unmög­lichkeit einer nachträg­lichen gericht­lichen Überprüfung des Sachver­halts infolge fehlender (nicht gespei­cherter) Daten. Diese Proble­matik ist auch bei Geräten anderer Hersteller bekannt. Der Meldung des saarlän­di­schen Rundfunks zufolge sind nun auch die Blitzer vom Typ Poliscan und Leivtec XV3 betroffen, sodass das saarlän­dische Innen­mi­nis­terium die zustän­digen kommu­nalen Behörden infor­miert habe, laufende und zukünftige Verfahren, die auf der Messung dieser Geräte beruhen, bis auf Weiteres einzu­stellen. Was das bedeutet, verrät die Berliner Coduka GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Das Urteil des Verfas­sungs­ge­richts hat ganz eindeutig ergeben, dass Betrof­fenen ein Grund­recht auf Vertei­digung zugesprochen werden müsse. Der TraffiStar S350 leiste das aber aktuell nicht, da er die erfor­der­lichen Messwerte nicht speichere. Deren Fehlen mache eine Überprüfung der Weg-Zeit-Berechnungen unmöglich. Diese Begründung trifft gemäß der saarlän­di­schen Behörden nun auch auf den Poliscan Blitzer von Vitronic und den Typ XV3 von Leivtec zu. Damit wider­sprechen diese der Aussage des Herstellers Vitronic, man würde den Maßstäben des Gerichts bereits genügen.

Mobile Messan­lagen sollen laut Behörden nicht betroffen sein. Dazu äußert sich Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka GmbH, wie folgt: „Auch mobile Blitzer müssten erst einmal einer Prüfung vor Gericht stand­halten. Ich denke, hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“ Wie aber verhält es sich mit den Chancen einer Anfechtung bei den statio­nären Blitzern? Dazu Ginhold: „Bereits rechts­kräftige Fälle haben Bestand, das heißt, es gibt keine Möglichkeit der Anfechtung. Auch der Weg über eine Wieder­ein­setzung in den vorigen Stand entfällt. Eine geänderte Recht­spre­chung, wie in diesem Fall durch das Urteil erfolgt, stellt keinen Grund für eine Wieder­ein­setzung im Sinne des Gesetzes dar.“

Anders sehe es hingegen bei laufenden Verfahren im Saarland aus – diese müssten aufgrund des Urteils einge­stellt werden. „Sollten Sie keine Benach­rich­tigung hinsichtlich der Einstellung Ihres Verfahrens erhalten haben, melden Sie sich über www.geblitzt.de an. Die Partner­an­wälte kümmern sich darum. Mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrver­boten müssen Sie in der Regel nicht mehr rechnen“, so Ginhold weiter.

Abschließend fügt Ginhold hinzu: „Die Signal­wirkung des Urteils aus dem Saarland lässt sich jetzt schon beobachten. Viele zuständige Behörden anderer Bundes­länder prüfen bereits, inwieweit das Urteil Einfluss auf das eigene Vorgehen haben könnte. Berlin zum Beispiel geht noch weiter und hat bereits neun TraffiStar Blitzer aus dem Verkehr gezogen.“

Die Coduka arbeitet eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.